Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 13 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 13); 13 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 9. Januar 1960 § 10 Abteilungsleiter, Fachriehtungsleiter und Klassenleiter (1) Aus dem Dozentenkollektiv ernennt der Direktor nach Beratung in der Dienstbesprechung die Abteilungsleiter, Fachrichtungsleiter und Klassenleiter. (2) Die Abteilungs- und Fachrichtungsleiter sind dem Direktor gegenüber für die sozialistische Ausbildung der Studierenden ihrer Abteilung bzw. Fachrichtung entsprechend dem Studienplan und den Bedürfnissen der sozialistischen Praxis verantwortlich; ihnen unterstehen die Einrichtungen ihrer Abteilung bzw. Fachrichtung (z. B. Labors, Werkstätten usw.), (3) Die Klassenleiter sind für die sozialistische Ausbildung und Erziehung der Studierenden ihrer Klasse dem Abteilungsleiter bzw. Fachrichtungsleiter gegenüber verantwortlich. Die Hauptaufgabe der Klassenleiter besteht in der Entwicklung sozialistischer Studentenkollektive ihrer Klassen, die sich konsequent für die Erzielung hoher Leistungen und die Bildung des sozialistischen Bewußtseins der Studierenden ein-setzen. Hierbei arbeiten die Klassenleiter eng mit der Leitung der FDJ-Gruppe ihrer Klasse zusammen. (4) Im einzelnen ergeben sich die Aufgaben und die Arbeitsweise der Abteilungs-, Fachrichtungs- und Klassenleiter aus besonderen Richtlinien sowie aus der Arbeitsordnung und dem Arbeitsverteilungsplan der Ingenieurschule. § 11 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Direktor vertritt die Ingenieurschule im Rechtsverkehr. (2) Bei Verhinderung des Direktors ist der nach § 6 benannte Vertreter zeichnungsberechtigt. (3) Im Rahmen der durch den Direktor oder seinen Vertreter erteilten Vollmacht kann auch ein anderer Mitarbeiter die Ingenieurschule vertreten und rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. (4) Für die Verfügung über Haushaltsmittel sowie für die Entscheidung in Investitionsangelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 12 Ernennung, Abberufung, Einstellung und Entlassung (1) Der Direktor der Ingenieurschule und die stellvertretenden Direktoren werden vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen bzw. bei Ingenieurschulen, die nicht dem Staatssekretariat für das Hoeh-und Fachschulwesen unterstehen, von den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung mit Zustimmung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen ernannt und abberufen. Die für die Ingenieurschule zuständige Vereinigung volkseigener Betriebe und entsprechende Institutionen haben das Recht, Vorschläge zu machen. (2) Alle übrigen ‘Dozenten sowie die Angestellten und Arbeiter werden entsprechend den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vom Direktor der Ingenieurschule eingestellt und entlassen. Die Einstellung oder Entlassung der Leiter der Sachgebiete Kader und Verwaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatssekretariats für das Hoch--und Fachschulwesen bzw. des zentralen Organ® der staatlichen Verwaltung, dem die Ingenieurschule untersteht. § 13 Ausbildungsformen (1) An einer Ingenieurschule bestehen in der Regel folgende Formen der Ausbildung: a) Direktstudium, b) Abendstudium, c) Fernstudium. Die Ausbildung kann in einer der drei Formen oder auch in einer Kombination dieser Formen erfolgen. (2) Außerdem besteht die Möglichkeit der Externerprüfung nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. § 14 Zulassung zum Studium Die Zulassung der Bewerber zum Studium erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Hierbei ist zu sichern, daß der Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder, bewährter Kräfte aus der sozialistischen Produktion sowie aus sonstigen Kreisen, die der Arbeiter-und-Bauern-Macht besonders treu ergeben sind, ständig verstärkt wird und daß Kindern von Angehörigen der Intelligenz in ausreichendem Maße Gelegenheit gegeben wird, an den Ingenieurschulen zu studieren. § 15 Absolventen (1) Nach ordnungsgemäßem Abschluß des Studiums erhalten die Absolventen durch die Ingenieurschule ein staatliches Zeugnis und eine Urkunde, die sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“, „Techniker“ oder „Meister der sozialistischen Industrie“ in der ihrer Ausbildung entsprechenden Fachrichtung zu führen. (2) Der Einsatz und die Entwicklung der Absolventen erfolgen auf der Grundlage der staatlichen Absolventenverteilungspläne und richten sich im übrigen nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. § 16 Arbeitsordnung, Arbeitsverteilungsplan und Hausordnung (1) Der Direktor der Ingenieurschule erläßt nach Beratung in der Dienstbesprechung eine Arbeitsordnung und einen Arbeitsverteilungsplan, in denen Aufgaben und Verantwortung der Angehörigen der Ingenieurschule auf der Grundlage dieses Statuts geregelt werden. Die Arbeitsordnung bedarf der Bestätigung durch das Staatssekretariat für das Hoch-und Fachschulwesen bzw. durch das zentrale Organ der staatlichen Verwaltung, dem die Ingenieurschule untersteht. (2) Auf der Grundlage der vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen herausgegebenen Richtlinien erläßt der Direktor der Ingenieurschule eine Hausordnung, die die sozialistische Erziehung unterstützt. Für jedes Internat wird vom Heimaktiv der FDJ eine Heimordnung ausgearbeitet, in einer Versammlung der Heimbewohner beschlossen und vom Direktor bestätigt. § 17 Disziplinarische Verantwortlichkeit Für die disziplinarische Verantwortlichkeit der Angehörigen der Ingenieurschule gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 13 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 13) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 13 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 13)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X