Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 378

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 378 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 378); 378 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1960 XII. §21 Angelberechtigungsschein (1) Für die Ausübung des Angelsportes werden Angelberechtigungsscheine entsprechend den Richtlinien des Rates des Bezirkes Rostock sowie dem Statut und der Gewässerordnung des Deutschen Anglerverbandes ausgegeben. (2) Der Angelberechtigungsschein kann versagt oder entschädigungslos eingezogen werden, wenn ein Sportangler zum wiederholten Male gegen fischereigesetzliche Bestimmungen oder gegen das Statut oder die Gewässerordnung des Deutschen Anglerverbandes verstoßen hat oder wenn er wegen einer schweren Straftat verurteilt worden ist. XIII. § 22 Ordnungsstrafe (1) Wer ohne Genehmigung oder ohne eine gültige Genehmigung bei sich zu führen in den Küstengewässern den Fischfang oder den Angelsport ausübt oder mit fangfertigen Fischerei- oder Angelgeräten angetroffen wird, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. (2) Ebenso kann bestraft werden, wer vorsätzlich den Bestimmungen des § 1, § 3 Absätze 1, 3 und 4, § 5 Absätze 1, 3 bis 7, § 6 Absätze 4 bis 7, § 7, § 8 Absätze 2 und 3, § 10 Abs. 1, § II, § 12 Absätze 2 bis 5, § 14 Absätze 1 und 2, § 15 Absätze 2, 4 bis 9, § 16, § 17, § 18 Absätze 2 bis 6, 8, § 19 Absätze 1 bis 6 zuwiderhandelt. (3) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist das Oberfischmeisteramt Rostock. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides regeln sich nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). (5) Neben der Ordnungsstrafe können die bei der strafbaren Handlung benutzten Fanggeräte eingezogen werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie Eigentum des Bestraften sind oder nicht. XIV. §23 Gebührenpflichtige Verwarnung (1) Bei geringfügigen Zuwiderhandlungen nach § 22 Abs 2 kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen vom Oberfischmeister und den Leitern der Fischereiaufsichtsstellen eine gebührenpflichtige Verwarnung in Höhe von 1 bis 10 DM erteilt werden, wenn der Zuwiderhandelnde zur Zahlung freiwillig bereit ist. (2) Erklärt sich der Zuwiderhandelnde zur Zahlung bereit, ohne dazu sofort in der Lage zu sein, so ist ihm eine Zahlungsfrist zu gewähren. (3) Verweigert der Zuwiderhandelnde die Zahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder leistet er die Zahlung nicht nach Fristsetzung, so kann ein Ordnungsstrafverfahren nach § 22 eingeleitet werden. XV. §24 Schlußbestimmungen (1) Die §§ 1 bis 21 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. (2) Die §§ 22 und 23 treten am 1. Juli 1960 in Kraft. Berlin, den 18. Mai 1960 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Dr. Wittkowski Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über den Erlaß von Kosten. Vom 20. Mai 1960 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird gemäß § 43 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 207) folgendes angeordnet: § 1 Für die notarielle Beurkundung von Verträgen über die kostenlose Übergabe von Gemeinschaftseinrichtungen der VdgB an landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften oder an gemeinsame Nebenbetriebe und Einrichtungen gemäß § 23 des Gesetzes vom 3. Juni 1959 über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 577) werden keine Gebühren erhoben. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 20. Mai 1960 Der Minister der Justiz 1. V.: Ran ke Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Etikettierungspflicht. Vom 25. Mai 1960 In Durchführung des Beschlusses des Ministerrates vom 20. August 1959 zum „Arbeitsprogramm zur Durchführung der in den Thesen der Handelskonferenz enthaltenen Aufgaben“* wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und den Ministern der Finanzen und für Außenhandel und Innerdeutschen Handel folgendes angeordnet: § 1 (1) Industriebetriebe, Produktionsgenossenschaften, Handwerker und Außenhandelsunternehmen (nachstehend Hersteller genannt) haben ihre für die Versorgung der Bevölkerung bestimmten Erzeugnisse, die sie an Betriebe des Binnenhandels einschließlich Gast- * Sonderdruck XXXII/59 Beilage zum Heft 17/59 der Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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