Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 856

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 856 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 856); 856 Gesetzblatt Teil I Nr. 66 Ausgabetag: 30. November 1959 (2) Zuschlagmaterialien, die für das Schmelzen gebraucht wurden, dürfen nur dann auf der Ofenbühne weiter eingelagert bleiben, wenn dadurch keine Arbeitsbehinderung erfolgt und die Lagerplätze durch genügend hohe Bordbretter gegen ein Verstreuet! der Zuschlagmaterialien geschützt sind. (3) Die Baustelle ist nach allen Seiten durch Warnungsschilder kenntlich zu machen und abzusperren. Deckendurchbrüche sind sicher abzudecken und zu umwehren. (4) Die Bereitstellung der Baumaterialien muß so erfolgen, daß auch bei beengten Platzverhältnissen eine Gefährdung der Beschäftigten nicht eintritt. (5) Beim Arbeiten im Innern der Öfen dürfen Handlampen und Elektrowerkzeuge nur mit Kleinspannungen bis zu 42 Volt benutzt werden. § 12 Ablassen von Schmelzmassen Das Ablassen von Schmelzmassen aus den Öfen in Unterflurräume bzw. ins Freie muß über aus feuerfestem Material angelegten Kanälen so erfolgen, daß ein Ausbruch des Schmelzflusses sicher Verhindert Wird. Die notwendigen Feuerschutzmaßnahmen sind einzuhalten (Wasserschläuche und Sandvorrat). Die mit dem Ablassen des Schmelzgutes Beschäftigten sind auf die Gefahr des Verbrühens,. das beim Abschrecken des Schmelzflusses auftreten kann, aufmerksam zu machen und entsprechend durch Arbeitsschutzkleidung zu schützen. § 13 Warmreparaturen (1) Die Arbeiten in den Ofenkammern dürfen erst begonnen werden, wenn die Raumluft auf 50° C abgekühlt ist. Die Temperatur ist mit einem strahlengeschützten Quecksilberthermometer in Kopfhöhe und 0,60 m von der wärmestrahlenden Fläche zu messen. Die Kühlung ist so lange fortzusetzen, bis mit einem Ansteigen der Raumtemperatur nicht mehr zu rechnen ist. Die relative Luftfeuchtigkeit soll 35 % und die Luftgeschwindigkeit im Raum 2 m/s nicht überschreiten. In jedem Falle hat sich jedoch der Bauleiter vor der Freigabe der Ofenkammern davon zu überzeugen, daß ein Arbeiten ohne gesundheitliche Gefährdung möglich ist, (2) Zerspringt bei den Temperaturmessungen ein mit Quecksilber gefülltes Thermometer, so sind die Beschäftigten sofort aus dem Vergasungsbereich zu entfernen. Außerdem ist der Gefahrenbereich mindestens 20 Minuten erneut durch mechanische Hilfsmittel zu belüften. (3) Zum Schutz gegen die noch vorhandene intensive Wärmeausstrahlung aus dem Mauerwerk sind Strahlenschutzschirme und Fußbodenabdeckungen bereitzustellen. Die direkte Kühlung mit Wasser in Schlackenkammern hat mit größter Vorsicht zu geschehen. Es d.arf nicht mit Wasser gekühlt werden, wenn in den Kammern oder Luftschächten gearbeitet wird. (4) Schnellreparaturen bzw. produktionsbedingte Instandsetzungsarbeiten an in Betrieb befindlichen Öfen sind nur unter Beachtung ausreichender Sicherheitsmaßnahmen auszuführen. Diese Arbeiten dürfen nur bei gedrosselter Gaszufuhr vorgenommen werden. Die Reparaturstelle ist durch Strahlenschutzschirme auf die unbedingt erforderliche freie Arbeitsfläche abzudecken. Die Reparatur ist unter Aufsicht einer zweiten Person auszuführen. (5) Arbeiten in Ofenkammern mit Raumtemperaturen über 50° C dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Beschäftigten mit wärmeabweisenden Spezialanzügen ausgerüstet sind und eine ständige Kontrolle gewährleistet ist. (6) Für Warmreparaturen im Innern der Öfen vorgesehene Personen sind äüf ihre körperliche Eignung im Hinblick auf Kreislaufbelastung durch Wärmestrahlung und Staubgefährdüng vom Betriebsarzt 2u untersuchen. Überwachungsuntersuchungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. In Zweifelsfällen entscheidet hierüber die zuständige Arbeitssanitätsinspektion. Für die Ausführung der Warmreparaturen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die sieh den ärztlichen Untersuchungen regelmäßig unterziehen. (7) Von den ln den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Bestimmungen kann in begründeten Fällen abgewichen werden, wenn die Arbeitsschutzinspektion nach Zustimmung durch die Arbeitssanitätsinspektion dies anordnet. § 14 Einsteigen in Rauchkaniile und Gasleitungen (1) Vor dem Einsteigen in Rauchkanäle, Schomstein-füchse oder Gasleitungen ist eine Gasanalyse zu entnehmen. Werden schädliche Gase festgestellt, so dürfen Kanäle und Leitungen nicht betreten werden. (2) Das Einstelgen in Rauchkanäle oder Gasleitungen darf nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person erfolgen. Werden Rauchkanäle oder Gasleitungen begangen, so ist der damit Beauftragte anzuseilen und durch eine zweite Person mit straffem Seil zu sichern. Bei der Ausführung von Reparatur- und Reinigungsarbeiten in einer Entfernung von mehr als 4 m von der Einstiegsöftnung müssen die Beschäftigten mit Atemschutzgeräten (Frischluftmaske, Sauerstoffkreislaufgeräte) ausgerüstet werden. Die Kontrollposten müssen mit angelegtem Atemschutzgerät in Sichtweite Aufstellung nehmen. § 13 Gewölbearbeiten (1) Gewölbereparaturen bzw. Abbrüche dürfen erst erfolgen, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen gegen ein Durchbrechen der Beschäftigten getroffen sind. Die Rüstungen, Gitterroste oder Laufbohlen dürfen dabei nicht auf die Mauerung des Deckengewölbes aufgelegt werden. (2) Bleiben bei der Ausbesserungsarbeit die Ofengewölbe erhalten, so muß sich der Bauleiter davon überzeugen, daß die Gewölbeverankerung straff angezogen ist und kein Anker nachgeben kann. Besteht die Gefahr, daß durch die Abbrucharbeiten Anker oder Ankersäulen gelockert werden, so ist an dieser Stelle eine sichere Absteifung des Ofengewölbes anzubringen. (3) Bei Gewölbereparaturen ln den Kammern sind die Gewölbe und Seitenwände sicher abzusteifen. § 16 Schachtöfen (1) Instandsetzungsarbeiten an den Kronen der Schachtöfen dürfen nur bei gedämpftem Ofen und uhter Beachtung der Gasschutzmaßnahmen gemäß § 14 vorgenommen werden. (2) Bel Arbeiten an geöffneten Sichtverschlüssen 1st eine zusätzliche Sicherung gegen zufälliges Schließen anzubringen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 856 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 856) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 856 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 856)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Vortrag des Ministers vor Mitarbeitern für der Parteisekretären der Bezirksstaatsanwaltschaften, Bezirksgerichte am Vortrag des Ministers vor Politorganen der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte zur Bearbeitung Operativer Vorgänge. Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung Formen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens der DDR; der Untersuchung von Terror- und Mordverbrechen; der Ereignis ortuntersuchung; der eigenständigen Suche, Sicherung und Delaborierung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X