Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 834

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 834 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 834); 834 Gesetzblatt Teil I Nr. 64 Ausgabetag: 24. November 1959 zen. Hierüber haben die Mitarbeiter des VEAB mit dem Abschnittstierarzt bzw. dem Tierarzt der Mastanstalt, für die die Schweine bestimmt sind, ein Protokoll anzufertigen. (2) Verantwortlich für die Einhaltung und ordnungsgemäße Durchführung der Quarantäne in den Betrieben ist der Betriebsleiter, der die erforderlichen veterinärhygienischen Maßnahmen nach Anweisung des zuständigen Kreistierarztes durchzuführen hat. (3) Sind in landwirtschaftlichen Betrieben mit Schweinezuchtbeständen gleichzeitig Mastanstalten vorhanden, so sind die Zuchtbestände ebenfalls unter Impfschutz gegen Schweinepest zu halten, wenn räumlich und personell bei der Pflege der Zucht- und Mastbestände eine Trennung nicht möglich ist. Futtermittel und Geräte dürfen von den Mastställen in die Zuchtställe nicht gebracht werden. VI. Verfahren bei Ausbruch der Schweinepest in vacciniertcn Beständen § 26 (1) Bei Ausbruch der Schweinepest in einem vacci-nierten Ma'stbestand ist mit den vaccinierten Tieren der gesamten Anlage folgendermaßen zu verfahren: a) Tiere, die unter klinischen Erscheinungen sichtbar erkrankt sind und fieberhaft erhöhte Körpertemperaturen auf weisen, sind zu schlachten; b) der Bestand ist unter strenger Sperre und laufender Beobachtung mit täglichen Temperaturmessungen zu halten, wobei das Thermometer nach der Messung eines jeden Tieres mit 2 °/o For-malinlösung zu desinfizieren ist; die Stallgänge sind laufend mit Desinfektionslösung feucht zu halten; c) die noch gesund erscheinenden Schweine des gesamten Bestandes sind sofort einer erneuten Vaccinierung mit Kristall-Violett-Vaccine zu unterziehen; für jedes Schwein ist eine frische, durch Auskochen sterilisierte Impfnadel zu benutzen; d) Tiere, die im weiteren Verlauf der Beobachtung deutlich erkennbare klinische Krankheitserscheinungen anzeigen, sind täglich auszumerzen; e) bei offensichtlichem Fortschreiten der seuchen-haften Erkrankungen sind sämtliche Tiere des befallenen Stalles auszumerzen. (2) Bei Ausbruch der Schweinepest in vaccinierten Zuchtbeständen ist von einer nochmaligen Vaccinierung abzusehen. Sämtliche Tiere des verseuchten Bestandes sind zu schlachten. (3) Der Ausbruch der Schweinepest in einem gemäß § 24 dieser Durchführungsbestimmung vaccinierten Schweinebestand ist, wenn der Bestand mehr als 300 Mastschweine umfaßt, sofort fernmündlich oder telegrafisch über den Bezirkstierarzt dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Veterinärinspektion -zu melden. Diese Meldung ist ebenfalls zu erstatten, wenn es sich um einen gegen Schweinepest vaccinierten Zuchtbestand mit mehr als 50 Tieren handelt. § 27 (1) Die Impfungen sind kostenpflichtig mit Ausnahme der im § 24 Abs. 1 Buchst, b und Abs. 2 sowie der im § 26 Abs. 1 Buchst, c dieser Durchführungsbestimmung genannten Impfungen, deren Kosten aus den für die Tierseuchenbekämpfung bereitgestellten Mitteln des Staatshaushaltes beglichen werden. (2) Die Kosten der ersten und zweiten Vaccinierung im Ursprungsbestand sind von dem VEAB bei Übernahme der Läufer dem Verkäufer zu erstatten und dem Käufer der Tiere ebenso wie die Kosten der Transportschutzimpfung in Rechnung zu stellen. § 28 (1) Die Impf kosten setzen sich zusammen aus den Impfgebühren, den Impfstoffkosten und dem Materialverbrauch. (2) Die Kosten für die kombinierte Schweinepest-Hochimmunserum-Rotlaufserum-Impfung bei Transporten setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zu- sammen: a) Impfgebühr 0,50 DM b) Materialverbrauch 0,40 DM (Injektionsspritzen, Kanülen, Desinfektions- und Waschmittel, Impfstoffverwahrung) c) Impfstoff kosten (Die Serumdosis richtet sich nach den Anweisungen der Serumwerke) (3) Die Kosten für die Schutzimpfung gegen Schweinepest mit Kristall-Violett-Vaccine betragen je Schwein 3,30 DM: sie setzen sich bei zweimaliger Vaccinierung aus folgenden Teilbeträgen zusammen: a) 2 X 0,50 DM Impfgebühren 1, DM b) Materialverbrauch 0,55 DM (Injektionsspritzen, Kanülen, Desinfektions- und Waschmittel. Impfstoffverwahrung) c) 2 X 5 ccm = 10 ccm Kristall-Violett- Vaccine 1,75 DM (4) Bei notwendig werdender Einzelberechnung betragen die Kosten für eine einmalige Vaccinierung mithin 1,65 DM. (5) Eine darüber hinausgehende besondere Berechnung von Wegegeldern, Wartezeit und Besuchsgebühren ist nicht zulässig. Bei Durchführung von Transportschutzimpfungen in Vertretung der Kreistierärzte stehen den praktizierenden Tierärzten Reisekosten und Tagegelder nach den geltenden Bestimmungen zu. § 29 (1) Über die verwendeten Impfstoffe und über die geimpften Bestände haben die Impftierärzte laufend genaue Aufzeichnungen zu führen. (2) Die Art der geimpften Bestände und die Zahl der geimpften Schweine sind auf dem monatlichen Veterinärbericht Blatt 2 zu melden und auf der Rückseite gemäß, nachstehendem Muster näher zu erläutern,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Widersetzlichkeiten, Verstöße gegenie Sicherheit und Ordnung, AndpÄiingund Durchführung von Gewaltakten! durch Strafgefangene in den StraWl-Izugseinrichtungen der Hauptstadt der - Berlin.

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