Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 279

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 279 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 279); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 5. Mai 1960 279 b) bei' der Geltendmachung von Forderungen im Rahmen bestehender Übereinkommen mit ihren Schuldnern zu vereinbaren, daß die Zahlung auf ein Konto der Deutschen Notenbank oder der Deutschen Handelsbank AG bei einer ihrer Korrespondenzbanken zugunsten des Gläubigers zu leisten ist. Die Deutsche Notenbank kann auf Antrag Ausnahmen hiervon bewilligen. (2) Unabhängig von der Regelung nach Abs. 1 sind alle Gläubiger oder Schuldner für den Einzug ihrer Forderungen bzw. für die Begleichung ihrer Verbindlichkeiten selbst verantwortlich. § 3 (1) Im Verrechnungsverkehr mit anderen Staaten können unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Übereinkommen alle international üblichen Zahlungsarten angewandt werden. (2) Der Präsident der Deutschen Notenbank erläßt Richtlinien für die Anwendung bestimmter Zahlungsarten. 3 § 4 (1) Um die planmäßige Durchführung der Aufgaben der Deutschen Notenbank bei der Organisierung des Verrechnungsverkehrs und der Finanzierung des Außenhandels zu gewährleisten, kann der Präsident der Deutschen Notenbank im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen für die Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Schuldnern bzw. Gläubigern in anderen Staaten bestimmte Verfahrensvorschriften erlassen. (2) Die nach Abs. 1 vorgesehene Erfassung bezieht sich nicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten, die vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind. § 5 Diese Anordnung tritt am 2. Mai 1960 in Kraft. Berlin, den 4. April 1960 Der Präsident der Deutschen Notenbank Dr. M. Schmidt Anordnung über die Vereinfachung der Kontrolle des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs mit Westdeutschland. Vom 7. April 1960 Im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung der Kontrolle des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs mit Westdeutschland wTird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 Bewohner der Deutschen Demokratischen Republik, die nach Westdeutschland reisen, erhalten bei der Ausgabe der Reisedokumente durch die zuständig* n Organe der Deutschen Demokratischen Republik eine „Erklärung über mitgeführte Zahlungsmittel und Wertgegenstände“. Diese haben sie entsprechend den darin gegebenen Hinweisen rechtzeitig vor Beginn der Kontrolle durch das Amt für Zoll und Kontrolle des Waren- verkehrs bei der Aus- bzw. Wiedereinreise auszufüllen, zu unterschreiben und auf Verlangen zur Kontrolle vorzuweisen. § 2 Bewohner Westdeutschlands, die in die Deutsche Demokratische Republik reisen, erhalten bei der Aushändigung der Reisedokumente durch die zuständigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik eine „Erklärung über mitgeführte Zahlungsmittel und Wertgegenstände“. Diese haben sie entsprechend den darin gegebenen Hinweisen rechtzeitig vor Beginn der Kontrolle durch das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs bei der Ein- bzw. Wiederausreise auszufüllen, zu unterschreiben und auf Verlangen zur Kontrolle vorzuweisen. § 3 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1960 in Kraft. Berlin, den 7. April 1960 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates § Anordnung Nr. 2 über den Direktbezug. Frisches Gemüse und Obst Vom 19. April 1960 Zur Sicherung einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit frischem Gemüse und Obst wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und im Einverständnis mit dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften zur Ergänzung der Anordnung vom 22. Januar 1958 über den Direktbezug (GBl. I S. 79) folgendes angeordnet: § 1 Begriffsbestimmungen Direktbezug im Sinne dieser Anordnung ist der Bezug von frischem Gemüse und Obst durch a) die Verkaufsstellen und Gaststätten des sozialistischen Einzelhandels, b) die Verkaufsstellen und Gaststätten des Kommissionshandels, c) die Großverbraucher einschließlich Sonderbedarfsträger I, d) die sozialistischen und ihnen gleichgestellten Betriebe der Lebensmittelindustrie (Verarbeitungsbetriebe) (im folgenden Direktbezieher genannt) von den Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben aller Eigentumsformen unter Ausschaltung jeglicher Zwischenglieder auf Grund von Verträgen, die zwischen diesen Partnern abgeschlossen werden (Direktverträge). § 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Direktverträge sind im Rahmen der staatlichen Planaufgaben abzuschließen, wenn damit a) eine Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung erreicht wird, b) die Erzeugnisse durch einen kurzen Warenwreg der Bevölkerung in irischem Zustand angeboten werden, * Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1958 S, 79);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 279 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 279) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 279 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 279)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X