Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 287); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 10. Mai 1960 287 2. pyrwe opraHbi, KOTopbie MoryT OKa3aTbcn HeoÖ-xofliiMbiMM, ynpeKAaiOTca b cooTBeTCTBMH c HacToa-IIMM yCTaBOM. C t a t b a VI CECCMH COBETA 1. Ceccua CoBeTa aßaaeTca BbicuiHM opraHOM CoBeTa 3K0H0MnaecK0ii B3auMonoMomii. OHa nojiHOMOHHa oOcyjKAaTb Bce Bonpocbi, BXOAaujiie b KOMneTeHumo CoBeTa, m npiiHMMaTb pexoMeHAaijnw h peineHMa coraacHO HacToameMy YcTaBy. 2. CeccMa CoseTa coctomt H3 AGJieraijHH Bcex cTpaH-aaeHOB CoBeTa. CocTaB ßejxeraijHft xajxAow cTpaHbi onpeAeaaeTca npaBHTejibCTBOM cooTBeTCTByioineM CTpaHbi. 3. OaepeAHbie Ceccun CoBeTa co3bmaioTca Aßa pa3a b toa nooaepeAHO b CToamjax CTpaH-aaeHOB CoBeTa noA npeAceAaTeabCTBOM raaßbi AeJieraijMH CTpaHbi, b kotopoh npoBOAHTca Ceccwa. 4. Hpe3BbiaaMHaa Ceccwa CoBeTa mojkct öbiTb co3-BaHa no npocböe mjim c coraacna He MeHee oahom TpeTH CTpan-aaeHOB CoBeTa. 5. Ceccna CoBeTa: a) paccMaTpwBaeT: npeAJiojxeHMH no BonpocaM sxoHOMHHecxoro m HayaHO-TexHHHecKoro coTpyAHMHecTBa, BHOCHMbie CTpaHaMH-aaeHaMH CoBeTa, a Taxxce CoßemaHHeM IIpeACTaBHTeaeH cTpaH b CoBeTe, IIocToaHHbiMH Komhccmhmm m CexpeTapnaTOM CoBeTa; AOKaaA CexpeTapwaTa CoBGTa o AeaTeabHOCTii CoBeTa; 6) onpeAeaaeT HanpaßjieHwe AeaTeabHOCTH apynix opraHOB CoBeTa h ocHOBHbie riOBecTxw ahh npeACToa-meii CeccwH CoBeTa; b) ocymecTBaaeT APyrne cbynxijMH, KOTopbie oxa-JxyTca HeoöxoAMMbiMH ajih AOCTHxeHna ueaeii CoBeTa. 6. Ceccnn CoBeTa noaiioMOHHa yupejxAaTb Taxne opraHbi, KOTopbie OHa cohtct HeoöxoAWMbiMH ajih BbinoaneHPia B03Jio?xeHHbix Ha CoBeT c£yHXijnM. 7. Ceccna CoBeTa ycTaHaßjiMBaeT cbom npaßiiaa npo-VfiKtpu. C t a t b a VII COBEHJAHHE nPEßCTABMTEJIEH CTPAH B COBETE 1. CoBeiuaHiie IIpeACTaBMTeaeii CTpaH b CoBeTe 3xoHOMHaecxoH B3anMonoMomH coctomt M3 npeACTa-BMTeaeü Bcex cTpaH-aaenoB CoBeTa, no OAHOMy ot xajxAoii CTpaHbi. IIpeACTaBMTeab CTpaHbi b CoBeTe MMeeT b MecTe npeöbiBaHHH CexpeTapnaTa CoBeTa 3aMecTMTeaa, ne-OÖXOAHMOe XOaMHCCTBO COBeTHMXOB M Apyrnx COTpyA-hmxob. IIo ynoaHOMOHMio npeACTaBMTeaa otot 3aMe-cTMTeab BbinoaHaeT cbymmHH npeACTaBMTeaa b COBGIUaHMM. 2. CoBetpaHMe npoBOAHT cbom 3aceAaHMa no Mepe HeOÖXOAHMOCTM. 3. CoßemaHiie b npeaeaax CBoeii xoMneTeHUMM MMeeT npaßo npiiKMMaTb pexoMoiiAanMii u pemeHiia coraacno HacToameMy YcTasy. CoBemaHMe Mojxer Taxjxe BirocMTb npeAaoJxeHMa Ha paccMOTpeHne CeccwH CoseTa. (2) Andere Organe, die sich als notwendig erweisen, können in Übereinstimmung mit diesem Statut gebildet werden. Artikel VI DIE RATSTAGUNG (1) Die Ratstagung ist das höchste Organ des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist ermächtigt, alle in die Zuständigkeit des Rates fallenden Fragen zu beraten sowie Empfehlungen und Beschlüsse gemäß diesem Statut anzunehmen. (2) Die Ratstagung besteht aus den Delegationen aller Mitgliedsländer des Rates. Die Zusammensetzung der Delegation eines jeden Landes wird von der Regierung des betreffenden Landes bestimmt. (3) Ordentliche Tagungen des Rates werden zweimal im Jahre abwechselnd in die Hauptstädte der Mitgliedsländer des Rates unter dem Vorsitz des Leiters der Delegation des Landes einberufen, in dem die Ratstagung stattfindet. (4) Eine außerordentliche Ratstagung kann auf Ersuchen oder mit Zustimmung von mindestens einem Drittel der Mitgliedsländer des Rates einberufen werden. (5) Die Ratstagung a) behandelt die Vorschläge zu Fragen der wirtschaftlichen und technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die von den Mitgliedsländern des Rates sowie von der Tagung der Ländervertreter im Rat, den Ständigen Kommissionen und dem Sekretariat des Rates eingebracht werden, den Bericht des Sekretariats des Rates über die Tätigkeit des Rates; b) legt die Richtung der Tätigkeit der anderen Organe des Rates und die Hauptfragen der Tagesordnung der nächsten Ratstagung fest; c) übt andere Funktionen aus, die sich für die Erreichung der Ziele des Rates als notwendig er-w’eisen. (6) Die Ratstagung ist bevollmächtigt, solche Organe zu bilden, die sie zur Ausübung der dem Rat obliegenden Funktionen für notwendig erachtet. (7) Die Ratstagung legt ihre Verfahrensregeln fest. A r t i k e 1 VII DIE TAGUNG DER LÄNDERVERTRETER IM RAT (1) Die Tagung der Ländervertreter im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsländer des Rates, und zw*ar je einem aus jedem Land. Der Vertreter des Landes im Rat hat am Sitz des Sekretariats des Rates einen Stellvertreter, die notwendige Anzahl von Beratern und anderen Mitarbeitern. In Vollmacht des Vertreters übt dieser Stellvertreter die Funktionen des Vertreters auf der Tagung aus. (2) Die Tagung führt ihre Sitzungen nach Bedarf durch. (3) Die Tagung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht, Empfehlungen und Beschlüsse gemäß diesem Statut anzunehmen. Die Tagung kann Vorschläge zur Behandlung auf der Ratstagung unterbreiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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