Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 222

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 222 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 222); 222 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 12. April 1960 über den Stadtküchendienst, durch den Kundendienst und durch betriebseigene, örtlich geleitete und private Dienstleistungsbetriebe und Reparaturwerkstätten mit einem ausreichenden Netz von Annahmestellen im Betrieb und in den Wohngebieten. (3) Die Warenfonds, besonders in Kartoffeln, Gemüse, Obst und tierischen Erzeugnissen, sind in weitestem Umfang durch vertraglich geregelten Direktbezug von den Produzenten, insbesondere von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und volkseigenen Gütern, zu sichern. § 3 (1) Die Verkaufs- bzw. Öffnungszeiten der Handelseinrichtungen innerhalb der Betriebe sind den Arbeitszeiten anzupassen (speziell bei Schichtbetrieb), damit sie grundsätzlich von allen Werktätigen in Anspruch genommen werden können. (2) In den Betrieben ist die Initiative zu wecken, alle Möglichkeiten auszunutzen, um außerdem die Versorgung mit Treib- und Frühgemüse zu verbessern, indem mit bisher ungenutzter Wärmeenergie Treibhäuser und Frühbeete beheizt werden, welche die Werktätigen im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes selbst schaffen. Planung und Sicherung der Warenfonds § 4 (1) Die zur Sicherung der Schwerpunktversorgung erforderlichen Warenfonds werden vom Rat des Kreises und Rat des Bezirkes auf der Grundlage einer gewissenhaften Bedarfsermittlung in den Planvorschlägen gesondert ausgewiesen und begründet. Die Festlegung der Warenfonds für die Industriezentren und Großbetriebe erfolgt nach Beratung mit der Ständigen Kommission für Handel und Versorgung, dem Kreisvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und anderen gesellschaftlichen Organisationen. (2) Die ordnungsgemäße Einschätzung der Warenfonds für die Industriezentren und Großbetriebe ist durch das Ministerium für Handel und Versorgung und durch die Räte der Bezirke zu kontrollieren. In der Abrechnung des Volkswirtschaftsplanes in den Bezirken und Kreisen sind die Mengen gesondert auszuweisen. § 5 (1) Für die Versorgung der Werktätigen in den Industriezentren und Großbetrieben ist der zuständige Rat des Kreises voll verantwortlich. Er beauftragt die sozialistischen Großhandelsbetriebe und den Einzelhandel mit der zweckbestimmten Versorgung und kontrolliert dieselbe. Für die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und für ihre Kontrolle sind die Werktätigen zur Mitarbeit zu gewinnen. (2) Die Sicherung der mengenmäßigen, sortiments-und qualitätsgerechten Warenbereitstellung hat auf der Grundlage rechtzeitiger Vertragsabschlüsse zu erfolgen. Dabei muß beim Auftreten bestimmter Schwierigkeiten die vorrangige Versorgung garantiert sein. Soweit hochwertige Konsumgüter (außer zentralisierten Fonds) über den Plan produziert werden, sind sie in erster Linie für die Versorgung der Industriezentren und Großbetriebe vertraglich zu sichern. (3) Es ist zu sichern, daß die örtlichen Volksvertretungen über alle im Zusammenhang mit der Schwer- punktversorgung getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden, um ihnen damit Anleitungs- und Kontroll-möglichkeiten zu geben. Durchführung § 6 (1) Mit der Lösung der Handelsaufgaben im Großbetrieb beauftragt der Rat des Kreises in der Regel den Kreisbetrieb des volkseigenen Einzelhandels. (2) Zur Versorgung außerhalb des Betriebes ist das vorhandene Netz an Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Reparaturwerkstätten zu nutzen bzw. im erforderlichen Maße zu verbessern und zu ei* weitern. (3) In Großbetrieben, in Industriezentren und in den 'dazugehörigen Wohngebieten fassen die sozialistischen Handelsorgane die Handelseinrichtungen zu einem oder mehreren Handelsbereichen zusammen. Die Handelsbereiche müssen den Schwerpunkten der Konzentrierung der Werktätigen unmittelbar in den Produktionsstätten und in den Wohngebieten entsprechen § 7 Zur Koordinierung und Durchsetzung der festgelegten Prinzipien ist im Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung, ein Mitarbeiter speziell für die Schwerpunktversorgung verantwortlich zu machen. Im Rat des Bezirkes, Abteilung Handel und Versorgung, ist zum gleichen Zweck eine Arbeitsgruppe Schwerpunktversorgung zu bilden. § 8 (1) Die Einrichtung und Instandhaltung der Verkaufsstellen und Versorgungseinrichtungen im Industriebetrieb soll weitgehend durch betriebliche Eigenfinanzierung und durch Gewinnung der Werktätigen zu freiwilligen Leistungen erfolgen. Die Bereitstellung von Handelseinrichtungen und Ausrüstungen ist in den Investplan des sozialistischen Handelsbetriebes aufzunehmen. (2) Für die Unterhaltung und Ausrüstung von Anlagen außerhalb des Produktionsbetriebes hat dieser nur dann eine Verpflichtung, wenn sie sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder aus einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Produktionsbetrieb als Vermieter und dem Handelsbetrieb als Mieter ergibt. x § 9 (1) Die zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke haben die Pflicht, den Räten der Kreise bevorzugt und zweckgebunden Investmittel zur Verfügung zu stellen für die vorrangige Entwicklung der Handelseinrichtungen in nach § 1 festgelegten Industriezentren, Großbetrieben und Arbeiterwohngebieten. (2) Bei der Entwicklung neuer industrieller Schwerpunkte sind entsprechende Einrichtungen bei der Projektierung, wie Einkaufszentren, Werkrestaurants und Dienstleistungskombinate, in den Betriebs- bzw. Wohnkomplexen zu berücksichtigen und gleichzeitig und kontinuierlich mit den Betriebs- bzw. Wohneinrichtungen zu errichten und nach dem neuesten Stand der Handelstechnik auszustatten. § 10 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. März 1960 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Fillinger Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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