Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 368

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 368 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 368); 368 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 16. Juni 1960 § 3 Die Ordnung über die Verleihung des Ordens „Banner der Arbeit“ (Anlage zur Verordnung vom 22. Januar 1959) wird entsprechend der Anlage 3 geändert. § 4 Diese Verordnung tritt am 28. April 1960 in Kraft. Berlin, den 28. April 1960 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage 1 zu vorstehender Zweiter Verordnung Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Hervorragender Jungaktivist“ § 1 Der Ehrentitel „Hervorragender Jungaktivist“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 Mit dem Ehrentitel können Jugendliche ausgezeichnet werden, die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen. Sie sollen sich durch eine vorbildliche Arbeitsdisziplin auszeichnen, sich für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit ein-setzen, anderen Jugendlichen kameradschaftlich Hilfe leisten, sich politisch und fachlich weiter qualifizieren und für alle jugendlichen Werktätigen Vorbild sein. § 3 (1) Der Ehrentitel wird verliehen an Jugendliche in sozialistischen Betrieben der Industrie, des Verkehrs, des Bauwesens, des Gesundheitswesens, der Land- und Forstwirtschaft, des Handels und in halbstaatlichen Betrieben sowie an Jugendliche, die in staatlichen Organen, Parteien und Massenorganisationen tätig sind. (2) Zur Auszeichnung können in der Regel nur Jugendliche vorgeschlagen werden, die zur Zeit des Vorschlages das 26. Lebensjahr nicht überschritten haben. (3) Der Ehrentitel kann mehrmals verliehen werden. § 4 (1) Vorschlagsberechtigt sind: a) die Grundeinheiten und Leitungen der Freien Deutschen Jugend; b) die Gewerkschaftsgruppen und Leitungen der Betriebe, Dienststellen, Parteien und Massenorganisationen. (2) Die Vorschläge zur Auszeichnung müssen in Mitgliederversammlungen der Grundeinheiten der FDJ beschlossen werden. Wo diese Bedingungen nicht zutreffen, beschließen die Vorschläge die Gewerkschaftsgruppen, zu denen die Vorgeschlagenen gehören. (3) Die Vorschläge bedürfen der Zustimmung der Werk- bzW. Dienststellenleitung und Betriebsgewerkschaftsleitung. Nach Zustimmung der FDJ-Kreisleitung sind die Vorschläge an den zuständigen Rat des Bezirkes einzureichen. (4) Die Prüfung und Auswahl der Vorschläge erfolgt durch einen bei den Räten der Bezirke zu bildenden Auszeichnungsausschuß, in den u. a. Vertreter der Bezirksleitung der FDJ und des Bezirksvorstandes des FDGB einzubeziehen sind. Die Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Auszeichnungsausschusses erfolgt durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. (5) Der Auszeichnungsausschuß legt die Vorschläge dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes und der Bezirksleitung der FDJ zur Bestätigung vor. § 5 Die Vorschläge müssen enthalten: a) eine Kurzbiographie, b) eine ausführliche Begründung, c) die Anträge der einreichenden Stellen. § 6 (1) Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke gemeinsam mit den Ersten Sekretären der Bezirksleitungen der FDJ oder in ihrem Namen. (2) Der Rat des Bezirkes ist verpflichtet, dem Büro des Präsidiums des Ministerrates die Personalien des Ausgezeichneten und eine kurze Begründung für die Auszeichnung unmittelbar nach der Verleihung zuzustellen. § 7 (1) Zum Ehrentitel gehören eine Medaille mit Urkunde und eine Prämie bis zu 500, DM. (2) Die Mittel werden aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt und sind im Haushalt der Räte der Bezirke zu planen. § 3 Es können jährlich bis zu 100 Jugendliche mit dem Ehrentitel ausgezeichnet werden. Das Ministerium für Volksbildung arbeitet dazu im Einvernehmen mit dem Zentralrat der FDJ jährlich für die Bezirke einen Verteilerschlüssel aus. § 9 Die Verleihung des Ehrentitels erfolgt in der Woche der Jugend und der Sportler und zu besonderen Höhepunkten im Leben der Deutschen Demokratischen Republik und der Freien Deutschen Jugend. § 10 (1) Die Medaille ist viereckig, blauemailliert mit einem gelben Randstreifen. Auf der linken Seite ist das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Re-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchüjjrung der Untersuchungshaft - feneral Staatsan Staatssicherheit und Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Berlin. Zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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