Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 291

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 291 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 291); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 10. Mai 1960 291 C t a t b a XIII PA3HBIE nOCTAHOBJIEHMH 1. COBeT 3K0H0MMHeCK0M B3aHM0II0M0mM nOJIb- 3yeTCH Ha TeppHTopnn KaKoü cTpaHbi-HJieHa CoBeTa npaßocnocoÖHocTbio, HeoßxoHMOii ajih BbinojiHeHHH ero m AOCTMxceHMH ero ijejieM. 2. CoBeT, a TaKxce npeACTaBMTejiM cTpaH-HJieHOB CoBeTa m ojiKHOCTHbie Jiima CoBeTa nojib3yioTCH na TeppilTOpHH KaJKAOH H3 3TMX CTpaH npHBHJierHHMH M HMMyHHTeTaMH, KOTOpbie HeOÖXOHMbl ÄJIH BbinOJI-HeiiHH cbyHKiHM m ocTH2KeHHH ijejieM, npeycMOTpeH-HblX HaCTOHmHM yCTaBOM. 3. IIpaBocnoco6HocTb, npMBMJierHH m HMMyHMTeTbi, yita3aHHbie b HäCTonmeÄ CTaTbe, onpeAejiniOTca cne-LtfiaJIbHOM KOHBeHIHCM. 4. nojioxeH'HH- HacTOHmero ycraßa He 3aTparnBaioT npaß h oöa3aTejibCTB CTpaH-HJieHOB CoBeTa, BbiTCKaio-mwx H3 mx HJieHCTBa b APyrnx MejK#yHapo,nHbix opraHPi3aqMax, a TaioKe M3 3aKJiiOHeHHbix mmm MextAy-HapOAHbix AoroBopoB. C t a t b a XIV H3LIKM Oc&MIJHaJIbHbIMK a3bIKaMM COBeTa SKOHOMMHeCKOÜ B3aMMonoMomw aBJiaioTca a3biKii Bcex CTpaH-HJieHOB CoBeTa. PaöoHMM a3biKOM CoBeTa aßjiaeTca pyccKHM a3biK. C t a t b a XV PATM3MKAU;M5I M BCTynJIEHME y CT ABA B CMJiy 1. HacToamwM ycTaB noAJieJKMT paTMJMKaijHH noA-miCaBUIIIMM ero CTpaHaMM B COOTBeTCTBMM C MX KOH-CTMTynMOHHOfi npoijeAypoM. 2. PaTM(J)MKaiMOHHbie rpaMOTbi öyayr CAaHbi Ha xpaHCHMe Aeno3HTapino HacTOHmero ycTaßa. 3. ycTaB BCTynMT b cmjiv HeMeAJieHHO no CAane Ha xpaHenae paTMcpMKaijHOHHbix rpaMOT bccmm CTpaHaMM, noAnMcaBiuMMM HacToamMM ycTaB, o aeM Aeno3iiTapMM yßeAOMMT 3TM CTpaHbl. 4. B OTHomeHMM KaxtAOM CTpaHbi, KOTopaa coraacHO nyHKTy 2-CTaTbM II Hacroamero ycTaßa 6yAeT npMHHTa B CoBeT SKOHOMMHeCKOil B3aMM0n0M0mM M paTMCpHHH-pyeT 3tot ycTaB, oh BCTynMT b CHjiy co ahh CAaaM na xpaHeHMe stom CTpaHon AOKyMeHTa o paTM(J)MKaHMM ycTaßa, o aeM Ano3MTapMM yßeAOMMT APyrne CTparibi-aaeHbi CoBeTa. C t a t b a XVI . nOPH,ZIOK M3MEHEHMH y CT ABA KajKAaa CTpaHa-aJieH CoBeTa SKOHOMMaecKOM Bean-MonoMomn MoxceT bhcctm npeAJiojKeHMe oö M3MeneHHM HacToamero ycTaßa. OAoöpeHHbie CeccMen CoBeTa M3MenenMa ycTaßa bomavt b CMJiy HeaieAJieHHO no CAaae Ha xpaneuMe ACn03MTapMK) AOKyMeHTOB O paTMCt)MXaUMM 3TMX M3MeHeHMM BCCMM CTpaHaMM-HJieHaMM COBGTa. Artikel XIII VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN (1) Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe genießt auf dem Territorium eines jeden Mitgliedslandes des Rates die für die Ausübung seiner Funktionen und für die Erreichung seiner Ziele notwendige Rechtsfähigkeit. (2) Der Rat sowie die Vertreter der Mitgliedsländer des Rates und die Amtspersonen des Rates genießen auf dem Territorium eines jeden dieser Länder die zur Ausübung der Funktionen und zur Erreichung der im vorliegenden Statut vorgesehenen Ziele notwendigen Privilegien und Immunitäten. (3) Die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten, die in diesem Artikel genannt sind, werden in einer speziellen Konvention festgelegt. (4) Die Bestimmungen des vorliegenden Statuts berühren nicht die Rechte und Pflichten der Mitgliedsländer des Rates, die sich aus ihrer Mitgliedschaft in anderen internationalen Organisationen sowie aus den von ihnen abgeschlossenen internationalen Verträgen ergeben. Artikel XIV SPRACHEN Offizielle Sprachen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind die Sprachen aller Mitgliedsländer des Rates. Arbeitssprache des Rates ist die russische Sprache. A r t i k e 1 XV RATIFIKATION UND INKRAFTTRETEN DES STATUTS (1) Das vorliegende Statut unterliegt der Ratifikation durch die Unterzeichnerländer entsprechend ihrem verfassungsmäßigen Verfahren. (2) Die Ratifikationsurkunden werden beim Depositär des vorliegenden Statuts hinterlegt. (3) Das Statut tritt am Tage der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Mitgliedsländer, die das vorliegende Statut unterzeichnet haben, in Kraft, wovon der Depositär jedes Mitgliedsland in Kenntnis setzt. (4) Für jedes Land, das in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe gemäß Artikel II Abs. 2 aufgenommen wird und dieses Statut ratifiziert, tritt es am Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft, wovon der Depositär die anderen Mitgliedsländer des Rates in Kenntnis setzt. Artikel XVI VERFAHREN BEI ÄNDERUNG DES STATUTS Jedes Mitgliedsland des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe kann Vorschläge zur Änderung des vorliegenden Statuts einbringen. Änderungen des Statuts, die von der Ratstagung ge-; billigt wurden, treten in Kraft, sobald alle Mitglieds-I länder des Rates die Urkunden über die Ratifikation j dieser Änderungen beim Depositär hinterlegt haben. t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in entscheidendem Maße, sondern bilden zugleich sine wesentliche Grundlage für das jeweilige Verhalten und Handeln ihr gegenüber Feindlich-negative Einstellungen beinhalten somit die Möglichkeit, daß sie im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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