Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 293

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 293 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 293); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 10. Mai 1960 233 (Offizielle deutsche Übersetzung) KOHBEHIJHH o npaBDcnocooHocTH, npusiuierMHx n MMMyHH-TeTaX COBGTa 0KOHOMIiHeCKOH BsaMMOnOMOlUH IIpaBHTejibCTBa HapoAHon PecnyÖAHKM AJiGaiiwpi, HapoAHOü PecnyC'jiHKM EojirapMH, BeiirepcKoii HapoA-hoh PecnyÖAHKM, repr.saHCKOM ZJeMOKpaTHHecKOM Pec-nyÖAMKH, IlojibCKOM HapoAHon PecnyÖAHKM, PyMbin-ckoPl HapoAHOM Pecnj'ÖAHKH, Coiosa Cobctckhx Co-qnajiMCTHHecKMX PecnyGjuiK m HexocjiOBauKoii Pec-nyöJiMKM, npMHMMaH bo BHMMaHwe cTaTbio XIII YcTaBa CoBeTa Skohommhcckoh B3aHMonoMomn, npeAycMaTpMBaio-iuyio, hto CoeeT noAbsyeTCH Ha TeppHTopMH KajKAOH cTpaHbi-HAeHa CoseTa npaBocnocoGnocTbio, HeoöxoAH-wott ajih BbinoAHeHHH ero cjpyHKijMft h AocTiixeHPiH ero ijejjeM, hto CoBeT, a TaKKe npeACTaBHTeAH CTpaH-HAenoB CoBeTa m AOAÄHOCTHbie Jiima CoBeTa noAb3yiOTCH Ha TeppHTopiiH KaxcAoii M3 3thx CTpaH npHBMAerHAMM M HMMyHHTeTaMH, KOTOpbie HeOÖXOAHMbl AJIfl BbinOJIHe-hmh cyHKijHü h AOCTHJKeHHH ueAeft, npeAycMOTpeHHbix ynoMHHyTbiM YcTaBOM, u hto yna3aHHbie npaBOcnocoöHOCTb, npHBHAerHH m MMMyHHTeTbi onpeAeAHioTCH cneqnaAbHOM KoHBeHineM, corAacwAHCb o HH2KecjieAyiomeM: C T ä TbH I nPABOCnOCOBHOCTb CoBeT OKOHOMHHeCKOfl B3äHMOnOMOmH flBAH6TCH lOpHAHHeCKHM AMIJOM M IipaBÖMOHeH I a) 3aKJiionaTb corAaiueHHn; 6) npwoGpeTaTb, apeHAOBaTb h OTHyjKAaTb H?.iy-mecTBo; b) BbicTynaTb b cyAe. C t a T b h II MMYIHECTBO, AKTMBBI, ßOKyMEHTbl 1. IIöMemeiiHA CoBeTa 3K0H0MHHecK0ü B3anMono-MOUJM HBJIJIIOTCH HenpMKOCHOEeHHbIMH. ElO HMy-meCTBO, aKTHBbl H AOKyMeHTbl, He3aBIlCHMO OT MCCTa MX HaXOJKAGHHH, nOAB3yiOTCH HMMyHMTeTOM OT AKDGÖM 4)opMbi aAMMHMCTpaTMBHoro m cyAeÖHoro BMemaTejib-cTBa, c m3TdHtmgm, KorAa CoBeT caM 0TKa3biBaeTCH ot HMMyHHTeTa b KaKOM-AM6o oTAeAbHOM CAynae. 2. CoBeT OKOHOMMHecKOii B3aMMonoMon;M ocboGojk-AaeTCH ot Bcex npnMbix HaAoroB h cGopoß Kax oGme-rocyAapcTseHHbix, Tax m mocthbix. 3to noAOJKeHMe He GyAeT npHMGHflTbca b oTHoriieHMM riAaTescei* 3a npe-AOCTaBAGHMe KOMMyHaAbHblX M Apyrux nOAOÖHblX ycAyr. 3. CoBeT 3K0H0MMnecK0M B3aMMonoMomM ocboGojk-Aac-TCH ot TaMOJxeiiHbix coopoB m orpaiiiineHMM npii BB03e M BbIB03C npeAMGTOB, . npeAHa3HaH0HHbIX AIH CAyjKeönoro noAb30BaHMA. KONVENTION j über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe Die Regierungen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen, der Rumänischen Volksrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik haben auf der Grundlage von Artikel XIII des Statuts des Rates/für gegenseitige Wirtschaftshilfe, demzufolge der Rat auf dem Territorium jedes Mitgliedslandes die für die Ausübung seiner Funktionen und zur Erreichung seiner Ziele notwendige Rechtsfähigkeit genießt, der Rat sowie die Vertreter der Mitgliedsländer des Rates und die Amtspersonen des Rates auf dem Territorium jedes Mitgliedslandes die Privilegien und Immunitäten genießen, die zur Ausübung der Funktionen und zur Erreichung der im Statut vorgesehenen Ziele erforderlich sind, und diese Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten in einer besonderen Konvention festgelegt werden, folgendes vereinbart: Artikel I RECHTSFÄHIGKEIT Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist juristische Person; er ist ermächtigt, a) Abkommen abzuschließen, b) Vermögen zu erwerben, zu mieten bzw. zu pachten und zu veräußern, c) vor Gericht aufzutreten. Artikel II VERMÖGEN UND DOKUMENTE (1) Die Räumlichkeiten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind unverletzlich. Das Vermögen und die Dokumente des Rates genießen unabhängig von ihrem Lage- bzw. Aufbewahrungsort Immunität gegenüber jeglichen verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Maßnahmen, es sei denn, daß der Rat im Einzelfall auf die Immunität verzichtet. (2) Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist von ! allen zentralen und örtlichen direkten Steuern und Ab- gaben befreit. Das gilt nicht in bezug auf Zahlungen für kommunale und sonstige ähnliche Dienstleistungen. (3) Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist bei dör Ein- und Ausfuhr von Gegenständen des dienst- liehen Gebrauchs von Zöllen und Beschränkungen be- freit.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in Form von periodischen in der Akte dokumentiert. Inoffizieller Mitarbeiter; Einstufung Bestimmung der der ein entsprechend seiner operativen Funktion, den vorrangig durch ihn zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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