Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 820

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 820 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 820); 820 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 12. November 1959 * verpflichtet, für jede Umladung die vorgeschriebene Strohmenge (mindestens 300 kg) in den zu verladenden Waggon zusätzlich mitzugeben. (4) Das Verpackungsmaterial wird dem Besteller zum gesetzlich zulässigen Preis in Rechnung gestellt. Das Gewicht des Verpackungsmaterials ist auf dem Frachtbrief anzugeben. (5) Sofern an den Türen des Waggons Vorsatzbretter vom Vermehrer angebracht wurden, sind diese zum zulässigen Preis zu vergüten und den/ Besteller in Rechnung zu stellen. (6) Als Empfangsstation gilt bei Bahnversand die vereinbarte Bahnstation des Bestellers. (7) Standgelder, Anschlußgleisgebühren und andere Sondergebühren, die auf der Verladestation entstehen, trägt der Vermehrer, sofern er sie verursacht hat. Kleinbahnfrachtgebühren, Umschlagsgebühren und die damit verbundenen Nebenkosten rechnen als echte Frach tgebü hren. § 23 Abnahme des vermehrten Pflanzgutes (1) Die Abnahme der Pflanzkartoffeln aus dem Vermehrungsvertrag auf der Verladestation erfolgt in bezug auf Qualität und ordnungsgemäße Verladung durch den DSG-Handelsbetrieb bzw. das VEG Saatzucht oder dessen Beauftragten in Gegenwart des Vermehrers oder dessen Beauftragten. Uber das Ergebnis der Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen. Die Abnahme durch den DSG-Handelsbetrieb bzw. das VEG Saatzucht darf nur innerhalb der Mängelfreigrenze erfolgen. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft kann die Abnahme mit Minderung über die Mängelfreigrenze hinaus gestatten. Die Ansprüche des DSG-Handelsbetriebes bzw. des VEG Saatzucht auf Gewährleistung sowie auf Vertragsstrafe und Ersatz des darüber hinaus entstandenen unmittelbaren Schadens werden dadurch nicht berührt. (2) Kommt bei der Qualitätsabnahme eine Einigung zwischen dem DSG-Handelsbetrieb bzw. VEG Saatzucht oder dessen Beauftragten einerseits und dem Vermehrer oder dessen Beauftragten andererseits über die Beurteilung der Mängel nicht zustande, so hat der Vermehrer oder dessen Beauftragter bei dem für ihn zuständigen Rat des Kreises unverzüglich einen Gutachter anzufordern, dessen Entscheidung für beide Vertragspartner verbindlich ist. Der Gutachter hat seine Entscheidung im Beisein der Vertragspartner oder ihrer Beauftragten zu treffen. (3) Kann durch den DSG-Handelsbetrieb bzw. das VEG Saatzucht eine Abnahme der Pflanzkartoffeln im Emtejahr nicht erfolgen, ist der Vermehrer verpflichtet, die geerntete Pflanzgutmenge auf Grund eines Vertrages mit seinem Vertragspartner über die Einlagerung von Pflanzkartoffeln (Muster s. Anlage 3) ordnungsgemäß einzulagem. e (4) Leistungsort ist der Ort der Abnahme. § 24 Abrechnung des abgelieferten Vermehrungspflanzgutes (1) Der DSG-Handelsbetrieb bzw. das VEG Saatzucht ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des sortierten Vermehrungspflanzgutes die Bezahlung vorzunehmen. Wird ein Einlagerungsvertrag mit dem Vermehrer abgeschlossen, so erhält der Vermehrer (mit Ausnahme von volkseigenen Gütern) spätestens 14 Tage nach Abschluß des Einlagerungsvertrages für die geschätzten Pflanzgutmengen eine vorläufige Zahlung in Höhe des geltenden Konsumpreises. Die endgültige Abrechnung des eingelagerten Pflanzgutes erfolgt nach der Abnahme. (2) Sofern das eingelagerte Pflanzgut bis zum Frühjahr überlagert wurde, ist es zum Frühjahrspreis abzurechnen. Damit sind sämtliche Kosten, die dem Vermehrer aus der Ein- und Auslagerung, aus der Pflege der Mieten und der Überwinterung, einschließlich Schwund, entstanden sind, abgegolten. § 25 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1960 in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 1959 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft Reichelt Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Liefervertrag Zwischen dem DSG-Handelsbetrieb in Kreis (Lieferer) vertreten durch: übergeordnetes Organ: und dem/der (Besteller) in Kreis Post Telefon Bahnstation Bank Konto-Nr vertreten durch: übergeordnetes Ofrgan: wird folgender Liefervertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Lieferer liefert an den Besteller folgende Pflanzkartoffeln: Sorte Anbaustufe Einzel- Gesamt- Pos. Menge preis DM preis DM 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 usw. § 2 Lieferzeiträume Die Lieferzeiträume für die Lieferungen gemäß § 1 werden wie folgt vereinbart: Pos. Lieferzeitraum vom bis Pos. Lieferzeitraum vom bis 1 2 1 2 1 4 2 5 3 6 usw. § 3 Sonstige Vereinbarungen Der Lieferer hat die Versendung des Vertragsgegenstandes durch a) Bahn*), als Expreßgut*), b) LKW*) vorzunehmem Der Vertragsgegenstand wird vom Besteller selbst abgeholt.*) *) Nichtzutreffendes durchstreichen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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