Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 380

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 380 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 380); 380 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1960 Anordnung Nr. 3* über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr. Vom 27. Mai 1960 Zur Ergänzung der Anordnung vom 30. Juni 1958 über die Benutzung von Verkehrswegen im Durchreiseverkehr (GBl. I S. 599) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 der Anordnung vom 30. Juni 1958 wird nach KPP Frankfurt (Oder) wie folgt ergänzt: „KPP Selmsdorf“. § 2 Der § 2 der Anordnung vom 30. Juni 1958 wird durch folgende Buchstaben e und f ergänzt: 9e) Fernverkehrsstraße 96 ab Saßnitz über Bergen, Stralsund; ab Stralsund auf der Fernverkehrsstraße 105 über Hibnitz-Damgarten, Rostock, Bad Doberan, Wismar, Grevesmühlen, Dassow, Selmsdorf; ab Selmsdorf auf der Fernverkehrsstraße 104 bis KPP Selmsdorf., f) Fernverkehrsstraße 103 ab Warnemünde bis Auffahrt auf die Fernverkehrsstraße 105 über Bad Doberan. Wismar, Grevesmühlen, Dassow, Selmsdorf; ab Selmsdorf auf der Fernverkehrsstraße 104 bi KPP Selmsdorf.“ § 3 Der § 3 der Anordnung vom 30. Juni 1958 wird durch folgenden Abs. 2 ergänzt: „(2) Fahrten von und nach den Westsektoren von Berlin sind über den KPP Selmsdorf nicht gestattet.“ § 4 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1960 in Kraft. Berlin, den 27. Mai 1960 Der Minister des Innern M a r o n * Anordnung Nr. 2 (GBl. I 1958 S. 799) Anordnung Nr. 9* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 21. Mai 1960 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Bauwesen folgendes angeordnet: § 1 (1) Im Kreis Halle (Stadt), Bezirk Halle, im Kreis Gera, Bezirk Gera, und im Kreis Wernigerode, Bezirk Magdeburg, werden gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik abgegrenzten Flächen zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt. * Anordnung Nr. 8 (GBl. I S. 303) (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Obersten Bergbehörde auf den Lageplänen den topographischen Karten im Maßstab 1 : 25 000 Elbingerode, Blatt 4230; Blankenburg, Blatt 4231; Halle (Nord), Blatt 4437; Eisenberg, Blatt 5037; Langenberg, Blatt 5038 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 (1) Der Leiter der Obersten Bergbehörde übergibt nach Inkrafttreten dieser Anordnung den Räten der Kreise Gera, Wernigerode Kreisbauamt , dem Rat der Stadt Halle Stadtbauamt und den Räten der Bezirke Gera, Magdeburg, Halle Bezirksbauamt Ausfertigungen der im § 1 Abs. 2 genannten Lagepläne. (2) Die im Abs. 1 genannten Räte der Kreise und Städte, Kreis- bzw. Stadtbauamt, haben den Räten der Stadtbezirke, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mitzuteilen, welche Grundstücksflächen in ihrem Bereich zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind. Die zuständigen Bauämter sind verpflichtet, für die ortsübliche Bekanntmachung der festgesetzten bergbaulichen Schutzgebiete in diesen Stadtbezirken, Städten und Gemeinden zu sorgen. (3) Die im Abs. 1 genannten Räte der Kreise, Städte und Bezirke, Kreis-, Stadt- bzw. Bezirksbauamt, haben Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, Einsichtnahme in die Ausfertigungen der Lagepläne zu gestatten. § 3 Die in den bergbaulichen Schutzgebieten gelegenen Grundstücke unterliegen den Baubeschränkungen gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) und gemäß § 5 der (Ersten) Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1951 (GBl. S. 582). § 4 (1) Über die Durchführung sämtlicher Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger entscheidet für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete im Kreis Halle (Stadt) die Bergbehörde Halle, im Kreis Gera die Bergbehörde Zeitz und im Kreis Wernigerode die Bergbehörde Staßfurt. Unberührt davon bleibt das Recht der zuständigen Staatlichen Bauaufsicht zur Nachprüfung des Bauvorhabens in baurechtlicher Hinsicht. (2) Die Träger von Bauvorhaben in den Stadtbezirken, kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in denen Grundstücksflächen zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind, haben bereits vor Beginn der Vorprojektierung oder Projektierung die Bauvorhaben dem zuständigen Rat des Kreises oder der Stadt, Kreis- bzw. Stadtbauamt, anzuzeigen. Die Dienststelle hat die Entscheidung der zuständigen Bergbehörde herbeizuführen, ob das Bauvorhaben unter die Schutzbestimmungen des Gesetzes fällt oder nicht. § 5 (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung erlöschen die Baugenehmigungen für die in den bergbaulichen Schutzgebieten gelegenen Bauwerke, mit deren Bauausführung gemäß den Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 14. März 1951 noch nicht begonnen ist. -;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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