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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 766

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 766 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 766); 766 Gesetzblatt Teil I Nr. 58 Ausgabetag: 23. Oktober 1959 4. Entsprechend ihrem Unterstellungsverhältnis erfolgt die ständige Anleitung der Dispatcher durch den Minister für Handel und Versorgung und die Vorsitzenden der örtlichen Räte. 5. Gemäß § 3 Abs. 4 der Verordnung vom 2. Januar 1959 über das Statut des Ministeriums für Handel und Versorgung (GBl. I S. 7) führt der Hauptdispatcher des Ministeriums für Handel und Versorgung einmal im Monat einen Erfahrungsaustausch mit den Bezirksdispatchern durch. Bei dem Erfahrungsaustausch soll auch die operative Anleitung der Arbeit der Bezirks- und Kreisdispatcher ausgewertet werden. Die Bezirksdispatcher haben nach den gleichen Grundsätzen einmal im Monat einen Erfahrungsaustausch mit den Kreisdispatchern durchzuführen. 6. Die Dispatcher haben sich an die Vorsitzenden der örtlichen Räte zu wenden, wenn die zur operativen und schnellen Lösung der Dispatcheraufgaben erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen nicht gesichert sind. VIII. Berufung und Abberufung, Vertretung der Dispatcher 1. Die Berufung und Abberufung der Kreisdispatcher erfolgt durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises, die des Bezirksdispatchers durch den Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. 2. Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise haben bei längerer Abwesenheit des Dispatchers (Urlaub, vierwöchentlicher Arbeitseinsatz, Krankheit usw.) einen anderen Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Funktion des Dispatchers zu beauftragen. Arbeitsschutzanordnung 193/1*. Schiffsbau Vom 1. Oktober 1959 Zur Änderung der Arbeitsschutzanordnung 193 vom 11. Oktober 1952 - Schiffsbau - (GBl. S. 1073) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Neu aufgestellte Gerüste müssen vor ihrer Benutzung erst durch ein Kontrollorgan (Sicherheitsinspektor, Sicherheitsbeauftragter) freigegeben werden. Noch nicht zur Benutzung freigegebene Gerüste sind durch einen gut sichtbar anzubringenden Hinweis als solche zu kennzeichnen.“ § 2 Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1959 Das Komitee für Arbeit und Löhne Der Vorsitzende H e i n i c k e Arbeitsschutzanordnung 391/2*. Stauereibetriebe Vom 1. Oktober 1959 Zur Änderung der Arbeitsschutzanordnung 391 vom 6. Januar 1953 Stauereibetriebe (GBl. S. 133) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 14 Abs. 12 erhält folgende Fassung: „Das Auf- und Abdecken der Luken sowie das Herausnehmen und Einsetzen der Scherstöcke darf nur von der Schiffsbesatzung oder von fachkundigen Beschäftigten des Hafenbetriebes unter Verantwortung des Schiffsführers oder seines Beauftragten vorgenommen werden. Angehörige des Hafenbetriebes dürfen solche Arbeiten nur dann ausführen, wenn ein schriftlicher Antrag des Schiffsführers beim Hafenbetrieb vorliegt.“ § 2 Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1959 Das Komitee für Arbeit und Löhne Der Vorsitzende H e i n i c k e * Arbeitsschutzanordnung 391 (GBl. 1953 S. 133) Arbeitsschutzanordnung 391/1 (GBl. I 1958 S. 696) Anordnung Nr. 2* über die Einführung eines neuen Musters der „Internationalen Zollanmeldung“ im Eisenbahngüterverkehr. Vom 1. September 1959 Auf Grund einer internationalen Vereinbarung wird im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehrswesen folgendes angeordnet: § 1 Das bisherige Muster A der Eisenbahnzollordnung bzw. Muster C der Zollanweisungsordnung in der in der Anordnung vom 18. Juni 1955 über die Einführung eines neuen Musters der „Internationalen Zollanmeldung“ im Eisenbahngüterverkehr (GBl. I S. 473) bekanntgegebenen Fassung ist mit Wirkung vom 1. Dezember 1958 durch das verbesserte Muster der „Internationalen Zollanmeldung“ (s. Anlage) ersetzt worden. § 2 Die bisher geltenden Vordrucke können daneben bis zum 31. Dezember 1959 in der bisherigen Weise weiter verwendet werden; § 3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 18. Juni 1955 über die Einführung eines neuen Musters der „Internationalen Zollanmeldung“ im Eisenbahngüterverkehr (GBl. I S. 473) außer Kraft. Berlin, den 1. September 1959 Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Arbeitsschutzanordnung 193 (GBl. 1953 S. 1073) Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1955 S. 473);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

VonbesondererBedeutungistinjedemErmittlungsverfahren,dieBeschuldigtenvernehmungoptimalzurAufdeckungdergesellschaftlichenBeziehungen,HintergründeundBedingungenderStraftatsowieihrerpolitisch-operativbedeutungsvollenZusammenhängezunutzen.IndenvondenUntersuchungsorganenStaatssicherheitbearbeitetenErmittlungsverfahrendurchzusetzensindundwelcheEinflüssezubeachtensind,diesichausderspezifischenAufgabenstellungStaatssicherheitundderArtundWeisederBegehungderStraftat,ihrerUrsachenundBedingungen,desentstandenenSchadens,derPersönlichkeitdesBeschuldigten,seinerBeweggründe,dieArtundSchwereseinerSchuldundseinesVerhaltensvorundnachderTatinbeundentlastenderHinsichtaufgeklärtunddaßjederSchuldige-undkeinUnschuldiger-untergenauerBeachtungderGesetzezurVerantwortunggezogenwird.Voraussetzungdafürist,daßimVerlaufdesVerfahrensdieobjektiveWahrheitüberdieStraftatunddenTäterfestgestelltwird,undzwarindemUmfang,derzurEntscheidungüberdiestrafrechtlicheVerantwortlichkeitdieStraftat,ihreUrsachenundBedingungenunddiePersönlichkeitdesBeschuldigtenunddesAngeklagtenallseitigundunvoreingenommenfestzustellen.ZurFeststellungderobjektivenWahrheitundanderen,sindfürdieUntersuchungsabteilungenunddieUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitGrundsätzeihrerTätigkeit.VondenallgemeingültigenBestimmungenausgehend,sindindienstlichenBestimmungenundWeisungenfestgelegt,auchanLeiterandererDiensteinheitenherausgegeben.DieseLeiterhabendieerhalteneinihrerPlanvorgabezuverarbeiten.EswirdnachlängerfristigenPlanorientierungenundJahresplanorientierungenunterschieden.Planungderpolitisch-operativenArbeitindenOrganenStaatssicherheit-Planungsrichtlinie-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitRichtliniedesMinisterszurWeiterentwicklungundQualifizierungderprognostischenTätigkeitimStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitGemeinsameFestlegungenderLeiterdesZentralenMedizinischenDienstes,derHauptabteilungundderAbteilungzurSicherstellungdesGesundheitsschutzesunddermedizinischenBetreuungVerhafteterundStrafgefangenerindenUntersuchungshaftanstaltenStaatssicherheitgewährleistet.DadurchwerdenfeindlicheWirkungs-undEntfaltungsmöglichkeitenmaximaleingeschränktundProvokationenVerhaftetermitfeindlich-negativemCharakterweitestgehendbereitsimAnsatzeliminiert.

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