Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 121 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 121); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 27. Februar 1960 121 3. die Vorschläge der Arbeiter und Angestellten zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Sicherheitstechnik nicht sachgemäß und in angemessener Frist realisieren. § 8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. Berlin, den 11. Februar 1960 Komitee für Arbeit und Löhne H e i n i c k e Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Kleingarten- und Siedlungswesen und die Kleintierzucht. Vom 3. Februar 1960 Auf Grund des § 1 Abs. 2 und des § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1959 über das Kleingarten- und Siedlungswesen und die Kleintierzucht (GBl. I 1960 S. 1) wird folgendes bestimmt: § 1 Das auf dem Gründungskongreß des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter am 29. November 1959 beschlossene Statut* wird bestätigt. § 2 (1) Diö Vorsitzenden der Sparten, der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Zentralverbandes haben den zuständigen staatlichen Organen eine Liste mit den Personalien der Mitglieder des Vorstandes und der Mitglieder der Revisionskommission in zweifacher Ausfertigung innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl einzureichen. (2) Die Eintragung in das Register ist auf einer Ausfertigung zu bestätigen, die dem Antragsteller zurückzusenden ist. (3) Änderungen in der Zusammensetzung der Vorstände und der Revisionskommissionen sind innerhalb von 14 Tagen den zuständigen staatlichen Organen mitzuteilen. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1960 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft I. V.: Skodowski Staatssekretär Veröffentlicht in der Zeitung .-Der Kleingärtner“ Nr. 5/1960. Anordnung über Rinderbesamungsgebühren. Vom 23. Januar 1960 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: §1 (1) Für die Durchführung der künstlichen Besamung eines Rindes durch die Besamungsstation ist eine Gebühr von 15 DM von dem Halter an die Besamungsstation zu entrichten. (2) Wird die künstliche Besamung durch einen sozialistischen Betrieb an einem Rind des Betriebes durch- geführt, so ist an die das Sperma liefernde Besamungsstation eine Gebühr von 10 DM zu entrichten. §2 Ist die Erstbesamung eines Rindes erfolglos geblieben, so besteht Anspruch auf kostenlose Durchführung einer Zweit- und erforderlichenfalls einer Dritt-besamung innerhalb von 10 Wochen nach der Erstbesamung bzw. in den Fällen des § 1 Abs. 2 auf kostenlose Lieferung des Spermas durch die Besamungsstation. §3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1960 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft I. V.: Skodowski Staatssekretär * § Anordnung über die Durchführung der Strafvollstreckung (Strafvollstreckungsordnung). Vom 26. Januar 1960 Die Strafvollstreckungsordnung dient der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Deutschen Demokratischen Republik. Mit ihrer Hilfe wird die Durch-fünrung der Strafvollstreckung auf der Grundlage der Urteile und Beschlüsse der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik verbessert sowie die schnelle und konsequente Durchsetzung der ausgesprochenen Strafentscheidungen erreicht und damit der Erziehungszweck der Urteile gewährleistet. Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung wird zur Durchführung der Strafvollstreckung folgendes angeordnet: I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich Die Bestimmungen der Strafvollstreckungsordnung gelten für die Vollstreckung von rechtskräftigen Urteilen, Strafbefehlen und Beschlüssen der Gerichte, die auf Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Zusatzstrafen, Nebenfolgen oder Maßregeln der Sicherung und Besserung lauten. § 2 Organe der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges (1) Vollstreckungsorgan sind: a) die Oberste Vollstreckungsbehörde; b) die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken. (2) Oberste Vollstreckungsbehörde ist das Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei. (3) Vollstreckungsbehörden sind die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei. (4) Strafvollzugsanstalten im Sinne dieser Anordnung sind Strafvollzugsanstalten, Haftkrankenhäuser, Haftarbeitslager und Jugendhäuser.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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