Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 804

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 804 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 804); 804 Gesetzblatt Teil 1 Nr. 61 Ausgabetag: 4. November 1959 c) die zentrale Material- und Seilprüfstelle des Bergbaues, in die die bestehende SeilprüfsteUe einzugliedern ist, d) die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen mit ihren Bezirksrettungsstellen und die Bezirksrettungsstelle der SDAG Wismut, e) das Institut für Grubensicherheit einschließlich des Zentralinstituts Versuchsstrecke Freiberg, der Silikoseforschungsstelle Eisleben und der Versuchsgrube Dölitz. (2) Für die Angehörigen der Obersten Bergbehörde und der ihr unterstellten Organe findet die Erste Durchführungsbestimmung vom 5. September 1953 zur Verordnung über die Sozialversicherung der Bergleute (GBl. S. 987) entsprechende Anwendung; Ingenieure und Techniker sind in entsprechender Anwendung des § 1 Ziff. 1 Buchst, a, die sonstigen Angehörigen unter den Voraussetzungen des § 3 zu versichern, wobei die Entscheidung gemäß § 3 Abs. 2 der Leiter der Obersten Bergbehörde im Einvernehmen mit dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bergbau trifft. (3) Das ingenieurtechnische Personal, Wirtschaftler und Angestellte mit verantwortlicher Tätigkeit der Obersten Bergbehörde und der ihr unterstellten Organe erhalten entsprechend der Verordnung vom 10. August 1950 zur Verbesserung der Lage der Bergarbeiter, des ingenieurtechnischen und kaufmännischen Personals sowie der Produktionsverhältnisse irri Bergbau der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 832) in der Fassung der Dritten Verordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 473) wie folgt eine zusätzliche Belohnung für ununterbrochene Beschäftigung: a) Angehörige des ingenieurtechnischen Personals, die mehr als 50 % der zu verfahrenden Schichten unter Tage verbringen* nach § 3 Abs. 3 Buchst, b und Abs. 5, b) die übrigen Angehörigen des ingenieurtechnischen Personals nach § 3 Abs. 3 Buchst, c, c) Wirtschaftler und Angestellte mit verantwortlicher Tätigkeit, die bereits vor ihrer Übernahme oder Einstellung in die Oberste Bergbehörde oder in ein ihr Unterstelltes Organ zusätzliche Belohnung für ununterbrochene Tätigkeit im Bergbau erhalten haben, nach § 3 Abs. 4 Buchst, b. Berlin, den 29. Oktober 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Der Ministerpräsident Staatlichen Plankommission Grote wohl Leuschner Anordnung zur Änderung bergbaulicher Bestimmungen. Vom 15. Oktober 1959 In Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117), insbesondere des Abschnittes V Ziff. 5 der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiet Arbeit und Löhne (GBl. I S. 173), wird zur Erhöhung der Verantwortlichkeit der Werkleiter und zur Beseitigung von Doppelarbeit der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik und der Arbeitsschutz- inspektionen auf Grund des Beschlusses vom 15. März 1956 über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes, insbesondere der technischen Sicherheit (Auszug) (GBl. I S. 549), in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes an-geordhet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für Werke, Betriebe und Betriebsteile, die der Aufsicht der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik unterstehen. § 2 Anerkennung von Aufsichtspersonen (1) Die bisher vorgeschriebene Anerkennung voh Aufsichtspersonen durch die Technische Bezirks-Bergbauinspektion und die Arbeitsschutzinspektion entfällt (2) Für die Ernerinung und Abberufung von Aufsichtspersonen ist der Werkleiter verantwortlich. (3) Die Bergbaubetriebe haben den technischen Jähtes-betriebsplänen ein Verzeichnis beizufügen, das alle technischen Aufsichtspersonen vom Werkleiter bis züth He-Viersteiger oder den einem RevleTsteiger gleichzustellenden Leitern von selbständigen Produktions-, Ausrichtungs-, Vorrichtungs-, Ühterhaltungs- oder Aufbereitungsbereichen enthält (4) Die Bergbehörden und die Arbeitsschutzinspektionen Bergbau behalten das Recht, Personen die Befähigung zur Ausübung einer bergmännischen Aufsichtsfunktion abzuerkennen. § 3 Beseitigung von Doppelarbeit der Bergbehörden und Arbeitsschutzinspektionen (1) In den nachstehend aufgeführten Bestimmungen, die gemeinsame Rechte und Pflichten der Bergbehörden und Arbeitsschutzinspektionen enthalten, sind die Worte „Hauptabteilung Arbeitsschutz im Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung“ oder „Arbeitsschutzinspektion“ und die sich darauf beziehenden Satzteile zu streichen: a) Vorschriften vom 15. Juli 1952 für die technische Sicherheit und den Arbeitsschutz im Steinkohlenbergbau - StBV - (GBl. S. 651): §§ 1 Abs. 3, 3 Absätze 2 bis 5, 27 Abs. 1, 51, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1* 56 Abs. 2, 93 Abs. 2, 97, 98 Abs. 1, 190, 104 Abs. 1, 106, 113 Abs. 2, 116 Abs. 3, 117, 119, 120 Abs. 3, 123, 136, 143, 165 Abs. 1, 170, 179 Abs. 1, 185 Abs. 3, 206, 208, 209 Absätze 1 und 3, 211, 213 Abs. 1, 214, 219, 238 Abs. 1, 244 Abs. 4, 246 Abs. 1, 267, 268, 2*73 Abs. 2, 279 Abs. 4, 285 Abs. 3, 293 Abs. 1* 300, 301, 305 Abs. 1, 306, 308 Abs. 2, 320 Abs. 2, 351, 363 AbS. 1, 305 und 307 Abs. 2; b) Anordnung vom 4. Januar 1956 zur Verhütung und Bekämpfung von Grubenbränden auf Steinkohlengruben (Sonderdruck Nr. 147 des Gesetzblattes): §§ 17 Abs. 1 Buchst, e und 40 Abs. 1; c) Vorschriften vom 30. April 1953 für die techhische Sicherheit und den Arbeitsschutz im Braunkohlenbergbau BrBV (GBl. S. 873/Sonderdruek Nr. 14 des Gesetzblattes/Zentralblattes): §§ 1 Abs. 2., 3 Absätze 2 bis 5, 43, 47 Abs. 5, 60 Abs. 1, 65, 90, 92 Abs. 2, 94 Abs. 2, 131 Abs. 2, 135, 136 Abs. 1, 138, 143, 144 Abs. 3, 148 Abs. 2, 150, 159 Abs. 1, 173,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Inhaftierten beziehungsweise des zu InhaftierendeS.

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