Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 810

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 810 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 810); 810 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 12. November 1959 stellen, Genehmigung und Kontrolle hydrologischer Sondereinrichtungen, Beobachtungs- und Meßdienst sowie Auswertung der Meßergebnisse in Abstimmung mit dem Meteorologischen und .Hydrologischen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik; 10. Vorplanung, Projektierung und Bauleitung für wasserwirtschaftliche und landeskulturelle Maßnahmen; 11. Unterhaltung der zentralen Vorfluter und sonstigen zentralen wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen; 12. Wahrnehmung der Investitionsträgerschaft für Maßnahmen des zentralen Planes der Wasserwirtschaft. (3) Die Wasserwirtschaftsdirektionen übernehmen insbesondere im Rahmen der unter Abs. 2 Ziffern 4, 7 und 10 genannten Aufgabe Aufträge Dritter, soweit sie mit den im Abs. 1 genannten Hauptaufgaben in Zusammenhang stehen. (4) Der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft kann den Wasserwirtschaftsdirektionen weitere Aufgaben übertragen. § 4 Arbeitsweise der Wasserwirtschaftsdirektionen (1) Die Wasserwirtschaftsdirektionen haben sich bei der Lösung der ihnen obliegenden Aufgaben auf die Erfahrungen der Werktätigen zu stützen und deren bewußte schöpferische Mitwirkung durch die breite Anwendung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu fördern. Sie haben eng mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Organen der Gewerkschaft, der Freien Deutschen Jugend, den übrigen Massenorganisationen sowie mit den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zusammenzuarbeiten. (2) Die Wasserwirtschaftsdirektionen stützen sich bei Entscheidungen auf die Ergebnisse von Untersuchungen, die in Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, dem Institut für Wasserwirtschaft und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen erarbeitet werden, sowie auf die Erfahrungen und Hinweise der Werktätigen der von den Maßnahmen der Wasserwirtschaft betroffenen Gebiete. (3) Die Wasserwirtschaftsdirektionen unterstützen die örtlichen Organe der Staatsmacht in allen Fragen der Wasserwirtschaft und geben Hinweise und Anregungen für die Durchführung der von den örtlichen Organen der Staatsmacht beschlossenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. (4) Vor der Durchführung größerer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen sind die Werktätigen in den von diesen Maßnahmen betroffenen Gebieten über die Zielsetzung der Maßnahmen und die besonderen Probleme der Wasserwirtschaft aufzuklären. § 5 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Wasserwirtschaftsdirektion wird durch den Direktor auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der bestätigten Pläne der Wasserwirtschaftsdirektion und der Weisungen des Amtes für Wasserwirtschaft nach dem Grundsatz der Einzelleitung geleitet. Der Direktor ist verpflichtet, dabei die Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Organisationen, insbesondere der Gewerkschaften, zu sichern. Der Direktor wird vom Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft ernannt und abberufen. Der Direktor ist dem Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft für die gesamte Tätigkeit der Wasserwirtschaftsdirektion verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Die leitenden Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsdirektion sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches weisungsbefugt und dem Direktor verantwortlich. (3) Die Wasserwirtschaftsdirektion wird im Rechtsverkehr durch den Direktor und im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten. Der Direktor ist berechtigt, Mitarbeitern und anderen Personen im Rahmen eines bestimmten Aufgabengebietes Einzelvollmacht zu erteilen. Solche Vollmachten bedürfen der Schriftform. Für die Zeichnungsbefugnis gilt die gleiche Regelung. (4) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen, andere Zusätze sind nicht zulässig. (5) Die Mitzeichnung des Haushaltsbearbeiters oder seines Stellvertreters nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. § 6 Finanzierung der Wasserwirtschaftsdirektionen (1) Die Wasserwirtschaftsdirektionen sind Haushaltsorganisationen. (2) Die für die Wasserwirtschaftsdirektionen erforderlichen Mittel werden im Haushalt des Amtes für Wasserwirtschaft bereitgestellt. (3) Leistungen werden von den Wasserwirtschaftsdirektionen nach den gesetzlich zulässigen Gebühren bzw. den geltenden Preisbestimmungen berechnet. § 7 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. - (2) Gleichzeitig treten das Statut vom 13. Dezember 1952 der zentral geleiteten volkseigenen Wasserwirtschaftsbetriebe (MinBl. S. 209) und die Anordnung vom 4. November 1952 über die Bildung zentral geleiteter Wasserwirtschaftsbetriebe (MinBl. S. 176)) außer Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1959 Der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft Rochlitzer Zweite Durchführungsbestimmung* zur Futtermittelverordnung. Vom 30. September 1959 Auf Grund des § 11 Ab®. 2 der Futtermittel Verordnung vom 9. April 1959 (GBl. I S. 317) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Land- und Forstwirtschaft folgendes bestimmt: Abschnitt I Planung des Aufkommens und der Verteilung von Futtermitteln § 1 Ermittlung des Bedarfs an Handelsfuttermitteln (1) Für die Ermittlung des Bedarfs an Handelsfuttermitteln in den VEB (K) für Mast von Schlachtvieh, volkseigenen Gütern (VEG), landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und sonstigen Betrieben der Landwirtschaft ohne ausreichende eigene Futtergrundlage erläßt der Minister für Land- und Forstwirtschaft Richtlinien. Nach diesen Richtlinien ist von den nachgeordneten Fachorganen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Futtermittelbedarf für die zentrale Planüng zu ermitteln. * l. DB (Sonderdruck Nr. 302 des Gesetzblatts*);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie insbesondere anzuwenden - Verhinderung von Suiziden und Selbetbesohädigungen, Niederschlagung von Meutereien, Krawallen ä., Abwehr von Geiselnahmen terroristischen Handlungen, Bekämpfung eines Brandes, Havarie oder Explosion.

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