Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 252

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 252 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 252); 252 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 30. April 1960 gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, oder mit Angehörigen, die in der Lage sind, das erkrankte Kind zu pflegen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Hausvertrauensmannes, in kleineren Gemeinden durch eine Bescheinigung eines Vertreters des Rates der Gemeinde zu führen. (3) Den Anspruchsberechtigten ist die materielle Hilfe von den Stellen der Sozialversicherung zu gewähren, von denen sie Barleistungen im Falle der Erkrankung erhalten. § 6 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1960 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 19. Januar 1956 über materielle Hilfe für alleinstehende werktätige Mütter bei Erkrankung ihrer Kinder (GBl. I S. 120) außer Kraft. Berlin, den 8. April 1960 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Anordnung Richtlinien für die ärztliche Beurteilung der Arbeitsbefreiung alleinstehender werktätiger Mütter zur Sicherung der notwendigen Pflege ihrer erkrankten Kinder 1. Die Anordnung ermöglicht alleinstehenden werktätigen Müttern gemäß § 1 Absätzen 1 bis 3 der Anordnung die Pflege ihrer erkrankten Kinder, wenn die Aufnahme des erkrankten Kindes in ein Krankenhaus aus medizinischen Gründen nicht notwendig oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Diese Pflege soll den Heilerfolg unterstützen. 2. In jedem Falle ist eingehend zu prüfen, welche Art der Behandlung und Pflege für das erkrankte Kind am geeignetsten erscheint. Es ist deshalb nach strengsten fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, ob eine Krankenhausbehandlung notwendig ist. In jedem medizinisch begründeten Fall ist eine Krankenhauseinweisung vorzunehmen. Dabei sind die gegebenen Möglichkeiten einer stationären Behandlung weitgehendst auszunutzen. Bei Arbeitsbefreiung der alleinstehenden werktätigen Mutter infolge eines fieberhaften Infektes des Kindes ist bis zum fünften Krankheitstage die Klärung der Diagnose erforderlich. Läßt sich bis zu diesem Zeitpunkt die Diagnose nicht eindeutig sichern, so ist eine Krankenhauseinweisung zu veranlassen. 3. Entsprechend dem Krankheitsverlauf und der Pflegebedürftigkeit ist die Dauer der Arbeitsbefreiung festzulegen. Diese hat zur Voraussetzung, daß die Pflege des erkrankten Kindes durch die alleinstehende werktätige Mutter selbst erfolgen muß. Bei Sicherung einer anderweitigen, dem Krankheitsverlauf entsprechenden Pflege ist Arbeitsbefreiung für die alleinstehende werktätige Mutter nicht notwendig. 4. Es muß besonders darauf geachtet werden, daß die Dauer der Pflegebedürftigkeit entsprechend der Anordnung (Pflege durch die alleinstehende werktätige Mutter) nicht der Dauer der Erkrankung einschließlich der Rekonvaleszenz des Kindes entsprechen muß, da z. B. Krankenhausbehandlung erforderlich werden kann. Die Pflege durch die alleinstehende werktätige Mutter kann sich erübrigen, wenn Krankenhauseinweisung notwendig wird oder bei häuslicher Behandlung insbesondere bei älteren Kindern die Pflege durch die Mutter nicht mehr erforderlich ist. Anordnung Nr. 22 * über die Zahlung von Anbau- und Lieferprämien für das Saatgut von Speisehülsenfrüchten. Vom 2. April 1960 Zur Änderung der Anordnung vom 12. März 1959 über die Zahlung von Anbau- und Lieferprämien für das Saatgut von Speisehülsenfrüchten (GBl. I S. 172) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 1 Abs. 1 der Anordnung erhält folgende Fassung: „(1) Erzeuger, die einen Vermehrungs- und Liefervertrag über Speisehülsenfrüchte (Saatgut) abgeschlossen haben, erhalten je dt abgelieferter Speisehülsenfrüchte Speiseerbsen, Speisebohnen, Speiselinsen zuzüglich zum gültigen Saatguterzeugerpreis eine Anbau- und Lieferprämie von 60 DM.“ § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1959 in Kraft. Berlin, den 2. April 1960 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1959 9. 172) Berichtigung Das Büro des Präsidiums des Ministerrates weist darauf hin, daß der Abschnitt IV des Beschlusses vom 18. Januar 1960 über Veränderungen der territorialen Gliederung von Bezirken, Kreisen und Gemeinden (GBl. I S. 73) wie folgt zu berichtigen ist: „ zur Bildung der selbständigen Gemeinde Neumühle (Elster), Kreis Greiz, Bezirk Gera.“;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 252 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 252) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 252 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 252)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X