Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 67 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 67); der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1959 Berlin, den 13. Februar 1959 Nr. 6 Tag Inhalt Seite 22.1.59 Verordnung über das Ingenieur-Vermessungswesen 67 27. 1. 59 Dritte Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben 69 27.1.59 Bekanntmachung der geltenden Fassung der Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben 71 24. 12. 58 Anordnung über das Rahmenstatut der örtlich geleiteten volkseigenen Güter 76 7. 1.59 Anordnung über staatliche Zuwendungen bei der Einbringung von Sauen und Jungsäuen in LPG 78 23.1.59 Anordnung über die Befreiung der Umsätze aus der Lieferung verschiedener Taschen von der Umsatzsteuer 78 23.1.59 Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Errichtung des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft 79 20.1.59 Anordnung Nr. 2 über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Versorgungskontors für Leder. Durchführung von Verkaufshandlungen für den Wirtschaftszweig Leder/Schuhe/Rauchwaren 79 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik. s.: 80 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 81 Verordnung über das Ingenieur-Vermessungswesen. Vom 22. Januar 1959 Zur besseren Erfüllung der Vermessungsarbeiten auf dem Gebiete des Ingenieur-Vermessungswesens, die der weiteren Entwicklung der Volkswirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik dienen, ist die Zusam-' menfassung aller Vermessungseinrichtungen erforder-. lieh. Dadurch wird eine einheitliche Planung der vermessungstechnischen Arbeiten, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die umfassende Nutzbarmachung sämtlicher Messungsergebnisse und der rationelle Einsatz aller vorhandenen Vermessungsfachkräfte gewähr-■ leistet. Es wird deshalb in Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und , Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik folgendes verordnet: § 1 Zur Durchführung vermessungstechnischer Arbeiten für volkswirtschaftliche Zwecke werden mit Wirkung vom 1, Januar 1959 für den territorialen Bereich eines oder mehrerer Bezirke und Groß-Berlins folgende Büros für- Ingenieur-Vermessungswesen gebildet: a) für die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Rostock; b) für die Bezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Potsdam; c) für den Bezirk Magdeburg das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Magdeburg; d) für den Bezirk Halle das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Halle; e) für die Bezirke Erfurt, Gera und Suhl das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Erfurt; f) für die Bezirke Dresden und Cottbus das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Dresden; g) für den Bezirk Leipzig das Büro für Ingenieur-Vermessungswesen Leipzig;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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