Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 147

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 147 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 147); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 8. März 1960 147 § 13 (1) Bevor mit dem Fällen eines Baumes begonnen wird, ist dessen Fallrichtung genau festzulegen. Hierbei sind der allgemeine Wuchs des Baumes, die Richtung, in welcher er überhängt, Ungleichheiten der Beastung, einseitige Schneelasten, im Holz vermutete Fehler, die Windverhältnisse und die Beschaffenheit des in Betracht kommenden Fallraumes zu beachten. (2) Bei der Bestimmung der Fallrichtung ist auch der Abtransport zu berücksichtigen. (3) Das Aufeinanderwerfen von Bäumen ist beim Fällen zu vermeiden. Muß es ausnahmsweise geschehen, so sind die dabei sich ergebenden Gefahrenmomente in Betracht zu ziehen. § 14 Wege, Rück- und Schleppbahnen, die an Hängen unterhalb der Fällstelle vorbeiführen, müssen während der Dauer des Fällens gesperrt werden. Sofern eine sichere Absperrung auf andere Weise nicht möglich ist, müssen Wachtposten aufgestellt werden. Fällen aufrechter Bäume § 15 (1) Bäume dürfen nur nach Anbringen eines Fall-kerbes und unter Verwendung von Säge- und Fällkeil, Zugseil oder Fällgabel gefällt werden. Das gilt auch für das Fällen von übermannshohen Baumstümpfen ohne Krone (Wind- und Schneebruch) sowie für das Arbeiten mit der Motorsäge. Das Anbringen des Zugseiles darf nur von einer erfahrenen und schwindelfreien Person ausgeführt werden. Bei Verwendung einer Fällgabel ist diese zum Drücken in der Hand zu halten. Die Fällgabel schräg gegen den Stamm auf die Erde stützen, um durch senkrechtes Ziehen einen Druck gegen den Stamm auszuüben, ist verboten. (2) Bei Durchforstungen kann von den im Abs. 1 für das Fällen geforderten Maßnahmen abgewichen werden, wenn die Baumstärke 12 cm nicht erreicht. (3) Bäume ringsum mit der Axt einzukerben oder anzusägen ist nur in Ausnahmefällen und nur auf besondere Anweisung des Aufsichtführenden gestattet. (4) Der Fallkerb ist möglichst weit unten am Baum anzubringen. Die Fallkerbsohle muß waagerecht verlaufen und soll nur zu Vs bis 1U des Stammdurchmessers in den Baum hineinreichen. Der Fallkerb muß so beschaffen sein, daß das Kippen des Stammes in die Fallrichtung ausreichend gesichert ist. Zweiflügelige Fallkerbe sind verboten. § 16 (1) Der Fällschnitt ist etwa 4 cm höher als die Schneide (Kippachse) des Fallkerb.es anzusetzen und muß waagerecht geführt werden. . (2) Der Stamm darf nicht bis zum Fallkerb durchgeschnitten werden. Es muß eine an beiden Seiten gleich starke Bruchleiste stehen bleiben. Der Fallkerb darf keinesfalls einseitig überschnitten werden. § 17 (1) Eisenkeile müssen, um bei Fehlschlägen ein Herausprellen dieser zu vermeiden, mit vorstehenden, in der Schlagrichtung verlaufenden Führungsrippen an den Breitseiten versehen sein. Die Keile sind bei Frost mit Sand oder Asche zu bestreuen. (2) Bei Verwendung eines Zugseiles dürfen sich die Ziehenden nur außerhalb des Fallbereiches aufstellen. § 18 Während der Ausführung des Fällschnittes ist der Gefahrenbereich ständig zu beobachten, damit nicht Personen oder Tiere in ihn hineinlaufen. § 19 (1) Vor dem Fall eines Baumes ist rechtzeitig laut und deutlich ein Warnruf zu geben, und zwar auch dann, wenn sich anscheinend niemand im Gefahrenbereich aufhält. (2) Die den Fällschnitt Ausführenden müssen bei Beginn des Falles rasch seitwärts und genügend weit entgegen der Fallrichtung zurücktreten. Der stürzende Baum ist dabei ständig zu beobachten. (3) In besonderen Fällen, in denen an einem Berghang auf bereits gefällte Stämme weitere Bäume gefällt werden, sind außer dem fallenden Baum auch die durch den Aufschlag etwa zum Abgleiten kommenden Hölzer zu beachten. (4) Werden beim Zurücktreten von der Fällstelle die Werkzeuge mitgenommen, so sind die scharfen Seiten vom Körper abgewendet zu halten. (5) Beim Niederstürzen entwipfelter, krumm oder zwieselig gewachsener Bäume ist auf das hoch- oder seitwärts wippende starke Stammende zu achten. Das gleiche gilt bei gerade gewachsenen Bäumen, wenn sie in unebenes Gelände fallen oder auf Hindernisse (Stämme, Wurzelstöcke, Steine usw.) auftreffen. Bei gesplitterten Baumstümpfen (Wind- und Schneebruch) ist besondere Vorsicht zu üben. Vor Beginn des Fällschnittes ist das Stammende entsprechend dem § 21 mit einer Kette zu umwickeln. (6) Bei Fällarbeiten ist eine schützende schlagfeste Kopfbedeckung (Schutzkappe) zu tragen. Fällen geneigter Bäume § 20 (1) An Bäumen, die entgegen der erforderlichen Fallrichtung Überhängen oder deren Schwerpunkt auf der entgegengesetzten Seite liegt (z. B. bei einseitiger Belastung), ist der Fällschnitt etwa bis zur Mitte des Stammes zu führen. Erst dann ist der Baum unter langsamem Weitersägen durch starkes Ankeilen über seinen bisherigen Schwerpunkt hinwegzudrücken. Danach ist der Fallkerb unter Beachtung größter Vorsicht einzuschlagen und das Fällen fortzusetzen. (2) Im Hinblick auf die hiermit verbundene erhöhte Unfallgefahr darf das Fällen nach der Anleitung im Abs. 1 nur unter direkter Aufsicht des Verantwortlichen erfolgen. § 21 Beim Fällen von stark gebogenen und gespaltenen Bäumen müssen die Stämme vor dem Ansetzen des Fällschnittes unmittelbar oberhalb desselben mit einer Kette umwickelt werden, damit sie nicht infolge der Spannung während des Sägens aufspalten. Die Kette muß den Stamm fest umschlingen (Spannschloß). Es genügt eine schwächere, aber feste Kette, wenn diese mehrmals um den Stamm geschlungen wird. § 22 Niederwerfen hängengebliebener Bäume (1) Bleibt beim Fällen oder Roden ein Baum in einem anderen hängen, so ist zu versuchen, ihn durch Drehen mit dem Wendehaken aus dem Hindernis zu lösen. Gelingt das nicht, so sind durch den Verantwortlichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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