Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 213

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 213 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 213); Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 12. April 1960 213 Sonstige Bestimmungen § 7 Die Ernennung und Einstellung sowie Abberufung und Entlassung der Leiter der Abteilungen Energie der Wirtschaftsräte, der Werkdirektoren der bezirksgeleiteten Energieversorgüngsbetriebe und der Leiter aller Kraftwerke über 100 MW erfolgen im Einvernehmen mit dem Leiter der Energiewirtschaft. § 8 Der Leiter der Energiewirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen zur Durchführung einer einheitlichen Finanzfevision im Industriezweig Energie eine zentrale Gruppe Finanzrevision zu bilden. Schlußbestimmungen § 9 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission. § 10 (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1960 in Kraft. (2) Gleichzeitig werden die Verordnung vom 6. August 1953 über die Erteilung, Kontrolle und Abrechnung von Kontingenten für Elektroenergie (GBl. S. 919) und die Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 6. August 1953 (GBl. S. 920) aufgehoben. Berlin, den 17. März 1960 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Der Ministerpräsident Staatlichen Plankommission Grötewohl Leuschner * § Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Planung und Leitung der Energiewirtschaft. Vom 20. März 1960 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 17. März 1960 über die Planung und Leitung der Energiewirtschaft (GBl. I S. 211) wird balgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung: § 1 Die Abteilung Energie der Staatlichen Plankommission hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Planung aller Bereiche der Energiewirtschaft auf der Grundlage der Mengen- und Leistungsbilanzen für Elektroenergie und Gas, Aufstellung der Bilanzen nach Zeiträumen, Territorien, Verbrauchergruppen und Erzeugnissen, Bilanzierung des Bedarfs und Aufkommens in Abstimmung mit den zuständigen Organen und Erteilung von Rahmenkontingenten an die zentralen - Staatsorgane und Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke sowie von Monatskontingenten für den Gesamtverbrauch der Wirtschaft und Bevölkerung an Elektroenergie und Gas an die Wirtschaftsräte; 1. Ausarbeitung, Abstimmung und Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung des Energieprogramms, Prüfung und Bestätigung der Projektierungspläne aller Planträger; -4--- 3. Sicherung der Forschung und rasche Einführung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes in der Energiewirtschaft. Dazu gehört auch die entsprechende Einflußnahme auf die Energieverbrauchsanlagen, technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit den befreundeten sozialistischen Ländern, Organisierung und Förderung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und der Neuererbewegung; 4. Prüfung und Bestätigung der Investitionen in der Energiewirtschaft auf der Grundlage der bestätigten Kontrollziffern sowie der Beschlüsse der Staatlichen Plankommission; 5. Einflußnahme auf die Planung, Vorbereitung, Projektierung und Durchführung von Investitionsvorhaben aller Industriezweige, bei denen Energie in erheblichem Umfange angewandt wird, im Sinne der wirtschaftlichen Energieanwendung; 6. Festlegung der Zielsetzung für den Rekonstruktionsplan für die Energieerzeugungs- und -Übertragungsanlagen, Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung der Rekonstruktionsmaßnahmen, Einflußnahme auf die Zielsetzung des Rekonstruktionsplanes für Energieverbrauchsanlagen ; 7. Festlegung der Kennziffern für die Generalreparaturen und Revisionen an Energiehauptausrüstungen sowie Bestätigung des Generalreparaturplanes auf der Grundlage der Energiebilanzen; 8. Festlegung technisch-wirtschaftlicher Kennziffern für Energieerzeugung, -Übertragung und -an-wendung; 9. zentrale Anleitung in grundsätzlichen Fragen der technischen Sicherheit und des Arbeitsschutzes; 10. Planung, Koordinierung und operative Steuerung der Ausrüstungen und des Materials für die WB Verbundwirtschaft und nach einer von der Abteilung Energie im Einvernehmen mit der Abteilung Materialwirtschaft der Staatlichen Plankommission festzulegenden Nomenklatur für die bezirksgeleiteten Energieversorgungsbetriebe. Die Abteilung Energie ist für die in der Nomenklatur aufgeführten Ausrüstungen und Materialien Kontingentträger für die bezirksgeleiteten Energieversorgungsbetriebe; 11. Einflußnahme auf die planmäßige Entwicklung der Arbeitsproduktivität und des Durchschnittslohnes in den Betrieben des Industriezweiges Energie, Koordinierung der lohnpolitischen Maßnahmen und Durchsetzung der Anwendung der zweckmäßigsten Lohnformen in der Energiewirtschaft; 12. Koordinierung der Berufsausbildung und Qualifizierung der Werktätigen im Industriezweig Energie sowie Planung und Lenkung von Hoch- und Fachschulkadern der Energiewirtschaft in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen, Einflußnahme auf die Lehr- und Studienpläne für die industriezweigtypischen Ausbildungsrichtungen, überbezirkliche Arbeitskräftelenkung für die Großkraftwerke im Rahmen der Arbeitskräftepläne in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke sowie den zentralen Staatsorganen, denen Energiebetriebe unterstehen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

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