Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 221

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 221 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 221); Gesetzblatt Tejl I Nr. 22 Ausgabetag: 12. April 1960 221 für die Anleitung der örtlichen Räte, dem Minister der Finanzen und dem Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft wird daher folgendes angeordnet: § 1 Aufgaben Um den Umfang der zu unterhaltenden, instandzusetzenden oder neu zu errichtenden Meliorationsanlagen jeder Art zu erfassen, sind Grundlagenerhebungen durchzuführen. Diese erstrecken sich insbesondere auf Binnenentwässerungen und -bewässerungen, Gefügemeliorationen, Ödlandkultivierungen und Bodenver-r besserungen, biologische Meliorationen, den Bau von Wirtschaftswegen und die Neugestaltung ganzer Fluren. § 2 Träger Träger der Grundlagenerhebung sind 1. in den Gemeinden, Kreisen und Bezirken die örtlichen Räte, 2. das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. § 3 Durchführung (1) Die Durchführung der örtlichen Grundlagenerhebungen obliegt den Räten der Gemeinden. Sie haben hierfür Arbeitsgruppen unter weitgehender Einbeziehung der Bevölkerung zu bilden. (2) Bei den Erhebungen sind die Feststellungen der Bodenschätzung, des Feldvergleiches und die in den Kultivierungsplänen zusammengefaßten Ergebnisse der Ödlandkultivierungen zu berücksichtigen und auszuwerten. Die Ergebnisse der Grundlagenerhebungen sind einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung zur Bestätigung vorzulegen. (3) Die zuständigen Fachorgane der Räte der Kreise und Bezirke haben die Durchführung der Aufgaben in den Gemeinden zu unterstützen und zu kontrollieren sowie die Ergebnisse für ihre Bereiche zusammenzustellen und auszuwerten. § 4 Unterstützung durch andere Organe (1) Die staatlichen Organe der Wasserwirtschaft und die VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau haben bei der Durchführung der Grundlagenerhebung mitzuwirken. (2) Die Organe des Ministeriums des Innern haben die Träger der Grundlagenerhebungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützenF § 5 Finanzierung Die für die Grundlagenerhebungen benötigten Mittel werden bei den Räten der Bezirke geplant. Schlußbestimmungen § 6 Die Durchführung der Grundlagenerhebungen wird durch Verfügungen und Richtlinien geregelt. § § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. März 1960 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Anordnung über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. Vom 26. März 1960 Die Aufgaben des Handels im Siebenjahrplan erfordern, durch Bereitstellung qualitativ hochwertiger Waren in breitem Sortiment und durch die Anwendung modernster Handelstechnik und die weitere Entwicklung der Verkaufskultur sowie die Ausübung eines vorbildlichen Kundendienstes das Weltniveau im Handel zu erreichen. Die Werktätigen der Großbetriebe unserer Republik schaffen die wichtigsten Voraussetzungen für den weiteren Aufbau des Sozialismus. Sie haben in erster Linie einen Anspruch auf die vorrangige Versorgung mit Nahrungs- und Genußmitteln und Industriewaren mit Hilfe modernster Kandelsformen und -methoden sowie die vorbildliche Bedienung mit Dienstleistungen und Reparaturen. Es wird daher im’Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung sowie in Übereinstimmung mit dem Vorstand des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf der Grundlage des Abschnittes III Ziff. 1 Buchstaben e und f des Arbeitsprogramms zur Durchführung der in den Thesen der Handelskonferenz enthaltenen Aufgaben (bestätigt durch Beschluß des Ministerrates vom 20. August 1959 zu diesem Arbeitsprogramm)* und der 6. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands folgendes angeordnet: § 1 Festlegung der Industriezentren und Großbetriebe Das Ministerium für Handel und Versorgung legt nach Beratung und im Einverständnis mit der Staatlichen Plankommission und den Räten der Bezirke und nach Zustimmung durch den Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die wichtigsten Industriezentren, Großbetriebe und die zu diesen gehörenden Arbeiterwohngebiete fest, die bevorzugt zu versorgen sind. System der Versorgung § 2 (1) Zur Versorgung der Werktätigen in den Industriezentren, Großbetrieben und zu diesen gehörenden Arbeiterwohngebieten gehört die Bereitstellung a) aller Nahrungs- und Genußmittel, wobei im Frischwarenangebot sowie bei der Herstellung von Fertig- und Halbfertigspeisen und bei Erfrischungsgetränken die ernährungswissenschaftlichen Grundsätze für gesunde und zweckmäßige Ernährung zu beachten sind; b) von Industriewaren aller Art und c) die Durchführung von Dienstleistungen und Reparaturen. (2) Die Versorgung erfolgt über die Betriebsverkaufsstellen und Verkaufsstellen in den Arbeiterwohngebieten, ambulant am Arbeitsplatz, durch Werkküchen bzw. Werkrestaurants, über den Bestelldienst für Industriewaren und Lebensmittel (einschließlich Bestellung im Betrieb und Auslieferung im Wohngebiet), Sonderdruck XXXII, Beilage zum Heft 17/59 der Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel, und Versorgung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchung shaft und ihres Vollzuges im Staatssicherheit belegt eindeutig, daß der Untersuchungshaftvollzug nicht nur eine Angelegenheit der Linie sondern nahezu aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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