Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 901

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 901 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 901); Gesetzblatt Teil I Nr. 70 Ausgabetag: 18. Dezember 1959 901 (5) Für das Jahr 1960 sind folgende Textfelder auszufüllen und zu kerben: 1. Vom bautechnischen Projektanten: Kerbkarte Vorderseite: Kerbfelder 1 4 6 14 16 18 23 30 20 (Arten, Massen und Preise der Konstruktionsteile) nicht auszufüllen ist hier die Spalte „Preis TDM“. 21 (Preise der Leistungstitel) hier sind nur auszufüllen Rohbau, Ausbau 1. Teil und 2. Teil. 2. Vom Auftraggeber: Vorderseite der Kerbkarte: Textfeld 5 sowie in der Spalte 2 der rechten Hälfte der Vorderseite der Kerbkarte die vorgesehene Fertigstellungsstufe des Planjahres. (8) Für die Bauvorhaben des Planes der Eigenmittel und Kredite, für die gemäß § 12 Abs. 3 der Anordnung Nr. 1 vom 15. Dezember 1958 zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes Grundsätzliche Bestimmungen (Sonderdruck Nr. 294 des Gesetzblattes) der Umfang des Investitionsprojektes durch denjenigen bestimmt wird, der die Durchführung des Bauvorhabens veranlaßt, ist die Kerbkarte nach der unter Abs. 5 genannten Nomenklatur auszufüllen. (7) Änderungen im Inhalt der Kerbkarte und im Umfang der auszufüllenden und zu kerbenden Textfelder sowie die Weiterleitunig und weitere Bearbeitung werden durch Richtlinien geregelt. § 2 (1) Kerbkarten sind für alle Bauvorhaben, die den im § 1 Abs. 1 genannten Bedingungen entsprechen und im Jahre 1960 ausgeführt werden, zu liefern, auch wenn das Investitionsprojekt bereits in den Vorjahren fertiggestellt wurde. In diesen Fällen ist vom bautechnischen Projektanten die Kerbkarte nachträglich auszufüllen und dem Auftraggeber (Investitionsträger) zu übergeben. (2) Für die Bauvorhaben, die im Jahre 1960 mit der bautechnischen Projektierung begonnen oder abgeschlossen werden und nicht im Jahre I960 zur Ausführung gelangen, sind die Kerbkarten vierfach dem Auftraggeber (Investitionsträger) mit dem Investitionsprojekt zu übergeben. § 3 (1) Neben der Ausfüllung der Textfelder im Spiegel der Karte (Vorder- und Rückseite) sind die entsprechenden Felder des Kartenrandes zu kerben. (2) Für die Kerbung der Ziffern gelten folgende Festlegungen: Ziffern 1, 2, 4. und 7 tiefe Kerbe vom Kartenrand gesehen Ziff. 3 flache Kerbe vom Kartenrand gesehen bei den Ziffern 1 und 2 Ziff. 5 desgleichen bei den Ziffern 1 und 4 Ziff. 6 desgleichen bei den Ziffern 2 und 4 Ziff. 8 desgleichen bei den Ziffern 1 und 7 Ziff. 9 desgleichen bei den Ziffern 2 und 7 Ziff. 0 desgleichen bei den Ziffern 4 und 7 (3) Sämtliche Angaben im Spiegel der Kerbkarten sind, wenn es sich um TDM handelt, mit einer Kommastelle und bei Mengenangaben ohne Kommastelle auszufüllen. (4) Bei Bauvorhaben, die aus mehreren Objekten bestehen, ist jedes einzelne Objekt der entsprechenden Planpositionsnummer der Schlüsselliste zuzuordnen. (5) Für große Bauobjekte, insbesondere des Industriebaus mit mehrjähriger Bauzeit, sind die Bauabschnitte als Teilobjekte zu betrachten. Kerbkarten sind in solchen Fällen sowohl für das gesamte Objekt wie auch für das einzelne Teilobjekt auszufüllen. (6) In der Kerbkarte finden Bauwerke, die ausschließlich im Rahmen der Leistungsbereiche I und II errichtet werden, keine Berücksichtigung. (7) Die Fertigstellungsstufen der Bauwerke des Wohnungsbaus, sonstigen Hochbaus und'Industriebaus sind für 1960 wie folgt abzugrenzen: 1. Wohnungsbau und sonstiger Hochbau: Fertigstellungsstufe I: Ausführung Rohbau bis mit Kellerdecke Fertigstellungsstufe II: Fertigstellung Rohbau einschließlich Dacheindeckung und Blitzschutz sowie Dachklempnerarbeiten Fertigstellungsstufe III: Restliche Bauarbeiten, insbesondere des Ausbaus 2. Industriebau: Fertigstellungsstufe I: Oberkante Fundamente ausschließlich der Einbauten von Fundamenten z. B. für Maschinen Fertigstellungsstufen II und III: Entsprechend Ziff. 1 § 4 Die Staatliche Bauaufsicht und ihre Prüfstellen sind verpflichtet, die Erteilung des Prüfvermerks vom Vorliegen der Kerbkarte als Bestandteil des bautechnischen Investitionsprojektes abhängig zu machen. § 5 Von den staatlichen Organen des Bauwesens, den Baubetrieben, Auftraggebern (Planträger und Investträger) und Projektanten ist eine Fortschreibung aller auf der Kerbkarte enthaltenen Kennziffern auf Grund von Änderungen und Korrekturen des Investitionsplanes und des Planes der sonstigen Baumaßnahmen vorzunehmen. Planänderungen und Plankorrekturen sind, soweit sie den Bauanteil und die Leistungen der Bauwirtschaft betreffen, auf der Grundlage des § 22 der Anordnung Nr. 1 vom 15. Dezember 1958 durchzuführen und bis spätestens 30. September des Planjahres dem zuständigen staatlichen Organ des Bauwesens zu übergeben. § 6 Zuständig für fachliche Konsultationen zu Grundsatzfragen der Planträger und Projektierungsbetriebe ist das Institut für Technik und Ökonomie der Deutschen Bauakademie, Leipzig N 22, Kickerlingsberg 18. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. November 1959 Der Minister für Bauwesen Scholz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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