Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 338 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 338); 338 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 19. Mai 1960 3. September 1951 zur Verordnung über die Schuldbuchordnung für die Deutsche Demokratische Republik (GBl. S. 819) einzutragen. (3) Die Einzelschuldbuchforderung mit besonderen Vermerken ist nicht zu verzinsen. § 15 (1) Über die gemäß § 14 begründete Einzelschuldbuchforderung mit besonderen Vermerken kann bis zur Auseinandersetzung über die Ansprüche aller an der Schuldbuchforderung berechtigten Personen nicht verfügt werden. (2) Die Auseinandersetzung ist dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, durch Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung mit notariell beglaubigter Unterschrift, einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder durch Vorlage eines gerichtlichen Vergleichs bzw. eines gerichtlichen Teilungsplanes nachzuweisen. § 16 (1) Ist die Auseinandersetzung nachgewiesen, veranlaßt der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, die Aufteilung der gemäß § 14 begründeten Einzelschuldbuchforderung. Die Aufteilung ist entsprechend den nachgewiesenen Einzelansprüchen nach § 13 vorzunehmen. (2) Die Einzelschuldbuchforderung mit besonderen Vermerken ist nach der Aufteilung zu löschen. § 17 Ein Einzelanspruch kann für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik durch den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, im Billigkeitswege vor der Auseinandersetzung anerkannt werden. Die Anerkennung ist unter der Voraussetzung möglich, daß gemäß § 14 eine Einzelschuldbuchforderung mit besonderen Vermerken begründet ist und die Ansprüche der übrigen Berechtigten an dieser Einzelschuldbuchforderung gewahrt bleiben. § 18 (1) Die gemäß § 13 begründeten Sparguthaben und Einzelschuldbuchforderungen werden mit jährlich 4 % verzinst. (2) Die jährlichen Zinsen sind frei verfügbar. § 19 (1) Über die Sparguthaben und Einzelschuldbuchforderungen kann ab 2. Mai 1965 bis zu 3000 DM jährlich verfügt werden. (2) Die Verfügungsbeschränkung ist im Sparbuch bzw. im Einzelschuldbuch kenntlich zu machen. § 20 (1) Die verfügbar werdenden Beträge und Zinsen sind, soweit sie nicht Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik zustehen, nach dem Gesetz vom 15. Dezember 1950 zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs (GBl. S. 1202) und dem Devisengesetz vom 8. Februar 1956 (GBl. I S. 321) zu behandeln. (2) Soweit sich eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis durch andere gesetzliche Bestimmungen ergibt, finden auch diese Anwendung. § § 21 Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die Rentner oder Empfänger staatlicher Unterstützungen sind, können von 1960 bis 1964 in Höhe von jährlich I 1000 DM jeweils ab 2. Mai jeden Jahres über ihre Sparguthaben bzw. Einzelschuldbuchforderungen verfügen. § 22 (1) Für Einzahlungen von Anteilen an Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften und umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften sowie für die Finanzierung des Baues von Eigenheimen für persönliche Wohnzwecke und die Errichtung persönlicher Hauswirtschaften können die Kreditinstitute bzw. Schuldbuchstellen nach Entscheidung des Rates des Kreises, Abteilung Finanzen, die dafür erforderlichen Beträge ab 1960 freigeben. (2) Die Freigabe erfolgt durch Zahlungen der Kreditinstitute bzw. Schuldbuchstellen an die Wohnungsbaugenossenschaften bzw. an die bauausführenden Betriebe durcM Begleichung der Rechnungen für die ausgeführten Bauarbeiten. Zu § 16 des Gesetzes: § 23 Die Eintragung der Grundstücke im Grundbuch als Eigentum des Volkes und die Löschung sämtlicher Belastungen erfolgt durch den Rat des Kreises, Abteilung Innere Angelegenheiten, nach Eingang des Ersuchens der Abteilung Finanzen. Schlußbestimmung: § 24 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. April 1960 Der Minister der Finanzen Rumpf Zweite Durchführungsbestimmung* zum Entschädigungsgesetz. Entschädigung von unbebauten und bebauten Grundstücken Vom 30. April 1960 Auf Grund des § 18 des Gesetzes vom 25. April 1960 über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz (GBl. I S. 257) wird für die Entschädigung bei Inanspruchnahme von unbebauten und bebauten Grundstücken folgendes bestimmt: Zu § 1 des Gesetzes: § 1 Entschädigungsberechtigt sind die Allein-, Mit- oder Gesamthandseigentümer (z. B. Erbengemeinschaften), deren in Anspruch genommenen Grundstücke oder Gebäude in das Eigentum des Volkes übergegangen sind. Zu § 3 des Gesetzes: § 2 (1) Die Entschädigung ist festzusetzen: 1. bei unbebauten nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nach dem bei einem Verkauf genehmigten ortsüblichen Kaufpreis (Bodenwert); 2. bei Mietwohngrundstücken, gewerblich und gemischt genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung des baulichen Gesamtzustandes, der Ertragslage und des Bodenwertes; 1. DB (GBl. I S. 336);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Konsularbesuchen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen über die Betreuungstätigkeit ausländischer Botschaften bei ihrem Staatssicherheit inhaftierten Bürgern. Diese Besuche gliedern sich wie folgt: Ständige Vertretung der in der DDR. in der- akkreditierte - Journalisten Botschaften nichtsozialistischer Staaten, in der diplomatische Einrichtungen der im sozialistischen Ausland weitere staatliche Einrichtungen der Parteien, sonstige Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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