Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 356 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 356); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 28. Mai 1960 356 (4) Nach Absätzen 2 und 3 Bevollmächtigte zeichnen „Im Auftrag“. (5) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzüzufügen. (6) Verfügungen über Haushaltsmittel bedürfen der Mitzeichnung durch den Haushaltsbearbeiter. § 6 Struktur- und Stellenplan (1) Der Leiter des Seefahrtsamtes ist berechtigt, Nebenstellen des Seefahrtsamtes einzurichten. Die Bezeichnung der Nebenstellen wird vom Leiter des Seefahrtsamtes festgelegt. (2) Der Struktur- und Stellenplan des Seefahrtsamtes bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehrswesen. § 7 Dienstsiegel Der Leiter des Seefahrtsamtes führt ein Dienstsiegel. § 8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 15. Mai 1960 in Kraft. Berlin, den 28. April 1960 Der Minister für Verkehrswesen Kramer § Anordnung über die An- und Abmusterung von Seeleuten. Vom 28. April 1960 im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung wird folgendes angeordnet: § 1 Grundsätzliches (1) Auf einem Seeschiff dürfen als Besatzungsmitglieder nur Personen beschäftigt werden, die im Besitze eines Seefahrtsbuches sind. (2) Seeschiffe im Sinne dieser Anordnung sind alle im Seeschiffsregister der Deutschen Demokratischen Republik registrierten Wasserfahrzeuge, soweit eie die Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik verlassen. (3) Diese Anordnung gilt auch bei Probe- und Überführungsfahrten. Sie gilt nicht für Sportfahrzeuge. Seefahrtsbuch § 2 Das Seefahrtsbuch gilt gemäß § 2Ö der Ersten Durchführungsbestimmung vom 14. März 1955 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 252) als Paßersatz. § 3 (1) Anträge auf Ausstellung von Seefahrtsbüchern sind beim Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik oder seinen Nebenstellen einzureichen. (2) Antragsberechtigt sind Betriebe, Dienststellen und Einrichtungen sowie Genossenschaften. (3) Dem Antrag sind beizufügen: a) ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit zum Schiffsdienst; b) Lebenslauf; c) 2 Paßbilder; d) schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen. § 4 (1) Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen ist das Seefahrtsbuch auszustellen oder dem Antragsteller die Versagung mitzuteilen. (2) In dringenden Fällen kann innerhalb von 2 Tagen ein vorläufiges Seefahrtsbuch ausgestellt werden, dessen Gültigkeit auf höchstens 4 Wochen zu befristen ist. Das vorläufige Seefahrtsbuch berechtigt nicht zur Auslandsfahrt. § 5 (1) Wird festgestellt, daß die Voraussetzungen, die zur Ausstellung des Seefahrtsbuches führten, nicht mehr gegeben sind, so ist dieses vom Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik einzuziehen oder zu schließen. Das gleiche gilt, Wenn die Ausstellung des Seefahrtsbuches durch Täuschung erlangt wurde. (2) Die Versagung und Einziehung des Seefahrtsbuches bedürfen gemäß § 13 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 14. März 1955 zum Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 252) keiner Begründung. § 6 Die Seefahrtsbücher sind mit den Schiffspapieren beim Kapitän unter Verschluß zu halten. Sie können den Besatzungsmitgliedern ausgehändigt werden, wenn diese sie als Ausweis benötigen. Musterrolle § 7 (1) Auf Seeschiffen ist eine Musterrolle zu führen* (2) In die Musterrolle sind die Besatzungsmitglieder bei Aufnahme der Beschäftigung an Bord einzutragen (Anmusterung). Gleichzeitig hat die Eintragung in das Seefahrtsbuch zu erfolgen. (3) In die Musterrolle ist bei Schiffsoffizieren die Bezeichnung ihres Befähigungszeugnisses einzuträgön; bei Brillenträgern und Jugendlichen ist ein besonderer Vermerk in die Musterrolle aufzunehmen. (4) Bei der für den Heimathafen eines Seeschiffes zuständigen Nebenstelle des Seefahrtsamtes der Deutschen Demokratischen Republik ist eine Zweitschrift der Musterrolle zu führen. § 8 (1) Die Musterrolle gehört zu den Schiffspapieren. Sie gibt Aufschluß über die zum Schiff gehörende Besatzung und die neben dem Köllektivvertrag Vereinbarten Arbeitsbedingungen. (2) Die Musterrolle ist mit den anderen Schlffspapie-ren beim Kapitän unter Verschluß zu halten. (3) Die Musterrolle ist bei jeder An- und Abmusterung dem Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik vorzulegen und von diesem zu berichtigen. Nach Ablauf von je 2 Jahren ist sie dem Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik zur Überprüfung einzureichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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