Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 908

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 908 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 908); 903 Gesetzblatt Teil I Nr. 70 Ausgabetag: 18. Dezember 1959 Anordnung über die Einführung eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums für die Leiter halbstaatlicher Betriebe. Vom 28. November 1959 Um die Leiter halbstaatlicher Betriebe zu befähigen, ihren künftigen Platz in der Volkswirtschaft voll auszufüllen und sich die Fähigkeiten für eine verantwortliche betriebliche Tätigkeit anzueignen, wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: § 1 An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig und an der Hochschule für Ökonomie, Berlin-Karlshorst, sind zweijährige Lehrgänge für die Leiter halbstaatlicher Betriebe einzurichten. § 2 (1) Die Teilnehmer der Lehrgänge führen auf der Grundlage von Fernstudiummaterial ein planmäßiges Selbststudium durch. Sie nehmen in regelmäßigen Abständen an Lehrveranstaltungen teil, die insgesamt 60 Tage im Jahr umfassen. (2) Für die Dauer der Lehrgänge sind die Teilnehmer in ihren Rechten und Pflichten den Fernstudenten gleichgestellt. § 3 Das Studium erfolgt in folgenden Fächern: Dialektischer und historischer Materialismus, Politische Ökonomie, Wirtschaftsgeschichte, Staat und Recht, Volkswirtschaftsplanung, Ökonomie und Industrie, Organisation und Planung der Industriebetriebe. Nach erfolgreichem Abschluß des Lehrganges erhalten die Teilnehmer ein Abschlußzeugnis als „Wirtschaftler“. Die Teilnehmer dieser Lehrgänge haben die Möglichkeit, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, das Staatsexamen als Externer abzulegen. § 5 (1) Die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke haben das Recht, im Einvernehmen mit den Bewerbern Delegierungen vorzunehmen. (2) Die Leiter halbstaatlicher Betriebe reichen ihre Bewerbungen direkt oder über die Wirtsehal'tsräte bei den Räten der Bezirke an die Hochschule für Ökonomie, Berlin-Karlshorst, Prorektorat für Stüdien-angelegenheiten, Abteilung Fernstudium, ein. (3) Die Bewerbungsunterlagen müssen enthalten: Fragebogen mit 3 Lichtbildern, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Gesundheitszeugnis. (4) Die Bewerbungen sind jeweils bis zum 15. Mai einzureichen. § 6 (1) Die Auswahl der Teilnehmer der Lehrgänge erfolgt durch eine Staatliche Zulassungskommission, die sich wie folgt zusammensetzt: 2 Vertreter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig, 2 Vertreter der Hochschule für Ökonomie, Berlin-Karlshorst, 2 Vertreter des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, 1 Vertreter des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 1 Vertreter des Staatssekretariats für das Hoch-und Fachschulwesen, 1 Vertreter der Staatlichen Plankommission. (2) Die Zulassung der Bewerber erfolgt nach den Richtlinien für die Arbeit der Staatlichen Zulassungskommission. Die Zulassung bzw. Ablehnung der Bewerber muß im Einvernehmen mit dem zuständigen Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes erfolgen. (3) Je die Hälfte der zugelassenen Bewerber wird an der Karl-Marx-Universität Leipzig und an der Hochschule für Ökonomie, Berlin-Karlshorst, immatrikuliert. Die Verteilung der zugelassenen Bewerber auf die vorgenannten Hochschulen erfolgt durch die Staatliche Zulassungskommission. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. November 1959 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen Dr. G i r n u s Berichtigung Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft weist darauf hin, daß der § 10 der Anordnung vom 4. November 1959 über den Schweinegesundheitsdienst (GBl. I S. 835) wie folgt zu berichtigen ist: „(2) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist der Rat des Kreises Veterinärinspektion.“ Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie als dient der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden.

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