Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 847

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 847 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 847); Gesetzblatt Teil I Nr. 65 Ausgabetag: 27. November 1959 847 Preisanordnung Nr. 1797. Anordnung über die Handels- und Verbraucherpreise für Speisefrühkartoffeln Vom 11. November 1959 § 1 Speisefrühkartoffeln nach dieser Preisanordnung sind Kartoffeln, die nach ihrer Reife in den Monaten Juni, Juli und August geerntet und geliefert werden, einschließlich der Sorten „Sieglinde“ und „Bona“. Sie müssen den geltenden Abnahme- und Gütebestimmungen über Speisefrühkartoffeln des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf entsprechen. § 2 (1) Die volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) liefern Speisefrühkartoffeln an den Großhandel zu folgenden Abgabepreisen: vom bis zum einschließlich DM je 100 kg 7. Juni 47,25 8. Juni 14. Juni 43,25 15. Juni 23. Juni 37,25 24. Juni 5. Juli 27,15 6. Juli 13. Juli r 23,15 14. Juli 26. Juli 19,75 27. Juli 17. August 13,05 18. August 2. September 10,25 Sorte in Städten über in Städten bis vom 100 000 Einwohner 100 000 Einwohner DM je 100 kg Sieglinde 3. Sept. 11,65 10,65 Bona 3. Sept. 10,65 9,65 (2) Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Sack für gesackte Ware: a) frei Empfangsstation zum Neugewicht oder b) ab einem im Geschäftsbereich des Großhandels gelegenen Auslieferungslager des VEAB zum ausgelieferten Gewicht. w' Mitverkaufte Verpackung sowie Abnutzungsbeträge für Leihverpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Ist eine Waggonladung für mehrere Vertragspartner bestimmt, so ist der erstempfangende Großhandel für ordnungsgemäße Entladung und Abgabe zum Neugewicht an die in Frage kommenden Handelsorgane verantwortlich. (3) Holt der Großhandel die Kartoffeln von einem anderen Ort als der vereinbarten Bahnstation ab, so trägt er die Beförderungskosten nur bis zur Höhe der Kosten, die ihm entstanden wären, wenn der VEAB frei der vereinbarten Empfangsstation geliefert hätte. Werden die Kartoffeln lose geliefert, so vermindern sich die Abgabepreise des VEAB um 0,15 DM je 100 kg. (4) Die festgelegten Abgabepreise enthalten eine Handelsspanne der VEAB 1. für Speisefrühkartoffeln außer den Sorten Sieglinde und Bona in Höhe von 1,60 DM je 100 kg einschließlich 0,20 DM Transportrisiko, 2. für Speisefrühkartoffeln der Sorten Sieglinde und Bona in Höhe von 1,80 DM je 100 kg einschließlich 0,20 DM Transportrisiko. § 3 (1) Der Großhandel liefert Speisefrühkartoffeln an den Einzelhandel sowie an die Großverbraucher zu folgenden Abgabepreisen: vom bis zum einschließlich DM je 100 kg 10. Juni 48,20 11. Juni 17. Juni 44,20 18. Juni 26. Juni 38,20 27. Juni 8. Juli 28,10 9. Juli 16. Juli 24,10 17. Juli 29. Juli 20,70 30. Juli 20. August 14,- 21. August 5. September 11,20 Sorte in Städten über in Städten bis 100 000 Einwohner 100 000 Einwohner vom DM je 100 kg Sieglinde 6. Sept. 12,60 11,60 Bona 6. Sept. 11,60 10,60 (2) Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto ausschließlich Sack für gesackte Ware, „frei Haus" oder „frei Keller“ des Einzelhandelsgeschäftes bzw. Großverbrauchers; (3) Holt der Einzelhandel die Speisefrühkartoffeln vom Waggon oder vom Lager des Großhandels ab, so sind ihm zum Ausgleich der Beförderungskosten 0,20 DM je 100 kg netto vom Großhandel zu vergüten; (4) Lagert der Großhandel Speisefrühkartoffeln der Sorten Sieglinde und Bona ein, werden nachstehende Lagerkosten vergütet: 1,30 DM je 100 kg für den ersten Lagerungsmonat, 0,20 DM je 100 kg für jeden weiteren Monat zusätzlich. i Die Lagerkosten sind nicht kalkulierbar und dürfen nicht weiter berechnet werden. Die Vergütung erfolgt nach einer vom Ministerium für Handel und Versorgung herauszugebenden Richtlinie. § 4 (1) Der Einzelhandel verkauft Speisefrühkartoffeln an den Verbraucher zu folgenden Endverbraucher- preisen: vom bis zum einschließlich DM je 1 kg 13. Juni 0,54 14. Juni 20. Juni 0,50 21. Juni 29. Juni 0,44 30. Juni 11. Juli 0,33 12. Juli 19. Juli 0,29 20. Juli 1. August 0,25 2. August 23. August 0,18 24. August 8. September 0,14;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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