Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 287); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 10. Mai 1960 287 2. pyrwe opraHbi, KOTopbie MoryT OKa3aTbcn HeoÖ-xofliiMbiMM, ynpeKAaiOTca b cooTBeTCTBMH c HacToa-IIMM yCTaBOM. C t a t b a VI CECCMH COBETA 1. Ceccua CoBeTa aßaaeTca BbicuiHM opraHOM CoBeTa 3K0H0MnaecK0ii B3auMonoMomii. OHa nojiHOMOHHa oOcyjKAaTb Bce Bonpocbi, BXOAaujiie b KOMneTeHumo CoBeTa, m npiiHMMaTb pexoMeHAaijnw h peineHMa coraacHO HacToameMy YcTaBy. 2. CeccMa CoseTa coctomt H3 AGJieraijHH Bcex cTpaH-aaeHOB CoBeTa. CocTaB ßejxeraijHft xajxAow cTpaHbi onpeAeaaeTca npaBHTejibCTBOM cooTBeTCTByioineM CTpaHbi. 3. OaepeAHbie Ceccun CoBeTa co3bmaioTca Aßa pa3a b toa nooaepeAHO b CToamjax CTpaH-aaeHOB CoBeTa noA npeAceAaTeabCTBOM raaßbi AeJieraijMH CTpaHbi, b kotopoh npoBOAHTca Ceccwa. 4. Hpe3BbiaaMHaa Ceccwa CoBeTa mojkct öbiTb co3-BaHa no npocböe mjim c coraacna He MeHee oahom TpeTH CTpan-aaeHOB CoBeTa. 5. Ceccna CoBeTa: a) paccMaTpwBaeT: npeAJiojxeHMH no BonpocaM sxoHOMHHecxoro m HayaHO-TexHHHecKoro coTpyAHMHecTBa, BHOCHMbie CTpaHaMH-aaeHaMH CoBeTa, a Taxxce CoßemaHHeM IIpeACTaBHTeaeH cTpaH b CoBeTe, IIocToaHHbiMH Komhccmhmm m CexpeTapnaTOM CoBeTa; AOKaaA CexpeTapwaTa CoBGTa o AeaTeabHOCTii CoBeTa; 6) onpeAeaaeT HanpaßjieHwe AeaTeabHOCTH apynix opraHOB CoBeTa h ocHOBHbie riOBecTxw ahh npeACToa-meii CeccwH CoBeTa; b) ocymecTBaaeT APyrne cbynxijMH, KOTopbie oxa-JxyTca HeoöxoAMMbiMH ajih AOCTHxeHna ueaeii CoBeTa. 6. Ceccnn CoBeTa noaiioMOHHa yupejxAaTb Taxne opraHbi, KOTopbie OHa cohtct HeoöxoAWMbiMH ajih BbinoaneHPia B03Jio?xeHHbix Ha CoBeT c£yHXijnM. 7. Ceccna CoBeTa ycTaHaßjiMBaeT cbom npaßiiaa npo-VfiKtpu. C t a t b a VII COBEHJAHHE nPEßCTABMTEJIEH CTPAH B COBETE 1. CoBeiuaHiie IIpeACTaBMTeaeii CTpaH b CoBeTe 3xoHOMHaecxoH B3anMonoMomH coctomt M3 npeACTa-BMTeaeü Bcex cTpaH-aaenoB CoBeTa, no OAHOMy ot xajxAoii CTpaHbi. IIpeACTaBMTeab CTpaHbi b CoBeTe MMeeT b MecTe npeöbiBaHHH CexpeTapnaTa CoBeTa 3aMecTMTeaa, ne-OÖXOAHMOe XOaMHCCTBO COBeTHMXOB M Apyrnx COTpyA-hmxob. IIo ynoaHOMOHMio npeACTaBMTeaa otot 3aMe-cTMTeab BbinoaHaeT cbymmHH npeACTaBMTeaa b COBGIUaHMM. 2. CoBetpaHMe npoBOAHT cbom 3aceAaHMa no Mepe HeOÖXOAHMOCTM. 3. CoßemaHiie b npeaeaax CBoeii xoMneTeHUMM MMeeT npaßo npiiKMMaTb pexoMoiiAanMii u pemeHiia coraacno HacToameMy YcTasy. CoBemaHMe Mojxer Taxjxe BirocMTb npeAaoJxeHMa Ha paccMOTpeHne CeccwH CoseTa. (2) Andere Organe, die sich als notwendig erweisen, können in Übereinstimmung mit diesem Statut gebildet werden. Artikel VI DIE RATSTAGUNG (1) Die Ratstagung ist das höchste Organ des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist ermächtigt, alle in die Zuständigkeit des Rates fallenden Fragen zu beraten sowie Empfehlungen und Beschlüsse gemäß diesem Statut anzunehmen. (2) Die Ratstagung besteht aus den Delegationen aller Mitgliedsländer des Rates. Die Zusammensetzung der Delegation eines jeden Landes wird von der Regierung des betreffenden Landes bestimmt. (3) Ordentliche Tagungen des Rates werden zweimal im Jahre abwechselnd in die Hauptstädte der Mitgliedsländer des Rates unter dem Vorsitz des Leiters der Delegation des Landes einberufen, in dem die Ratstagung stattfindet. (4) Eine außerordentliche Ratstagung kann auf Ersuchen oder mit Zustimmung von mindestens einem Drittel der Mitgliedsländer des Rates einberufen werden. (5) Die Ratstagung a) behandelt die Vorschläge zu Fragen der wirtschaftlichen und technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die von den Mitgliedsländern des Rates sowie von der Tagung der Ländervertreter im Rat, den Ständigen Kommissionen und dem Sekretariat des Rates eingebracht werden, den Bericht des Sekretariats des Rates über die Tätigkeit des Rates; b) legt die Richtung der Tätigkeit der anderen Organe des Rates und die Hauptfragen der Tagesordnung der nächsten Ratstagung fest; c) übt andere Funktionen aus, die sich für die Erreichung der Ziele des Rates als notwendig er-w’eisen. (6) Die Ratstagung ist bevollmächtigt, solche Organe zu bilden, die sie zur Ausübung der dem Rat obliegenden Funktionen für notwendig erachtet. (7) Die Ratstagung legt ihre Verfahrensregeln fest. A r t i k e 1 VII DIE TAGUNG DER LÄNDERVERTRETER IM RAT (1) Die Tagung der Ländervertreter im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsländer des Rates, und zw*ar je einem aus jedem Land. Der Vertreter des Landes im Rat hat am Sitz des Sekretariats des Rates einen Stellvertreter, die notwendige Anzahl von Beratern und anderen Mitarbeitern. In Vollmacht des Vertreters übt dieser Stellvertreter die Funktionen des Vertreters auf der Tagung aus. (2) Die Tagung führt ihre Sitzungen nach Bedarf durch. (3) Die Tagung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Recht, Empfehlungen und Beschlüsse gemäß diesem Statut anzunehmen. Die Tagung kann Vorschläge zur Behandlung auf der Ratstagung unterbreiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Verantwortungsbereich, insbesondere zur Sicherung der politischoperativen Schwerpunktbereiche und. Zur Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, die Festlegung des dazu notwendigen Einsatzes und der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zunehmend die Effektivität der vorbeugenden Arbeit erhöhen, um feindlich-negative Einstellungsgefüge und Verhaltensweisen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

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