Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 159); Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 11. März 1960 159 Zu § 4 Abs. 2 der Verordnung: § 3 (1) Der Gewinnanteil des staatlichen Gesellschafters ist zu den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Terminen an den Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, abzuführen. Dabei sind die nach Abs. 2 geleisteten Abschlagzahlungen zu berücksichtigen. (2) Bis zum 10. des 3. Monats des laufenden Quartals (10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember) sind Abschlagzahlungen auf die Abführung des Gewinnanteiles des staatlichen Gesellschafters in Höhe von 50 % des für das vorhergehende Quartal ermittelten Gewinnanteiles des staatlichen Gesellschafters zu entrichten, wenn der Gewinnanteil im vorhergehenden Quartal mehr als 2000 DM betragen hat. (3) Nach Ablauf des Jahres ist zusammen mit der steuerlichen Jahreserklärung eine Erklärung über den Anteil'des staatlichen Gesellschafters am Jahresgewinn an den Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, einzureichen. Nachzahlungen auf Grund dieser Erklärung sind 7 Tage nach dem Abgabetermin für die steuerliche Jahreserklärung fällig. § 4 Der volkseigene Anteil an einem halbstaatlichen Betrieb unterliegt ab 1. Januar 1960 nicht mehr der Körperschaftsteuer. Der auf den volkseigenen Anteil entfallende Gewinn ist entsprechend § 3 abzuführen. Zu § 5 Abs. 2 der Verordnung: § 5 (1) Die Einkommensteuer auf den Gewinn, der sich aus der Auflösung des in der Bilanz enthaltenen Passivpostens „Schuldnachlaß-Altkontokorrentforderungen“ ergibt, beträgt einheitlich 30 °/o. (2) Die begünstigte Auflösung gemäß Abs. 1 kann bereits in der Schlußbilanz des privaten Betriebes, der in den halbstaatlichen Betrieb eingebracht werden soll erstmalig am 31. Dezember 1959 , erfolgen. § 6 Für die Feststellung, ob die Belastung eines privaten Gesellschafters mit Einkommensteuer und Vermögensteuer 90 % des Gesamtbetrages der Einkünfte übersteigt (§ 2 der Zweiten Steueränderungsverordnung vom 4. März 1954 [GBl. S. 240]), sind die Vergütungen nach § 5 Abs. 3 der Verordnung, steuerfreie Exportentgelte, Erfinderentgelte, steuerbegünstigte Einkünfte aus Konstruktionsentwürfen und die Gewinne nach § 5 sowie die darauf entfallenden Steuern nicht mit anzurechnen. Zu § 5 Abs. 4 der Verordnung: § 7 (1) Für die Ermittlung des Gesamtvermögens ist die vertraglich vereinbarte Einlage zum Veranlagungszeitpunkt anzusetzen. Auf den 1. Januar 1959 ist auf Antrag des privaten Gesellschafters eine Neuveranlagung zur Vermögensteuer auch dann durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 13 Vermögensteuergesetz nicht vorliegen. Bereits durchgeführte Neuveranlagungen können auf Antrag auch dann berichtigt werden, wenn sie rechtswirksam sind. (2) Noch nicht entnommene Gewinnanteile gelten als sonstiges Vermögen. (3) Verbindlichkeiten der privaten Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens als Schulden absetzbar. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Erbschaftsteuer entsprechend. Zu § 5 Abs. 5 der Verordnung: § 8 (1) Auf die Einkommensteuer sind monatliche Abschlagzahlungen jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats zu leisten. Die monatlichen Abschlagzahlungen sind a) bei privaten Gesellschaftern, die neben ihrem Gewinnanteil aus dem halbstaatlichen Betrieb Vergütungen gemäß § 5 Absätzen 1 und 3 der Verordnung bzw. Arbeitseinkommen beziehen, nach der in der Anordnung vom 5. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der halbstaatlichen Betriebe und ihrer Gesellschafter (Veranlagungsrichtlinien 1959 halbst.) (Sonderdruck Nr. 312 des Gesetzblattes) veröffentlichten Steuersatztabelle L, b) bei privaten Gesellschaftern, die nur steuerlich nicht begünstigte Einkünfte beziehen, nach der in der Anordnung vom 5. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der halbstaatlichen Betriebe und ihrer Gesellschafter (Veranlagungsrichtlinien 1959 halbst.) (Sonderdruck Nr. 312 des Gesetzblattes) veröffentlichten Einkommensteuer-Monatstabelle zu entrichten. Der Steuerüberweisungsauftrag gilt als Steuererklärung für die Abschlagzahlungen. (2) Der monatliche Gewinn des halbstaatlichen Betriebes ergibt sich aus dem Sollumsatz des betreffenden Monats unter Anwendung des maßgebenden Reingewinnsatzes. Er ist entsprechend dem Gewinnbeteiligungsverhältnis und den anderen vertraglichen Abmachungen auf die Gesellschafter zu verteilen. (3) Maßgebend ist der selbst ermittelte Reingewinnsatz des Vorjahres. Ändert sich dieser durch Feststellungen des Rates des Kreises bzw. Rates der Stadt, Abteilung Finanzen, so ist der sich danach ergebende Reingewinnsatz für alle Abschlagzahlungen maßgebend, die nach der Bekanntgabe des entsprechenden Bescheides fällig werden. Die Abschlagzahlungen für Januar und Februar können zunächst nach dem für die Abschlagzahlungen des Vorjahres maßgebend gewesenen Reingewinnsatz ermittelt werden; der Ausgleich ist mit der Abschlagzahlung für März vorzunehmen. (4) Der Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, kann den Reingewinnsatz abweichend vom Abs. 3 festlegen, wenn der Reingewinnsatz dem voraussichtlichen Gewinn nicht entspricht. Bei Saisonbetrieben können die Abschlagzahlungen besonders festgesetzt werden. (5) Bei der Berechnung der monatlichen Einkommensteuerabschlagzahlungen der privaten Gesellschafter sind neben dem Gewinnanteil aus dem halbstaatlichen Betrieb und Vergütungen gemäß § 5 Absätzen 1 und 3 der Verordnung auch die anderen Einkünfte des jeweiligen Gesellschafters mit V12 des voraussichtlichen Jahresbetrages zu berücksichtigen. (6) Abweichend vom Abs. 1 ist der Rat des Kreises bzw. Rat der Stadt, Abteilung Finanzen, berechtigt, bei Betrieben, deren Gewinn im vorangegangenen Jahr 20 000 DM nicht überstiegen hat, vierteljährliche Abschlagzahlungen zu genehmigen. Sie sind' entsprechend den Bestimmungen der Absätze 2 bis 5 zu berechnen und jeweils bis zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar zu leisten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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