Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 805

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 805 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 805); Gesetzblatt Teil I Nr. 61 Ausgabetag: 4. November 1959 805 174 Abs. 3, 176, 178 Absätze 1 und 3, 179, 182 Abs. 2, 202 Abs. 2, 210 Abs. 1, 211 Abs. 1, 213 Abs. 1, 219 Abs. 4, 221 Abs. 1, 231 Abs. 7, 242, 245 Abs. 4, 251, 258 Abs. 1, 279, 280 Abs. 1, 284 Absätze 1 und 2, 285, 302 Abs. 1, 333, 345 Abs. 1, 347 und 349 Abs. 2; d) Vorschriften vom 20. Oktober 1952 für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz im Kali-und Steinsalzbergbau KBV (GBl. S. 1145): §§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 3, 4 Absätze 2 bis 5, 12 Äbs. 2, 34 Abs. 1, 45 Abs. 2, 46 Abs. 2, 60 Abs. 4, 67 Abs. 1, 68, 69 Absätze 1 und 2, 106 Abs. 2, 110, 111 Abs. 1, 112 Abs. 4, 117 Abs. 1, 127 Abs. 2, 129, 131 Abs. 2, 133, 145, 155, i.66, 175 Abs. 1, 181 Abs. 4, 182 Abs. 4, 195 Abs. 4, 197, 198 Abs. 3, 200, 202 Absätze 1 und 3, 203, 208, 224, 226, 227 Abs. i, 233 Abs. 4, 235 Abs. 1, 245 Abs. 7, 246 Abs. 3, 256, 257, 258, 263 Abs. 2, 272 Abs. 4, 274 Abs. 4, 279, 286 Abs. 1, 293, 294, 298 Abs. 2, 299 Abs. 1, 300 Abs. 4, 336, 348 Abs. 1, 350 und 352 Abs. 2; e) Abordnung vom 26. Juli 1956 über die Durchführung des Schlagwetterschutzes in den Kali- uhd Steinsalzbergwerken Elektrische Stark- und Schwachstromanlagen (GBl. I S. 602): § 4 Abs. 2; f) Vorschriften vom 30. Dezember 1952 für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz im Erzbergbau und im Bergbau auf Steine und Erden EStBV - (GBl. 1953 S. 209): §§ 1 Abs. 3, 3 Absätze 2 bis 5, 11 Abs. 2, 15 Abs. 4, 29 Abs. 1, 39 Abs. 2, 41 Abs. 3, 62 Abs. 4, 64 Abs. 2, 66 Absätze 1 und 2, 104 Abs. 2, 108, 109 Abs. 1, 111, 114 Abs. 3, 117 Abs. 1, 118 Abs. 3, 124 Abs. 3, 126, 127 Abs. 2, 129, 141, 148 Abs. 1, 154, 160, 169 Abs. 1, 175 Abs. 4, 199, 200 Abs. 3, 202, 204 Abs. 3, 205, 210, 226, 228, 229 Abs. 1, 235 Abs. 4, 237 Abs. 1, 247 Abs. 7, 248 Abs. 3, 258, 259, 260, 264 Abs. 4, 267 Abs. 4, 271 Abs. 4, 274, 281 Abs. 1, 291, 292 Abs. 1, 296 Abs. 2, 297, 298 Abs. 4, 305 Abs. 2, 336, 349 Abs. 1, 350 Abs. 3, 352 AbS. 2, 356 Abs. 1, 364 Abs. 1, 366 und 368 Abs. 2 und g) Vorschriften vom 5. April 1956 für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz in Baunkohlenschwelereien und Btaunkohlenkokereien TSV Braunkohlenschwelereien und -kokereien (Sonderdrude Nr. 156 des Gesetzblattes): §§ 7 Abs. 3, 110 Abs. 1, 113 und 114 Abs. 2. (2) In allen sonstigen Bestimmungen der im Abs. 1 genannten Anordnungen gehen die bisherigen Rechte Und Pflichten der Hauptabteilung Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung auf den Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau, Abteilung Gesühdheits- und Arbeitsschütz, Und die Rechte und Pflichten der Arbeitsschutzinspektionen auf die Bezirksvorstände der Industriegewerkschaft Bergbau, Abteilung Arbeitsschutzinspektion, über. (3) Für Bestimmungen, die nicht in den im Abs. 1 genannten Anordnungen enthalten sind, treffen die Oberste Bergbehörde und der Zentralvorstand der itidustfiegewefkschäft Betgbäü geffleifigäin eine dem Sinne dieser Anordnung entsprechende Regelung. (4) Die Pflichten und Rechte der Technischen Überwachung bleiben im bisherigen Umfange bestehen. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft (2) Gleichzeitig treten alle dieser Anordnung widersprechenden Bestimmungen der im § 3 Abs. 1 genannten Anordnungen außer Kraft. Leipzig, den 15. Oktober 1959 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11 Preisanordnung Nr. 966/i*. Anordnung über die Preise und Gütebestimmungen für rohe Häute und Felle Vdm 13. Oktober 1959 Zur Änderung der Preisanordnung Nr. 966 vom 15. April 1958 Anordnung über die Preise und Gütebestimmungen für rohe Häute und Felle (Sonderdruck Nr. P 348 des Gesetzblattes, Ber. GBl. I 1958 S. 615) wird folgendes ungeordnet: § 1 Der § 6 erhält folgende Fassung: „(1) Für Roh iautarten bzw. Rohhautprovenienzen, die in dieser Preisanordnung nicht aufgeführt sind, hat das Außenhandelsunternehmen an das Birinen-handelsorgan und dieses ah die Verarbeitungsindustrie vorläufige Rechnungen zu erteilen. Die endgültigen Importabgabepreise setzt das Preisaktiv fest. Das Preisaktiv ist auch verantwortlich für die Bearbeitung von Preisabänderungsvorschlägen der Anlage 2 dieser Preisanordnung. (2) Das Preisaktiv setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens neuer Importabgabepreise fest. (3) Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Preisaktivs legt der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel fest.“ § 2 Diese Preisanordnung tritt am 1. November 1959 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Berlin, den 13. Oktober 1959 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Koch * Preisanordnung Nr. 963 (Sonderdruck Nr. P 348 d. GBl.) Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 15. Oktober 1959 Auf Grund des § 23 der Verordnung vom 1. Juni 1956 über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I s. 487) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Vorsitzenden des Komitees für Arbeit und Löhne folgendes bestimmt: Zu § 2 der Verordnung: § 1 Studierenden, deren Eltern in Berufszweigen tätig sind, in denen auf Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Magistrats von 1. DB (GÖl. I 1956 S. 490);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinvveisen in Abgrenzung zu denselben im Ermittlungsverfahren führen. Ausgehend von der Aufgabenstellung des strafprozessualen Prüfungsstadiums, vorliegende Verdachtshinweise auf mögliche Straftaten dahingehend zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat vorliegt und zur Aufdeckung von Handlungen, die in einem möglichen Zusammenhang mit den Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher stehen.

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