Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 773

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 773 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 773); Gesetzblatt Teil I Nr, §8 Ausgabetag; 23. Oktober 1959 773 Anordnung Nr. 3* über die Genehmigung der Produktion von elektrischen Wärmegeräten. Vom 24. September 1959 2ur Änderung der Anordnung vom 5. Juil 1957 über die’ Genehmigung der Produktion von elektrischen Wätmegeräten (GBi. 1 S. 391) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 1. Dezember 1958 über die Genehmigung der Produktion Vört elektrischen Wärmegeräten (GBl. I S. 878) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 2 Abs. 2 der Anordnung Vom 5, Juli 1957 erhält folgende Fassung: .jNeu* und Weiterentwicklung elektrischer ftaum-heizgerätO Und anderer elektrischer Wärmegefäte mit einer Leistungsaufnahme von über 250 Watt sind in allen Fällen nur mit Genehmigung der der WB Elektrogeräte unterstehenden Fachleitstelle für die Koordinierung der Entwicklung und Produktion elektrischer Haushaltsgeräte, Berlin W 8, Friedrich-Straße 58, zulässig. Die zuständige Fachabteilung des Rates des Bezirkes hat für die ihr UnterstOhendOn Betriebe diese Genehmigung vor Aufnahme der Entwicklungsarbeiten einzuholen. Die Verweigerung der Genehmigung kommt einer Verweigerung der Produktionsgenehmigung gemäß § 1 gleich.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 1. November 1959 in Kraft. Berlin, den 24. September 1959 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission i. v.: Wuh der lieh Stellvertreter des VorsitzendOfi * Anordnung Nr. 2 (GBl. I 1958 S. 878) Richtlinie über die arbeitsrechtliche und finanzielle Regelung bfeim körperlichen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter der Staats- und Wirtschaftsorgane. Vom 1. Oktober 1959 § 1 Atbeitsrechts Verhältnisse, Lohn lind Mehraufwendungen (1) Die zeitweilig (4 Wodien) zur körperlichen Afbeit eingesetzten Mitarbeiter der Staats- und Wirtschaftsorgane und ihrer nachgeordneten Organe (nachstehend Mitarbeiter genannt) bleiben im Arbeitsfechtsvefhäit-niß bei ihren DiefiStstOlieH. Big erhalten während der Zeit der körperlichen Arbeit im Produktion-, Handels-, Verkehrs- oder Landwirtschaftsbetrieb ihre Vergütung in alter Höhe weiter. (2) Den Mitarbeitern werden Mehraufwendungen für Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erstattet, die durch den zeitweiligen Arbeite Platzwechsel entstehen. (3) Werdet) Mitarbeiter flicht an ihrem Ständigen Dienst- oder Wohnsitz eingesetzt und ist ihnen die tag liehe Rüdekehr sum Wohnsitz nicht zuzumuten, so er- halten sie für die Dauer des Einsatzes an einem auswärtigen Ort die entstehenden Mehraufwendungen nach den nachfolgenden Bestimmungen erstattet: a) Fahrkosten Es Werden die Fahrkosten für Arbeiterrückfahrkarten für die Hinfahrt bei Beginn des Einsatzes und die Rückfahrt nach Beendigung des Einsatzes sowie für eine Heimfahrt nach zweiwöchiger Arbeitsleistung im Einsatzbetrieb erstattet. Die Erstattung erfolgt in Höhe der Fahrkosten für die 2. Wagenklässe. b) Erstattung sonstiger Mehraufwendungen Unbedingt notwendige Auslagen, die den Mit arbeitefn in Verbindung mit der Hin- und Rückfahrt zum Einsatzbetrieb entstehen, z. B. Beförderung des persönlichen Gepäcks und Gepäckver* Sicherung, werden in nachgewiesener Höhe erstattet. c) Übernächtungsgeld Die Übernachtungskosten werden entsprechend dem § 8 der Anordnungen Nr. 1 und 2 vom 20. März 1958 über fieisekostenvergütung, Tren-nungsentsohädiguiig Und Umzugskostenvergütung (GBl. I S. 299 und 304) erstattet. Wird kostenlose Unterkunft vom Einsatzbetrieb oder der für die Vorbereitung des körperlichen Arbeitseinsatzes zuständigen örtlichen Organisation gestellt, werden Übernachtungskösten nicht erstattet. d) Verpflegungszuschüß Art Stelle eines Tagegeldes hach der Anordnung übet Reisekosten Vergütung wird ein Verpflegungszuschuß von täglich 4, DM gezahlt. Wird vom Einsatzbetrieb volle Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt, entfällt die Zahlung des Ver-pflegungSzuschusses. Empfänger von Dienstauf-Wähds&ütSdiädiguhg ab 300, DM monatlich und mehr haben keinen Anspruch auf den Verpflegungszuschuß. (4) Träger dieser unter den Absätzen 2 und 3 aufgeführten Kosten ist die delegierende Dienststelle. (5) Für die Zeit des körperlichen Einsatzes in den Betrieben gelten für die Mitarbeiter die Arbeitsordnungen sowie alle Rechte und Pflichteh, die sich aus den Arbeitsschutzafiordhungen ergeben. Die kulturellen Uhd sozialen Einrichtungen des Betriebes stehen für den Zeitraum des Einsatzes diesen Mitarbeitern zur Verfügung. (6) Die Mitarbeiter sind beim körperlichen Einsatz zusätzlich gegen Unfall Versichert. Für die zusätzliche Unfallversicherung wird die Anordnung vom 30. Oktober 1958 über die zusätzliche Unfallversicherung für die Beschäftigten der Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Einrichtungen (GBl. I S. 826) angewendet. § 2 Abrechnung (1) Mitarbeiter erhallen für ihre geleistete körperliche Arbeit keine Entlohnung im Einsatzbetrieb.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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