Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 862

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 862 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 862); 862 Gesetzblatt Teil I Nr. 67 Ausgabetag: 7. Dezember 1959 gemeine Schulpflicht für den Besuch dieser Schule im Sinne des § 1 Abs. 1 und anschließend soweit nicht die erweiterte Oberschule besucht wird eine mindestens zweijährige Berufsschulpflicht. (2) Die Schulpflicht besteht vom beginnenden 7. Le- bensjahr für alle Kinder, deren Erziehungspflichtige ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Deutschen Demokratischen Republik haben; sie ist in den staatlichen Schulen der Deutschen Demokratischen Republik zu erfüllen. ' (3) Die Schulpflicht erstreckt sich auf den regelmäßigen Besuch des lehrplanmäßigen Unterrichts, die Teilnahme an den vom Ministerium für Volksbildung für obligatorisch erklärten Veranstaltungen der Schule und die Befolgung der Schulordnung. (4) Die Erziehungspflichtigen haben dafür zu sorgen, daß der Schulpflichtige seine Schulpflicht erfüllt. (5) Körperlich oder geistig behinderte Schulpflichtige erfüllen die Schulpflicht in den für sie vorgeschriebenen staatlichen Sonderschuleinrichtungen. III. Der Lehrer der sozialistischen Schule § 9 (1) Der Lehrer in der Deutschen Demokratischen Republik trägt eine große Verantwortung. Er hat die ehrenvolle Aufgabe, in enger Verbindung mit der Arbeiterklasse die Jugend im Geiste des Sozialismus zu erziehen und auf das Leben im Sozialismus vorzubereiten und sich ständig um seine politische und fachliche Weiterbildung zu bemühen. (2) Es ist eine qualifizierte Lehrerbildung zu sichern, die den Forderungen der sozialistischen Gesellschaft an die Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation gerecht wird. Die gründliche Weiterbildung der Lehrer ist durch ein auf lange Sicht geplantes System zu sichern. (3) Die verantwortliche gesellschaftliche Stellung des Lehrers erfordert die allseitige Unterstützung und Wertschätzung seiner für das ganze Volk wichtigen Arbeit durch alle staatlichen Organe und durch die gesamte Bevölkerung. IV. Die Aufgaben der staatlichen Organe und die Mit-wirkung der Bevölkerung bei der Ausbildung und Erziehung der Jugend § 10 (1) Die sozialistische Entwicklung des Volksbildungswesens ist zielstrebig und sachkundig vom Ministerium für Volksbildung und von den örtlichen staatlichen Organen entsprechend den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus zu leiten. (2) Für alle Fachorgane sind ständig die konkreten Aufgaben zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Schule festzulegen. Die örtlichen Volksvertretungen beraten regelmäßig die Grundfragen der Schulpolitik und arbeiten unmittelbar an deren Verwirklichung mit. Sie erarbeiten Pläne zum Aufbau der zehnklassigen Oberschule, die mit der Bevölkerung zu beraten sind und organisieren ihre Durchführung in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit. § 11 (1) Die örtlichen Volksvertretungen organisieren und leiten die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung beim Aufbau des sozialistischen Schulwesens. Sie stützen sich dabei auf die Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, die Gewerkschaften, den Demokratischen Frauenbund Deutschlands, die Freie Deutsche Jugend und die Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Durch die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den volkseigenen Betrieben und den Schulen ist- die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Ausbildung und Erziehung der Jugend sowie auf die gesamte Schularbeit zu verstärken. (2) Die Schulen und die staatlichen Organe sind verpflichtet, mit den Betrieben der sozialistischen Produktion in Industrie und Landwirtschaft in allen Fragen der Ausbildung und sozialistischen Erziehung der Jugend sowie bei der Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung eng zusammenzuarbeiten. Die volkseigenen Betriebe und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sind für die Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung des polytechnischen Unterrichts, insbesondere bei der Durchführung des Unterrichts in der sozialistischen Produktion, verantwortlich. (3) Die Eltern und anderen Erziehungspflichtigen haben die hohe Pflicht, die Kinder so zu erziehen, daß sie fähig und bereit sind, am Leben und an der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft aktiv teilzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Schulen bei der allseitigen Bildung und Erziehung der Kinder zu unterstützen. (4) Die Eltern nehmen an der Schularbeit durch gewählte Elternbeiräte und Elternaktivs der Klassen teil. Die Arbeit der Elternbeiräte und ihrer Aktivs dient der Verwirklichung der sozialistischen Schulpolitik. (5) Die Schulen und die staatlichen Organe sind zur engen Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten und Elternaktivs der Klassen verpflichtet. Sie treffen vielfältige Maßnahmen, um den Elternbeiräten und der Bevölkerung ln den Wohngebieten zu helfen, die sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. § 12 Die Schulen und die staatlichen Organe haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, insbesondere mit der Gewerkschaft, der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ zusammenzuwirken. V. Die Aufgaben In anderen Erziehungseinrichtungen der Volksbildung § 13 In Kindergärten und anderen Einrichtungen der vorschulischen Erziehung sind die drei- bis sechsjährigen Kinder auf die Schule vorzubereiten, an das sozialistische Leben heranzuführen und mit dem Schaffen der werktätigen Menschen bekanntzumachen. Die besondere Fürsorge gilt den Kindern berufstätiger Mütter. § 14 Die Erziehung der Schüler in Heimen muß die sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule unterstützen und fortführen. $ 15 Für die Arbeit der Erziehungseinrichtungen gelten die §§ 10 bis 12 und für die Erzieher der § 9 dieses Gesetzes sinngemäß.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme verhafteter Personen in die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit weitgehend minimiert und damit die Ziele der Untersuchungshaft wirksamer realisiert werden. Obwohl nachgewiesenermaßen die auch im Bereich der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf dim Zusammenhang stehender Probleme., Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit, PaßkontrollOrdnung, Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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