Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 23 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 23); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 19. Januar 1960 23 § 3 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. (2) Der § 2 dieser Preisanordnung tritt mit Wirkung vom 3. Oktober 1959 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1959 Die Regierungskommission für Preise beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik „ Der Vorsitzende Der Minister für Bauwesen Ru mpf I. V.: Jeske Minister der Finanzen Stellvertreter des Ministers Arbeitsschutzanordnung 345/1. Bahnhofs-, Bahnpost- und Zustelldienst Vom 29. Dezember 1959 §1 Allgemeine Bestimmungen (1) Alle Beschäftigten sind zur strengen Beachtung dieser Arbeitsschutzanordnung verpflichtet. Bei erschwerten Bedingungen, wie z. B. bei Arbeitsanhäufung, Unwetter, Nebel, Dunkelheit und Schneeglätte, geben die Aufsichtführenden besondere Anweisung. (2) In den Diensträumen und an den Arbeitsplätzen ist stets auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Alle Sendungen und Arbeitsgeräte sind so zu lagern, daß sie die Mitarbeiter oder andere Personen nicht gefährden. (3) Werkzeuge und Geräte sind ständig auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen, fehlerhafte Stücke sind sofort auszusondern. Schadhafte Handfahrzeuge und Fahrzeuge sind aus dem Dienstbetrieb oder Verkehr zu ziehen. Sie sind mit einem Hinweisschild: „Achtung außer Betrieb“ zu versehen (Mindestmaß 25 X 25 cm). Alle Feststellungen über nicht arbeitssichere Geräte, Werkzeuge, Einrichtungen jeglicher Art, Handfahrzeuge und Fahrzeuge sind in das Arbeitsschutz-Mängelbuch einzutragen. Das Mängelbuch ist täglich von der zuständigen Aufsicht einzusehen., Die Aufsicht hat unverzüglich die Instandsetzung zu veranlassen. (4) Mäntel und Wetterkleidung sind am Körper geschlossen zu tragen. Kälte- und Regenschutz jeglicher Art für Ohren und Gesicht darf die Sicht und das Hören nicht beeinträchtigen. (5) Jeder Unfall ist der aufsichtführenden Dienststelle zu melden, die alle notwendigen Maßnahmen zu veranlassen hat. (6) Alle Beschäftigten im Bahnhofs- und Bahnpostdienst sind vor der Einstellung oder Einsetzung in diese Dienste sowie in regelmäßigen Zeitabständen zu untersuchen. Die Untersuchungen erfolgen nachweislich für Beschäftigte bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre, vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr alle 2 Jahre und über 65 Lebensjahre einmal jährlich. §2 Verhalten innerhalb der Bahnanlagen (1) Auf den Bahnhöfen sind nur die vorgeschriebenen Wege (Übergänge, Über- und Unterführungen) zu benutzen, die als solche erkennbar oder durch Hinweistafeln gekennzeichnet sind. Es ist nicht gestattet, auf Schienen, Weichen, Kreuzungen, Signal- oder Stellwerksleitungen zu treten. (2) Anweisungen der Aufsichtspersonen und Hinweise auf die Verkehrssicherheit sowie Warnsignale, Warnzeichen und Warntafeln sind zu beachten. (3) Das Betreten der Gleise zur Durchführung notwendiger Arbeiten ist auf Ausnahmefälle zu beschränken. Müssen Gleisanlagen betreten werden, sind nur die Wege zwischen den Gleisen zu benutzen. Hierbei ist die größte Aufmerksamkeit auf den Zugverkehr und Rangierbetrieb zu richten. (4) Das Vorbeitahren von Zügen, Rangierabteilungen und einzelnen Fahrzeugen ist in genügender Entfernung abzuwarten, wobei das Gesicht stets dem befahrenen Gleis zugewandt werden muß. Es ist verboten, in Nachbargleise zu treten, um das Vorbeifahren abzuwarten. (5) Gleise sind grundsätzlich im rechten Winkel (90°) zur Gleisrichtung zu überschreiten. (6) Beim Überschreiten der Gleise vor oder hinter stillstehenden Zügen und Fahrzeugen ist ein Abstand von mindestens 2 m einzuhalten. (7) Es ist verboten, durch Pufferlücken hindurchzugehen, unter Fahrzeugen durchzukriechen und über Puffer oder Kupplungsvorrichtungen zu klettern. (8) Vor dem Überschreiten der Gleise muß sich jeder Beschäftigte nach links und rechts versichern, daß sich keine Züge oder andere Schienenfahrzeuge nähern und die Strecke frei ist. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Dunkelheit, Nebel und unübersichtlichen Übergängen geboten. (9) Bei Fahrplanwechsel und beim Abweichen von der Bahnhofsfahrordnung haben die Aufsichtspersonen alle im Bahnpost- und Bahnhofsdienst Beschäftigten mit den in Betracht kommenden Fahrplanänderungen oder sonstigen Veränderungen im gesamten Zugverkehr vertraut zu machen. (10) Weiß gestrichene Gegenstände wie Einfahrten und Wagenschuppen, Rampen usw. gelten als Gefahrenstellen. Im Raum zwischen den Gegenständen und dem nebenliegenden Gleis darf sich niemand aufhalten oder daran Vorbeigehen. (11) Ein Ladungsaustausch an Bahnpostwagen, die außerhalb der Bahnsteige halten, hat in der Regel nicht stattzufinden. Soweit ein solcher ausnahmsweise notwendig wird, ist er auf Briefpost und Zeitungssendungen zu beschränken und durch das Aufstellen von Warnposten zu sichern. (12) Mängel an Bahnanlagen oder Gefahrenstellen jeglicher Art, die durch Beschäftigte der Deutschen Post bei Ausübung ihres Dienstes festgestellt werden sind dem zuständigen Aufsichtführenden mitzuteilen. Dieser ist für die zu treffenden Maßnahmen verantwortlich. (13) Auf Bahnhöfen und Bahnstrecken mit elektrischem Zugbetrieb sind die Beschäftigten durch die betriebsverantwortlichen Aufsichtskräfte über die Gefahren vierteljährlich zu unterweisen. §3 Verhalten im Bahnpostwagen (1) Jeder Aufenthalt im Bahnpostwagen, der noch nicht in einen Zug eingestellt worden ist, muß dem Rangierpersonal durch Ausstecken je einer gelben Flagge an den Längsseiten des Wagens angezeigt werden. Bei Dunkelheit ist außerdem die Innenbeleuch-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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