Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 194

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 194 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 194); 194 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 31. März 1960 (2) Innerhalb der nach Abs. 1 festgelegten Frist haben die zuständigen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe den LPG unter Verwendung der als Anlage angeschlossenen Musterverträge (Hauptverträge) das Vertragsangebot zu unterbreiten und ihnen einen Verhandlungstermin vorzuschlagen. Die LPG haben den Erfassungsund Aufkaufbetrieben innerhalb von 2 Wochen nach Unterbreitung des Angebots bzw. nach der Verhandlung zu erklären, ob sie das Angebot annehmen. Über Änderungsvorschläge der LPG ist erforderlichenfalls nochmals zu verhandeln. (3) Bei Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsabschluß, die zwischen den Vertragspartnern nicht beseitigt werden können, sind der LPG-Beirat oder die Fachorgane des Rates des Kreises vom VEAB oder der LPG um Vermittlung zu ersuchen. Kann trotz dieser Vermittlung keine Einigung erzielt werden, so ist vom VEAB oder der LPG der Schiedsspruch des Staatlichen Vertragsgerichts zu erwirken, sofern es sich um die Mengen der Pflichtablieferung und der staatlichen Aufkaufauflage handelt. § 12 Die Verträge sind grundsätzlich für das Kalenderjahr abzuschließen; dabei ist das für die einzelnen Quartale festgelegte staatliche Aufkommen des Kreises einzuhalten. Hinsichtlich der Pflichtablieferung sind, wenn keine Einigung über vorfristige Lieferung erzielt wurde, die Termine nach den geltenden Fristen festzusetzen. Für die Lieferung von Schlachtvieh und Geflügel sind mindestens Monatstermine zu vereinbaren. § 13 Bei dem Vertragsabschluß über Futtermittel und Nutzvieh sind, sofern die Bestimmungen des Hauptvertrages keine besondere Regelung getroffen haben, die geltenden Allgemeinen Lieferbedingungen über Futtermittel bzw. Nutzvieh anzuwenden. § 14 Sofern in dieser Durchführungsbestimmung oder in dem Hauptvertrag (§11 Abs. 2) nichts anderes festgelegt ist, sind die Bestimmungen des Vertragsgesetzes anzuwenden. § 15 Soweit nicht im Hauptvertrag andere Regelungen getroffen werden, gelten für die Lieferungen aus dem Vertrag die Bestimmungen über die Erfassung, die Abnahme und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich der Bestimmungen der geltenden Preisanordnungen und über die Zahlung der Erlöse. § 16 (1) Den im § 3 Abs. 2 genannten Fachorganen obliegt die Kontrolle der richtigen und termingemäßen Durchführung der Vertragsabschlüsse zwischen den LPG und den Erfassungs- und Aufkaufbetrieben. (2) Die VEAB und die LPG haben über die Vertragserfüllung Karteien zu führen, die mindestens einmal im Quartal abgestimmt werden. § 17 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. Berlin, den 8. März 1960 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Koch Anlage zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Nr.: Kreis: Gemeinde: Vertrag zwischen LPG und VEAB über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Der Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetrieb (VEAB) in vertreten durch den Direktor und die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) in vertreten durch den Vorsitzenden und durch das Vorstandsmitglied schließen in Durchführung des Beschlusses der Mitgliederversammlung der LPG vom folgenden Vertrag für das Jahr ab: I. * Verpflichtungen der LPG i Die LPG verpflichtet sich: 1. landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Nutzvieh in den in den Anlagen A und B/l§ * festgelegten Arten, Mengen und Fristen an die vom VEAB benannten Erfassungs-, Abnahme- oder Verladestellen zu liefern bzw. zu verkaufen; 2. bei der Lieferung der Erzeugnisse die zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Abnahme- und Gütebestimmungen einzuhalten. Bei der Lieferung von Nutzvieh sind außerdem die Allgemeinen Lieferbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere verbindlich; 3. vom VEAB das gelieferte Nutzvieh (Anlage B/2) und die gelieferten Futtermittel (Anlage C), sofern sie der vereinbarten Qualität bzw. den geltenden Gütebestimmungen entsprechen, ohne Verzug abzunehmen und innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfristen zu bezahlen bzw. auf das Konto des VEAB, Nr der Deutschen Bauernbank in , den Kauf- preis zu überweisen. Eine vorfristige Lieferung durch den VEAB ist nach Vereinbarung mit der LPG zulässig; 4. auf ihre Kosten und Gefahr selbst den Transport der vertraglich festgelegten Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschließlich Nutzvieh, zu den vereinbarten Erfassungs- und Annahmestellen des VEAB (vgl Anlage E) vorzunehmen; 5. die pflanzlichen Erzeugnisse, die auf Grund besonderer Vereinbarungen durch Fahrzeuge des VEAB abgefahren werden, verkehrsgünstig bei den vereinbarten Lagerstellen zum Abtransport zu lagern und dem VEAB für die Abfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. für die Anfuhr von Nutzvieh und Futtermitteln die Transportgebühren Die Verträge zwischen LPG und Molkereien bzw. VEAB (tR). betreffend Milch bzw. Wolle, entsprechen den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Anlagen A, B/l, B/2, C, D, E, F dieses Vertrages und die Verträge über Milch und Wolle werden nicht abgedruckt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Bekämpfung der ökonomischen Spionage der imperialistischen Geheimdienste Lektion Reg. Hempel, Die Wirksamkeit moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der zur inoffiziellen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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