Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 33 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 33); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 22. Januar 1960 33 der Technik oder um den technischen Fortschritt erworben haben. Mit der Ehrenmitgliedschaft und der Übergabe einer Ehrenurkunde wird die Berechtigung zum Tragen der goldenen Nadel der Kammer der Technik verbunden. (2) Für hervorragende Mitarbeit und Leistungen bei der Förderung des technisch-ökonomischen Fortschritts, bei der Vollendung des sozialistischen Aufbaues sowie der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit können folgende Auszeichnungen verliehen werden: a) die Ehrenurkunde des Präsidiums der Kammer der Technik; b) die Ehrenurkunde des Vorstandes des Fachverbandes; c) die Ehrenurkunde des Bezirksvorstandes. VIII? Organe der Kammer der Technik § 11 Der Kongreß (1) Der Kongreß ist das oberste Organ der Kammer der Technik. Er setzt sich aus Delegierten zusammen, die von den Mitgliedern nach der Wahlordnung alle 3 Jahre gewählt werden. Auf Beschluß des Hauptausschusses oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitgliedschaft beruft das Präsidium einen außerordentlichen Kongreß ein. (2) Der Kongreß wählt den Hauptausschuß und die Revisionskommission. Er nimmt ihren Rechenschaftsbericht entgegen. § 12 Der Hauptausschuß Der Hauptausschuß ist das oberste Organ der Kammer der Technik zwischen* den Kongressen. Er wird auf dem Kongreß für 3 Jahre gewählt. Er tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Der Hauptausschuß leitet die Arbeit der KDT zwischen den Kongressen und ist für die Durchführung der Beschlüsse verantwortlich. Den Vorsitz im Hauptausschuß hat der Präsident der KDT. § 13 Die Revisionskommission beim Hauptausschuß Die Revisionskommission beim Hauptausschuß als ehrenamtliches Kontrollorgan der Mitglieder überprüft regelmäßig: 1. die technisch-organisatorische Durchführung von Beschlüssen und den technisch-organisatorischen Arbeitsablauf in den Organen der Kammer der Technik; 2. die rechtzeitige und richtige Bearbeitung der Kri- „ tiken und Vorschläge, die von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, von Organisationen und Institutionen eingehen; 3. die Finanzwirtschaft und die Behandlung der materiellen Werte aller Organe der Kammer der Technik. Die Revisionskommission unterstützt die Tätigkeit der Revisionskommissionen bei den Bezirksvorständen. Sie wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende der Revisionskommission nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Hauptausschusses und nach Notwendigkeit an den Sitzungen des Präsidiums teil. § 14: Das Präsidium (1) Das Präsidium der Kammer der Technik ist das zentrale leitende Organ zwischen den Sitzungen des Hauptausschusses und ist diesem rechenschaftspflichtig. (2) Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Haupt- ausschuß nach der Wahlordnung der Kammer der Technik gewählt. (3) Das Präsidium wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. (4) Das Präsidium tritt monatlich mindestens einmal zusammen. (5) Zur verantwortlichen Durchführung der Beschlüsse beruft das Präsidium ein Sekretariat. (6) Der 1. Sekretär gehört dem Präsidium mit Sitz und Stimme an und ist für die Anleitung und Kontrolle aller hauptamtlichen Mitarbeiter verantwortlich. § 15 ' Die Bezirkskonferenz Die Bezirkskonferenz der Kammer der Technik ist das oberste Organ der Kammer der Technik in einem Bezirk. Sie setzt sich aus den Delegierten zusammen, die von den Mitgliedern des Bezirkes nach der Wahlordnung alle 3 Jahre gewählt werden. Sie wählt den Bezirksvorstand und die Revisionskommission. Auf Beschluß der übergeordneten Organe oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder im Bezirk beruft der Bezirksvorstand eine außerordentliche Bezirkskonferenz ein. § 16 Der Bezirksvorstand Der Bezirksvorstand der Kammer der Technik ist das leitende Organ im Bezirk zwischen den Bezirkskonferenzen und koordiniert die Arbeit der Fachvorstände und Arbeitsgemeinschaften im Bezirk. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorstand ist der Bezirkskonferenz rechenschaftspflichtig. Zur verantwortlichen Durchführung der Beschlüsse im Bezirk steht ihm das Sekretariat im Bezirk zur Verfügung, dessen 1. Sekretär mit Sitz und Stimme dem Bezirksvorstand angehört. § 17 Die Revisionskommission beim Bezirksvorstand Die Revisionskommission beim Bezirksvorstand als ehrenamtliches Kontrollorgan der Mitglieder überprüft regelmäßig: 1. die technisch-organisatorische Durchführung von Beschlüssen und den technisch-organisatorischen Arbeitsablauf in den Organen der Kammer der Technik im Bezirk; 2. die rechtzeitige und richtige Bearbeitung der Kritiken und Vorschläge, die1 aus den Reihen der Mitglieder und von anderen Personen, die sich mit der Arbeit der Kammer der Technik beschäftigen, eingehen; 3. die Finanzwirtschaft und die Behandlung der materiellen Werte der Organe der Kammer der Technik im Bezirk. Die Revisionskommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende der Revisionskommission, nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bezirksvorstandes teil.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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