Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 231

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 231 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 231); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 14. April 1960 231 können auch ohne Besuch des Ausbildungskurses den Nachweis der Qualifikation durch eine dreimonatige Hospitantur an einer für die Ausbildung oder Hospi-tantur zugelassenen staatlichen Einrichtung erbringen. Auf Grund dieses Nachweises beantragt der Leiter des Ausbildungskurses auf Vorschlag des Leiters der staatlichen Einrichtung, an der die Hospitantur erfolgte, die Erteilung der Bescheinigung durch den Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen. § 4 (1) Als Gehilfen des Arztes bei der Durchführung von elektroenzephalographischen Untersuchungen dürfen nur Angehörige eines mittleren medizinischen Berufes tätig sein. Sie üben ihre Tätigkeit unter ständiger ärztlicher Aufsicht aus. (2) Die Ausbildung, das Berufsbild und die Erteilung der Berechtigung für eine Tätigkeit gemäß Abs. 1 richten sich nach den besonderen Anweisungen des Ministeriums für Gesundheitswesen. § 5 Elektroenzephalographische Untersuchungen, die im Rahmen der stationären oder ambulanten medizinischen Betreuung durchgeführt werden, sind ein Teil der dienstlichen Tätigkeit. § 6 (1) Soweit entsprechend § 15 der Anordnung vom 22. April 1953 über die ärztliche Versorgung der Werktätigen und ihrer Angehörigen in den Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens und die Organisation des ärztlichen Dienstes (ZB1. S. 180) die Berechtigung eines angestellten Arztes für die Abgabe eines elektroenzephalographischen Gutachtens auf eigene Rechnung gegeben ist, werden folgende Honorarsätze für die Bearbeitung von Gutachten festgesetzt: a) Hirnelektrische Zusatzgutachten: 30, bis 40, DM je nach Umfang und Art der Leistung. Erhöhung bis zu 55, DM, wenn beim Gutachten Sonder- oder Zweitableitungen vorgenommen werden oder wenn das Kurvenbild besonders schwer zu beurteilen ist. b) Hirnelektrische Obergutachten: 50, bis 65, DM je nach Umfang und Art der Leistung. 65, bis 115, DM, wenn beim Obergutachten Sonder- oder Zweitableitungen vorgenommen werden oder wenn das Kurvenbild besonders schwer zu beurteilen ist. (2) Bei der Erstattung elektroenzephalographischer Gutachten (Abs. 1) sowie bei der Durchführung elektroenzephalographischer Untersuchungen auf eigene Rechnung in den Räumen der beschäftigenden Einrichtung (§ 2 Absätze 1 und 2 der Anordnung vom 9. Februar 1949 über die Einrichtung ambulanter Behandlung in Krankenanstalten [ZVOB1. S. 97] und Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Dezember 1952 zur Anordnung über die Einrichtung ambulanter Behandlung in Krankenanstalten [GBl 1953 S. 50]) sind für die Benutzung von Geräten und für die Inanspruchnahme des Personals der Einrichtung von dem Honorarbetrag 10 % an die beschäftigende Einrichtung abzuführen. Bei Leistungsberechtigten aus der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Deutschen Versicherungs-Anstalt sowie der freiwilligen Versicherung der Deutschen Versicherungs-Anstalt sind soweit die Versicherungsträger Auftraggeber für die ärztliche Leistung sind Materialkosten nicht zu berechnen. Bei der Anfertigung von Gutachten für Selbstzahler sind von dem begutachtenden Arzt 10, DM Materialkosten zu berechnen und voll an die Einrichtung abzuführen. § 7 Bei der Ausstellung von hirnelektrischen Zusatzgutachten wird vorausgesetzt, daß der Arzt, der das Gutachten erstattet, mindestens l1/* Jahre ununterbrochene klinische Tätigkeit am EEG bei mindestens monatlich 100 elektroenzephalographischen Untersuchungen nachweist. Bei der Ausstellung von hirnelektrischen Obergutachten wird vorausgesetzt, daß der Arzt, der das Gutachten erstattet, mindestens 5 Jahre ununterbrochene klinische Tätigkeit am EEG bei monatlich mindestens 100 elektroenzephalographischen Untersuchungen nachweist. § 8 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nicht für experimentell-theoretische Arbeiten. § 9 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. März 1960 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Anordnung RAT DES BEZIRKES Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen Bescheinigung Hierdurch wird Herrn / Frau (bei Frauen auch Geburtsname angeben) geb. am: in: die Berechtigung zur Ausübung der klinischen Elektroenzephalographie mit Wirkung vom gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erteilt. Den Vorschriften der Ausbildung wurde wie folgt entsprochen : Ausbildungskursus für Elektroenzephalographie vom bis in vom bis in Hospitantur: in vom bis in vom bis in vom bis den RAT DES BEZIRKES Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen (Unterschrift) Dienstsiegel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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