Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 433

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 433 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 433); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 26. Juli 1960 433 wird ein Löschteich mit einer Kapazität von 150 m3 bzw. ein Lösch wassernetz mit Hydrantenanschluß angesehen. (2) Die Löschwasserentnahmestellen dürfen von einem Lagerplatz nicht weiter als 300 m entfernt sein. Erntefelder an Reichsbahnlinien § 71 (1) Unmittelbar nach der Getreidemahd sind neben Bahngleisen liegende Felder in einer Tiefe von 50 m gemessen von der Mitte des nächsten Bahngleises zu räumen, wenn die Strecke mit Feuerdampflokomotiven befahren wird. (2) Zur Vermeidung von Kriechfeuer (Flächenbrände) sind, soweit das Feld nicht unmittelbar nach der Mahd geschält oder gegrubbert wird, mindestens 3 Wundstreifen von je 1 m Breite zu schaffen. Diese sind so anzuordnen, daß der erste unmittelbar am Bahngelände, der zweite in der Mitte des beräumten Feldstreifens und der dritte kurz vor dem mit Getreidegarben bestandenen Feldstreifen liegt. (3) Die Dienststellen der Deutschen Reichsbahn haben durch Anweisungen an das Lokomotiv- und Streckenpersonal dafür zu sorgen, daß an brandgefährdeten Stellen der Aschefall der Lokomotive geschlossen und jede sonstige Funkenbildung vermieden wird. § 72 Ist eine sofortige Beräumung des 50-m-Streifens nicht möglich (bei schmalen, längs der Bahn liegenden Feldern), so können die zentralen und örtlichen Brandschutzorgane unter folgenden Bedingungen die Aufstellung der Getreidegarben im Abstand von weniger als 50 m genehmigen: a) Die Aufstellung der Getreidegarben darf nicht unter einer Entfernung von 10 m vom Bahngleise erfolgen. b) Zwischen jeder unmittelbar längs der Bahnlinie liegenden Getreidegarbenreihe ist ein Wundstreifen anzulegen. c) Die Erteilung der Sondergenehmigung ist protokollarisch tn die Brandschutzakte der Gemeinde einzutragen. d) Die zentralen und örtlichen Brandschutzorgane sind berechtigt, an erfahrungsgemäß besonders gefährdeten Streckenabschnitten (Steigungen, Kurven usw.) eine vollständige Räumung der Felder zu fordern. Ausnahmeregelung § 73 Auf Antrag können in begründeten Einzelfällen in brandschutztechnischer Hinsicht die zuständigen zentralen Brandschutzorgane und in arbeitsschutzmäßiger Hinsicht die Abteilungen Arbeitsschutz beim FDGB (Bezirksvorstand) in Verbindung mit dem Rat des Bezirkes, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, bzw. der WB Saatzucht- und Handelsbetriebe von den Bestimmungen dieser Anordnung abweichende Regelungen treffen. Werden durch die abweichende Regelung die Belange der Deutschen Reichsbahn oder anderer Einrichtungen berührt, so ist die Regelung im Einvernehmen mit den zuständigen Institutionen festzulegen. § 74 Diese Anordnung sowie die Betriebsvorschriften und Bedienungsanleitungen müssen jederzeit für den Maschinenführer greifbar bereit liegen und sind ihm durch den zuständigen Wirtschaftsfunktionär (Betriebsleiter, Techniker, Brigadier) zu erläutern. § 75 Schlußbestimmungen (1) Diese Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung tritt am 1. Juli 1960 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Arbeitsschutzanordnung 105 vom 22. Dezember 1952 Dreschmaschinen, Strohpressen und Strohbinder (GBl. 1953 S. 146) außer Kraft. Berlin, den 18. Juni 1960 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft Reichelt Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zum Schutz der Ernte. Vom 18. Juni 1960 § 1 Die Verordnung vom 29. Juni 1950 zum Schutz der Ernte (GBl. S. 611) und die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen werden aufgehoben. § 2 Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1960 in Kraft. Berlin, den 18. Juni 1960 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister des Innern Grotewohl Maron * § , Anordnung zur Aufhebung von Bestimmungen auf dem Gebiet des Fachschulwesens. Vom 30. Juni 1960 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: § 1 Folgende Bestimmungen auf dem Gebiet der Zulassungen an den Fachschulen werden aufgehoben: die Vierte Durchführungsbestimmung vom 19. Mai 1953 zur Anordnung über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen (GBl. S. 771), die Siebente Durchführungsbestimmung vom 18. März 1954 zur Anordnung über die Bildung einer Hauptabteilung für Fachschulwesen beim Staatssekretariat;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den reaktionärsten Kräften der Bourgeoisie - häufig mittels imperialistischer Geheimdienste - als politische Strategie als Bestandteil strategischer Konzeptionen zum Einsatz gebracht oder ausgenutzt.

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