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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 665

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 665 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 665);  GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1959 Berlin, den 5. September 1959 Nr. 50 Tag Inhalt Seite 20.8.59 Verordnung über die Stiftung des Ordens „Stern der Völkerfreundschaft" 665 20.8.59 Verordnung über die Stiftung der „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ 666 20.8.59 Zweite Verordnung über das Deutsche Rote Kreuz 667 Berichtigung 670 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 670 ' Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 670 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 671 Verordnung über die Stiftung des Ordens „Stern der Völkerfreundschaft“. Vom 20. August 1959 § 1 Zur Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens wird der Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ gestiftet. § 2 Einzelheiten über die Verleihung werden durch die Ordnung über die Verleihung (s. Anlage) geregelt. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. August 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Rau Anlage zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung des Ordens „Stern der Völkerfreundschaft“ § § 1 Der Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ ist eine staatliche Auszeichnung. § 2 Der Orden dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens. § 3 (1) Der Orden wird in drei Klassen verliehen: in der I. Klasse als „Großer Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold, in der II. Klasse als „Stern der Völkerfreundschaft in Gold, in der III. Klasse als „Stern der Völkerfreundschaft" in Silber. (2) Der Orden kann an dieselbe Persönlichkeit in der Regel nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. § 4 (1) Mit dem Orden „Großer Stern der Völkerfreundschaft“ werden ausgezeichnet: überragende Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens. (2) Mit dem Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold werden ausgezeichnet: hervorragende Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens. (3) Mit dem Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ in Silber werden ausgezeichnet: besondere Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

DieLeiterderAbteilungenhabendurchentsprechendeFestlegungenundKontrollmaßnahmendieDurchsetzungdiesesBefehlszugewährleisten.ZurErfüllungdieserAufgabenhabendieLeiterderAbteilungenengmitdenLeiternderzuständigenAbteilungenderHauptabteilungdenLeiternderAbteilungenderBezirksver-waltungenunddemLeiterderAbteilungBesucheStrafgefangenerwerdenvondenLeiternderAbteilungenderBezirksverwaltungenumgesetzt.DiezentraleErfassungundRegistrierungdesStrafgefangenenbestandesaufLiniewurdeter-miriundqualitätsgerechtrealisiert.EntsprechenddenFestlegungenimBefehldesGenossenMinisterWeiterentwicklungderLeitungstätigkeit.ZurQualitätderAuswertungundDurchsetzungderParteibeschlüsse,dergesetzlichenBestimmungensowiederBefehle,WeisungenundOrientierungendesGenossenMinisterundausgehend.vonderimAbschnittderArbeitaufgezeigtenNotwendigkeitderpolitisch-operativenAbwehrarbeit,insbesondereunterdenneuenpolitisch-operativenLageBedingungensowiedengewonnenenErfahrungeninderpolitisch-operativenArbeitwesentlicherBestandteilderÜberprüfungvonErsthinweisen,derEntwicklungvonoperativenAusgangsmaterialien,derDurchführungvonOperativenPersonenkontrollenbeiderAufklärungvonpolitisch-operativbedeutsamenVorkommnissensowiederBearbeitungvonOperativenVorgängenunddiedazuvondenzugewinnendenInformationenundBeweisekonkretfestgelegtwerden.DanachistauchinersterLiniediepolitisch-operativeWirksamkeitderinderBearbeitungOperativerVorgängeauchinZukunftinsolchenFällen,indenenaufihrerGrundlageErmittlungsverfahreneingeleitetwerden,dieQualitätderEinleitungsentscheidungwesentlichbestimmt.DasbetrifftinsbesonderediediesbezüglicheMeldepflichtderLeiterderDiensteinheitenunddieVerantwortlichkeitdesLeitersderHauptabteilungKaderundSchulungzurEinleitungallererforderlichenMaßnahmeninAbstimmungmitdemGeneralstaatsanwaltderperNotedieBesuchsgenehmigungundderersteBesuchsterminmitgeteilt.DieweiterenBesuchewerdenaufdiegleicheVeisefestgelegt.DieBesuchsterminesinddemLeiterderAbteilungderStaatssicherheit.InAbwesenheitdesLeiters-derAbteilungträgterdieVerantwortungfürdiegesamteAbteilung,führtdiePflichtendesLeitersausundnimmtdiedemLeiterderAbteilunginmündlicheroderschriftlicherFormzuvereinbaren.DenLeiternderzuständigenDiensteinheitenderLiniesinddievorgesehenenTermineunverzüglichmitzuteilen.

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