Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 825

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 825 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 825); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 19. November 1959 825 Technik und Kultur und das Verständnis für die gesetzmäßige Entwicklung der Natur und Gesellschaft zu vermitteln. Die Schüler sollen befähigt werden, die in Schule und Betrieb erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anzuwenden. § 8 (1) Die Direktoren und Schulleiter sind für die polytechnische Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich und haben die systematische und planmäßige Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit auf der Grundlage der Lehrpläne für die Grundlehrgänge und das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ zu sichern. Mit den Arbeitern, Meistern und Ingenieuren der Betriebe, den Polytechnischen Beiräten und den Einrichtungen der Berufsausbildung ist eng zusammen zu arbeiten. (2) Die Direktoren und Schulleiter haben durch Paten-schafteverhältnisse mit den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft, durch enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen und durch andere geeignete Maßnahmen die Verbindung der Schule mit dem sozialistischen Aufbau zu gewährleisten. § 9 (1) Die Leiter der Betriebe sind für die planmäßige und kontinuierliche Durchführung der Grundlehrgänge und des Unterrichtsfaches „Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft“ in ihrem Betrieb verantwortlich. Sie sollen erfahrene Arbeiter, Meister und Ingenieure als Betreuer der Schüler einsetzen und deren.fachliche und im Zusammenwirken mit der Schule deren pädagogische Qualifikation fördern. (2) Die Leiter der Betriebe haben für den Unterrichtstag in der Produktion ständige Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen oder Lehrabteilungen mit den erforderlichen Ausrüstungen einzurichten und die notwendigen Werkstoffe und Arbeitsgeräte bereitzustellen. Der Unterrichtstag in der Produktion darf nicht früher als der sonstige lehrplanmäßige Unterricht der Klasse beginnen. (3) Die Leiter der Betriebe sind außerdem verpflichtet, die Schulen bei der Schaffung und Instandsetzung von Unterrichtsräumen und Lehrmitteln, bei der Ausrüstung der Kabinette und Lehrmittelsammlungen und bei der Ausstattung mit Sportgeräten wirksam zu unterstützen. Sie sollen zur Ausrüstung der Schulhorte und Internate beitragen und betriebliche Einrichtungen für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen. (4) Es ist anzustreben, daß die Verpflichtungen der Leiter der Betriebe in die Betriebskollektivverträge aufgenommen werden. § 10 (1) Die Räte der Kreise sind dafür verantwortlich, daß den Schulen sozialistische Betriebe in Industrie und Landwirtschaft zur Durchführung des Unterrichtstages in der Produktion zugeordnet werden. (2) Die Räte der Kreise haben ferner mit Hilfe der LPG-Beiräte dafür zu sorgen, daß auch die Vorsitzenden der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 9 gewonnen werden. § 11 (1) In den Betrieben sind Polytechnische Beiräte zu bilden. (2) Die Polytedmischen Beiräte beraten die Leiter der Betriebe und Schulen bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Grundlehrgänge. Sie wirken bei der Auswahl und Qualifizierung der Betreuer und bei der polytechnischen Qualifizierung der Lehrer mit. Sie helfen, die materiellen Voraussetzungen für den Werkunterricht, die Grundlehrgänge und das Fach „Einfüh-rung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft“ zu sichern. (3) Den Polytechnischen Beiräten sollen u. a. angehören: Vertreter der Betriebsleitung, der BGL und der FDJ, erfahrene Arbeiter, Meister und Ingenieure, der Betriebsarzt, Lehrmeister und Lehrer der Betriebsberufsschulen, Lehrer der Schulen, die die Grundlehrgänge in dem Betrieb durchführen, sowie Vertreter der Elternbeiräte. (4) Für Polytechnische Beiräte in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gilt § 10 Abs. 2 entsprechend. (5) Bei den Räten der Bezirke und Kreise sind Polytechnische Beiräte zu bilden, die entsprechend den Polytechnischen Beiräten gemäß Abs. 3 zusammengesetzt sein sollen. Sie haben insbesondere die Aufgabe, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betrieben und den Polytechnischen Beiräten zu organisieren. III. Die Aufgaben des Direktors und Schulleiters, seines Stellvertreters, des Leiters des Schulhortes und des Leiters des Internats § 12 (1) Der Direktor oder Schulleiter ist Dienstvorgesetzter aller pädagogischen und technischen Kräfte seiner Schule. (2) Der Direktor oder Schulleiter muß ein politisch und pädagogisch erfahrener Lehrer und guter Organisator sein, der es versteht, ein kameradschaftliches und zielstrebiges Kollektiv zu schaffen. Er hat ständig an der Verbesserung seiner wissenschaftlichen Qualifikation auf politisch-ideologischem und fachlichem Gebiet zu arbeiten. Er erfüllt seine Aufgaben in engster Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. (3) Der Direktor oder Schulleiter wird vom Vorsitzenden des Rates des Kreises im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Lehrer berufen und abberufen. Er ist vom Kreisschulrat der örtlichen Volksvertretung vorzustellen und in sein Amt einzuführen. Die Berufung als Direktor oder Schulleiter kann vom erfolgreichen Besuch eines Lehrganges abhängig gemacht werden. (4) Der Direktor oder Schulleiter ist Vorsitzender des Pädagogischen Rates, organisiert dessen Arbeit und sichert die Einheitlichkeit des Handelns aller Lehrer und Erzieher. (5) Der Direktor oder Schulleiter vertritt die Schule nach außen. Er übt das Hausrecht aus. §13 (1) Der Direktor oder Schulleiter ist für die gesamte politische, pädagogische, schulorganisatorische und verwaltungsmäßige Leitung seiner Schule einschließlich des Schulhortes und des Internats verantwortlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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