Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 154

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 154 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 154); 154 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1960 § 13 Es sind zu organisieren: a) Feriengruppen auf örtlicher Ebene entsprechend den Interessen der Jugendlichen, vor allem auf naturwissenschaftlichem, technischem, kulturellem und sportlichem Gebiet; b) Wanderungen besonders auf den zentralen Wanderrouten der Komitees für Touristik und Wandern; c) FDJ-Ferienlager der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen; dazu gehören auch die mit Arbeitseinsätzen in der Industrie und Landwirtschaft gekoppelten Ferienlager; d) Teilnahme an Ferienlagern für Jugendliche der sozialistischen Betriebe und an Zeltlagern der Gesellschaft für Sport und Technik. § 14 (1) Die Direktoren und Schulleiter und die Betriebsleiter sind gemeinsam mit den Leitungen der. Freien Deutschen Jugend verantwortlich für die Durchführung der Ferienformen und gewährleisten die Freistellung von Lager- und Wanderleitern. (2) Die Auswahl und der Einsatz der Lager- und W'anderleiter erfolgt durch die Leitungen der Freien Deutschen Jugend. Für die Qualifizierung gilt § 11. Die wirtschaftlich-organisatorischen Maßnahmen § 15 (1) Die staatlichen Zuschüsse für alle Ferienformen, außer Ferienlager der Betriebe, werden in der Finanzrichtlinie und der Anweisung über die Entschädigung der Leiter, Gruppenleiter und Helfer in der Feriengestaltung des Ministeriums für Volksbildung* geregelt und durch die Gemeinde-, Kreis- bzw. Bezirkshaushalte zur Verfügung gestellt. Es stehen für die Ferienlager der Betriebe Zuschüsse aus dem betrieblichen Kultur-und Sozialfonds zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit ist durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln aus dem Fonds der Gewerkschaften gegeben. Uber die Entschädigung bzw. Auszeichnung der Leiter und Helfer in den Ferienlagern der Betriebe entscheidet die Betriebsgewerkschaftsleitung unter Beachtung der §§ 1, 2 und 3 der Anordnung vom 20. April 1955 über die Entlohnung der' Helfer in den Kinderferienlagern der Betriebe (GBl. I S. 291). (2) Für die Teilnahme der Schüler der 1. bis 8. Klassen an Zentralen Pionierlagern und Betriebsferienlagern ist ein Teilnehmerbeitrag nach folgenden Sätzen zu erheben: für das 1. und 2. Kind wöchentlich je 4, DM für das 3. Kind wöchentlich je 3, DM für jedes weitere Kind einer Familie wöchentlich je 2, DM Die in dieser Anordnung festgelegten Teilnehmerbeiträge können durch Beschluß der Betriebsgewerkschaftsleitung besonders differenziert werden. (3) Alle Verträge zur Durchführung von Ferienlagern mit Vermietern von entsprechenden Einrichtungen bedürfen der Bestätigung durch den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, in dem das Lager liegt. Abgedruckt in „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung“ Nr. 7/60. § 16 (1) Für die hygienische und gesundheitliche Betreuung gelten die Richtlinien des Ministeriums für Gesundheitswesen und des Deutschen Roten Kreuzes. (2) Alle Lager, Wanderquartiere und Zeltplätze sind bis zum 1. April für die Sommerferiengestaltung und bis zum 15. Dezember für die Winterferiengestaltung dem Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, zu melden, da sie einer Freigabe durch die Kreishygieneinspektion bedürfen. (3) Die Verpflegung der Schüler soll auf der Grundlage der Ernährungshinweise vom Ministerium für Gesundheitswesen erfolgen. Im allgemeinen soll bei voller Tagesverpflegung ein Satz bis zu 3,50 DM Anwendung finden. § 17 (1) Zur Sicherung der Versorgung sind mit den Handelsorganen rechtzeitig Verträge abzuschließen. (2) Die benötigten Strohmengen sind unter Angabe der Belegungsstärke 4 Wochen vor Beginn der Ferien bei den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben der Kreise, in denen die Feriengestaltung durchgeführt wird, anzumelden. § 18 Die Gemeinschaftsfahrten in der Feriengestaltung mit der Deutschen Reichsbahn sind für die Sommerferien bis zum 1. April und für die Winterferien 4 Wochen vor Ferienbeginn beim Rat des Kreises, Abteilung bzw. Referat Verkehr, Wasserwirtschaft und kommunale Wirtschaft, anzumelden. In den übrigen Zeiten können Transportanmeldungen bei den Fahr- kartenausgaben der zuständigen Bahnhöfe abgegeben j werden. Für den Transport sind die Regelungen der Deutschen Reichsbahn verbindlich. 1 § 19 t Für die Versicherung der Leiter, Gruppenleiter und Helfer in der Feriengestaltung gilt die Verordnung vom 4. Februar 1954 über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen (GBl. S. 169). Jeder Unfall ist unverzüglich der Arbeitsschutzinspektion beim Kreisvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, in dessen Bereich der Unfall erfolgt ist, und darüber hinaus der Kreisdienststelle für Sozialversicherung beim Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zu melden. § 20 Alle Lager und Wanderungen außerhalb des Heimatkreises sind beim Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung, in dem das Lager bzw. die Wanderung durchgeführt wird, anzumelden. § 21 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 6. April 1959 über die Feriengestaltung für alle Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (GBl. I S. 324) außer Kraft. Berlin, den 18. Februar 1960 Der Minister für Volksbildung Prof. Dr. Lemmnitz Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 22 07 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die aie Unterzeichnung vornehmen Ag 134/60/DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2. Telefon: 51 44 34 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis Vierteljährlich Teil I 3. DM, Teil n 2,10 DM Einzelabgabe bis zum Umfang von 16 9eiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar Bestellungen beim Buchhandel, beim Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1, Postfach 91, Telefon: 2 54 81, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 44 34 Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 154 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 154) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 154 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 154)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Lage. Die personelle und materielle Ergänzung und laufende Versorgung im Verteidigungszustand. Die personelle Ergänzung. Die personelle Ergänzung beinhaltet die Planung des personellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X