Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 796

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 796 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 796); 796 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 30. Oktober 1959 3. mit einer Gefährdung, Schädigung oder Belästigung der Umwelt beispielsweise durch Brand- und Explosionsgefahr, Rauch, Staub, Lärm, Abgase, Abwässer, Verkippung von Rückständen oder durch Anlagen in den Vorländern der Wasserläufe, die den Hochwasserablauf beeinflussen, durch Grundwasserentzug über das Maß der Zumutbarkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verbunden sind oder 4. die Produktionsbedingungen und Funktionen anderer Betriebe und Einrichtungen des Gebietes beeinträchtigen. (3) Bei der Erteilung der Standortgenehmigung ist das vollständige Investitionsvorhaben (Endausbaustufe) zugrunde zu legen. Die Erteilung der Genehmigung auf der Grundlage von Teilvorhaben oder -Objekten ist nicht zulässig. (4) Für alle Baumaßnahmen (die nicht der Standortgenehmigungspflicht gemäß den Absätzen 1 und 2 unterliegen) ist entsprechend den Bestimmungen der Deutschen Bauordnung eine städtebauliche Bestätigung des zuständigen Bauamtes einzuholen. § 3 Verantwortung bei der Erteilung von Standortgenehmigungen (1) Die Räte der Bezirke sind für alle Fragen der Standortverteilung von Investitionsvorhaben und Maßnahmen gemäß § 2 innerhalb ihres Bereiches verantwortlich. (2) Die Räte der Bezirke regeln auf der Grundlage der Bestimmungen dieser Verordnung die Mitwirkung und die Zusammenarbeit der nachgeordneten örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung (Räte der Kreise und Gemeinden) bei der Erteilung von Standortgenehmigungen in eigener Verantwortung. Sie haben zu gewährleisten, daß die zuständigen Organe der Räte der Kreise, Städte und Gemeinden rechtzeitig in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. (3) Die Standortgenehmigung ist von dem fachlich zuständigen Planträger oder dem sonst für das Investitionsvorhaben oder die Maßnahme Verantwortlichen oder dessen Beauftragten beim Wirtschaftsrat des zuständigen Rates des Bezirkes zu beantragen. (4) Die Standortgenehmigung wird vom Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes erteilt. Der Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes kann im Einvernehmen mit dem Bezirksbauamt entsprechend der Bedeutung des Investitionsvorhabens den Fachorganen der Räte der Kreise und Gemeinden die Erteilung der Standortgenehmigung in eigener Verantwortung übertragen, (5) Bei der Erteilung der Standortgenehmigung sind die gesetzlichen Bestimmungen über Flächennutzung und Bebauung, über die Nutzung der natürlichen Hilfsquellen, die luftschutztechnischen sowie die Bestimmungen des Brandschutzes und die sonstigen sachlich zutreffenden Sicherheits- und Schutzbestimmungen einzuhalten. (6) Vor Erteilung der Standortgenehmigung ist die städtebauliche Bestätigung für die standortgenehmigungspflichtigen Investitionsvorhaben und Maßnahmen von dem zuständigen Bauamt einzuholen. (7) Für volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben und Maßnahmen, die von der Staatlichen Plankommission festzulegen sind, wird die Standortgenehmigung erst nach Bestätigung durch die Zentrale Standortkommission bei der Staatlichen Plankommission wirksam. § 4 Verfahren (1) Das Verfahren für die Antragstellung auf Erteilung von Standortgenehmigungen wird in Durchführungsbestimmungen geregelt. (2) Vor der Erteilung der Standortgenehmigung ist gemäß den Bestimmungen der Deutschen Bauordnung eine Standortberatung durchzuführen. § 5 Geltungsdauer der Standortgenehmigung (1) Die Geltungsdauer jeder Standortgenehmigung ist zu begrenzen. (2) Die Standortgenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren vom Tage der Erteilung der Standortgenehmigung an mit der Baudurchführung begonnen wird. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist bei dem Organ zu beantragen, das die Standortgenehmigung erteilt hat. (3) Standortgenehmigungen für Investitionsvorhaben, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, sind vom zuständigen Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes bzw. von der zuständigen Plankommission beim Rat des Kreises zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurden, weggefallen sind oder sich erheblich verändert haben. (4) Der Planträger oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, Veränderungen des geplanten Investitionsvorhabens bzw. der geplanten Maßnahmen gemäß § 2 dem zuständigen Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes bzw. der zuständigen Plankommission beim Rat des Kreises mitzuteilen. Diese entscheiden im Einvernehmen mit dem zuständigen Bauamt, ob die Standortgenehmigung weiterhin Gültigkeit behält. § 6 Entscheidung von Streitfällen (1) Die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer Standortgenehmigung sowie der Widerruf einer Standortgenehmigung sind gegenüber dem Antragsteller zu begründen. (2) Gegen Entscheidungen der Plankommission beim Rat des Kreises hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde an den zuständigen Wirtschafts rat beim Rat des Bezirkes. Gegen die Entscheidung des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde an die Staatliche Plankommission, die endgültig entscheidet. Die Beschwerden sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen einzulegen. 5 7 Die Standortgenehmigung befreit nicht von der Einholung der Baugenehmigung nach der Deutschen Bauordnung und von anderen gesetzlich vor geschriebenen Genehmigungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich gefährdet? Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen für die Entwicklung der und die sozialistische Integration? Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu erkennen und offensiv zu bekämpfen, stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter Staatssicherheit die Hauptkräfte für die Realisierung der politisch-operativen Aufgaben dar.

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