Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 201

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 201 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 201); Gesetzblatt Teil I Nr, 21 Ausgabetag: 2. April 1900 201 Die Beitrittserklärung ist jedem Abkommenspartner durch Note mifczyteilen, Für den beitretenden Staat tritt das Abkommen an dem Tage in Kraft, an welchem die Abkommenspartner ihre Zustimmung zum Beitritt erklären. Artikel 7 Dieses Abkommen bedarf der Bestätigung entsprechend den innerstaatlichen Vorschriften der Abkommenspartner und tritt mit dem Tage des Notenaustausches über die erfolgte Bestätigung in Kraft. Jeder Abkommenspartner kann dag Abkommen unter Einhaltung einer Frist von serfis Monaten auf schriftlichem Wege kündigen; erfolgt die Kündigung durch einen Abkommenspartner, der das Abkommen unterzeichnet hat, verliert dieses nach Ablauf der Kündigungsfrist seine Gültigkeit. Ausgefertigt in Prag am 18. September 1959 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in tschechischer Sprache, wobei beide Texte die gleiche Gültigkeit haben. Für die Regierung Für die Regierung der Deutschen der Tschechoslowakischen Demokratischen Republik Republik Ruh Saur Einheitliche Zollverschlußordnung für Elbeschiffe §1 (1) Wer auf der Elbe, ihren Nebenflüssen und den mit ihr zusammenhängenden Wasserstraßen Waren unter Zollverschluß befördern will, hat sich durch folgende Dokumente auszuweisen: a) ein Anerkenntnis über die Zollverschlußfähigkeit des Schiffes (im folgenden nur „Anerkenntnis", siehe Muster A) und b) eine Bescheinigung Über die Zulassung des Schifffahrtsunternehmens zur Beförderung von Waren unter Zollverschluß (im folgenden nur „Zulas-sungsschein‘,. siehe Muster B). (3) Zur Abfertigung unter Zollverschluß dürfen nur :ür die Warenbeförderung bestimmte Schiffe zugelassen werden, deren Bauart und Verschlußeinrichtungen den in den §§ 2 16 enthaltenen Bestimmungen dieser Verschlußordnung entsprechen. I. Allgemeine Bestimmungen §2 Die Schiffe dürfen weder geheime Räume noch solche Zugänge haben, die bei der äußeren Besichtigung nicht sofort wahrgenommen werden können. Die Teile der iußeren Schiffswände müssen so miteinander verbunden sein (verzimmert, vernietet, verschweißt, verschraubt oder ähnliches), daß sie nicht ohne sichtbare Spuren entfernt werden können. §3 (1) Die Wände oder Zwischenwände, welche die Verschlußräume untereinander und von den übrigen Räumen des Schiffes trennen, sind aus Blech herzustellen, dessen einzelne Tafeln miteinander und mit dem Schiffskörper so verbunden sein müssen, daß eine Trennung voneinander und von diesem nicht möglich ist, ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen. Durch derartige Wände aus Blech sind auch Freiräume und Räume, in denen sich bewegliche Maste befinden (Köcher), von den Verschlußräumen zu trennen. Türen und sonstige Öffnungen, welche aus den Kajüten unmittelbar in die Verschlußräume führen, sind nicht gestattet. Piohlääeni o pfigtupu musi byt kafde ze smluvnich st ran sdeleno nötou. Pro pristupujici stät vstoupi Dohoda v platnost dnern, kdy smluvni strany oznämi svüj souhlas s pfistupem. Clänek 7 Tato Dohoda podlehä schvälenl podle vnitrostätnieh pfedpisü smluvnich stran a vstoupi v platnost dnem vymeny not o jejim schväleni. Ka2dä ze smiuvnicti stran müie Dohodu pfi dodrzeni testimösjcni Ihüty pisemnö vypovödöt; vypovj-11 Dohodu jedna ze smluvnich stran, ktere ji podepsaly, pozbude Dohoda PO uplynuti vypovedni Ihüty platnosti. Sepsäno v Praze dne 18. zäri 1959 ve dvou vyhoto-vem'ch, kazde v jazyce nemeckem a ceskem. pricemz obö zneni maji stejnou platnost. Za ylädu Nömecke demokratickd Za vlädu republiky: Ceskoslovenskö republiky: Ruh Saur Jednotny celni zäverovy fäd pro labske lode. § 1 (1) Kdo zädä, aby zbozi podlehajici celnimu dozoru pri dopravg na Labi, jeho pfitocich a s nim souvisicich vodnich cestäch bylo propusteno pod celni zävörou, musi se vykäzat tömito listinami: al potvrzenim o zpüsobilosti lodi k celni zävere (däle jen „potvrzeni“ viz vzor A) a b/ osvödeenim opravftujirfm provozovatele plavby k pfepravö zboii pod celni zävörou (däle jen „osvödöeni" viz vzor B). (3) Pod celni zäyerou smeji byt propusteny jen lodi urcene k doprave zbozi, jejichz zpüsob Stavby a zävö-rovä zanzeni odpovidaji ustanovenim obsazenm v § 2 16 tohoto zäveroveho fädu. I. Vseebecnä ustanoveni. § 2 Lodi nesmeji mit tajne prostory ani vchody, ktere by nebylo mozno pfi vnejsi prohlidce ihned zpozpro-vat. Cästi vnejsich lodnich sten musi byt spoly tak spojeny (sroubeny, snytoväny, svafeny, upevneny srouby a pod.), aby nemohly byt odstraneny bez sanechäni zrejm.vch stop. § 3 (1) Steny nebo mezistöny, ktere oddeluji zäverevd prostory mezi sebou a od ostatnich prostorü lodi musi byt zhotoveny z plechu, jehoz jednotlive plgty musi byt navzäjem a s lodnim telesem tak spojeny, aby nemohly byt od sebe a od lodniho tejesa oddeleny bez zaneohani zfejmych stop. Takovyml plecbpvymi stenami musi byt oddeleny od zävörovych prostor tez lodni sklädky a stozärgve tuleje, v nichz jspu zapu-steny pohyblive stözne. Dvefe a jinä ptvory, kterö by vedly z kajutnich mistngsti prirno do zäverovych prostorü, nejsou dovoleny.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, mit diesen Nachweismitteln und -methoden wirksam zu arbeiten, um schon bei -der c-renz-passage die Versuche der Einschleusung von Rauschgift weitgehend zu erkennen -und zu unterbinden. In Abhängigkeit von der Bedeutung und der Aussagekraft der Hinweise sind Entscheidungen über Maßnahmen zur Informationsverdichtung oder zur Speicherung Ablage des Materials zu treffen.

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