Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 897

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 897 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 897); Gesetzblatt Teil I Nr. 69 Ausgabetag: 16. Dezember 1959 897 Gesetz über die Finanzierung des Neubaus von staatlichen Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung. Vom 9. Dezember 1959 § 1 Die örtlichen Volksvertretungen haben das Recht, zur Finanzierung des Im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Neubaus von Krankenhäusern, Feierabendheimen, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Theatern, Sportanlagen und sonstigen staatlichen Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung die Ausgabe von Obligationen zu beschließen. § 2 Obligationen können bis zur Höhe der Beträge ausgegeben werden, die jährlich im Investitionsplan Plan der Erweiterung der Grundmittel für den Neubau, die Ausrüstung und die Erstausstattung der in § 1 genannten Einrichtungen festgelegt worden sind. § 3 (1) Die Obligationen werden durch die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung ausgegeben. (2) Soweit in einer Gemeinde kein VE3 Kommunale Wohnungsverwaltung besteht, kann die jeweilige Volksvertretung beschließen, daß die Ausgabe der Obligationen einem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung übertragen wird. § 4 Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen können für die im Volkswirtschaftsplan enthaltenen Objekte durch Beschluß der örtlichen Volksvertretungen für die Finanzierung der in § 1 genannten Bauvorhaben außer Mitteln aus Obligationen auch Haushaltsmittel eingesetzt werden, die der Verfügungsberechtigung der örtlichen Organe unterliegen. § 5 (1) Die Obligationen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren ausgegeben. Sie werden mit 4 °/n jährlich verzinst. Die für die Verzinsung benötigten Mittel werden im jährlichen Haushaltsplan der Republik bereitgestellt. (2) Für die Rückzahlung der Obligationen haben die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung einen Tilgungsstock zu bilden. (3) Zur Sicherung der planmäßigen Zahlung von Kapital und Zinsen übernimmt die Deutsche Demokratische Republik die Garantie. Der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung haftet für seine Verbindlichkeiten aus den ausgegebenen Obligationen mit seinen Fonds. (4) Die Obligationen lauten auf den Namen des Erwerbers. Er hat ein Kündigungsrecht mit 6monatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres. Die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung haben das Recht des jederzeitigen Rückkaufs der Obligationen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. (5) Die Emission und Verwaltung der Obligationen erfolgt durch die zuständige Sparkasse. § 6 (1) Die Obligationen können erworben werden: 1. von jedem Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, unabhängig von seinem Wohnsitz, 2. von den Deutschen Sparkassen, den Banken für Handwerk und Gewerbe und den VdgB Bäuerliche Handelsgenossenschaften, 3. von der Deutschen J Versicherungs-Anstalt aus deren Deckungsstock aus abgeschlossenen Lebens-versicherungs- und Sparrenten-Verträgen. (2) Ein Erwerb in sonstigen Fällen ist nichtig. (3) Ein Erwerb von Todes wegen ist von der ausgebenden Sparkasse gegen Vorlage des Erbscheines auf der Obligation zu vermerken. § 7 Die nach diesem Gesetz auszugebenden Obligationen erhalten die Bezeichnung „Obligationen für den Bau staatlicher Einrichtungen zur Betreuung der Bevölkerung“., § 8 (1) Der die Obligationen ausgebende VEB Kommunale Wohnungsverwaltung wird Rechtsträger der aus diesen Mitteln neu erbauten Einrichtungen. (2) Die Verwaltung, Bewirtschaftung und Werterhaltung dieser Einrichtungen erfolgt eigenverantwortlich durch das zuständige Organ der staatlichen Verwaltung. § 9 Soweit dieses Gesetz und die dazu ergehenden Durchführungsbestimmungen nichts anderes bestimmen, gelten für die „Obligationen für den Bau staatlicher Einrichtungen zur Betreuung der Bevölkerung“ die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Januar 1958 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GBl. I S. 69) und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen entsprechend. § 10 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 11 I Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem zehnten Dezember neunzehnhundertneunundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechzehnten Dezember neunzehn.hundertneunundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. Pieck;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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