Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 658

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 658 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 658); 658 Gesetzblatt Teil I Nr. 49 Ausgabetag: 31. August 1959 Zur Durchsetzung der sozialistischen Arbeitsorganisation, der Einhaltung der Disziplin auf der Grundlage der 10 Gebote der sozialistischen Ethik und Moral und der Bewertung der Arbeit hat die LPG entsprechend dem Statut folgende Betriebsordnung beschlossen: Grundsätze der genossenschaftlichen Arbeit 1. Alle Mitglieder sind verpflichtet, entsprechend dem im Statut beschlossenen Grundsatz an der genossenschaftlichen Arbeit teilzunehmen, Mängel, die den Produktionsablauf hemmen, durch Kritik und Selbstkritik zu beseitigen und die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne durch die sozialistische Zusammenarbeit auf der Grundlage des Leistungsprinzips zu sichern. Die Arbeitszeit 2. In der Genossenschaft wird folgende Einteilung des Arbeitstages festgelegt: (Um die Technik rationell auszunutzen, die agrotechnisch günstigsten Termine einzuhalten sowie die Mehrschichtenarbeit weitgehend durchzuführen, ist die Festlegung der Arbeitszeit insbesondere zwischen der Feldbaubrigade und der Traktorenbrigade abzustimmen.) a) Während des Sommerhalbjahres beginnt der Arbeitstag um Uhr morgens und endet um Uhr abends mit einer Mittagspause von Uhr bis Uhr. b) Während des Winterhalbjahres beginnt der Arbeitstag um Uhr morgens und endet um Uhr abends mit einer Mittagspause von Uhr bis Uhr. c) Der Vorstand ist berechtigt, die Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu ändern und zu verlängern sowie die Arbeit an Sonntagen anzu- ’ ordnen (bei Pflege- und Erntearbeiten). d) Für die Viehwirtschaftsbrigaden wird die Arbeitszeit in der Stallordnung gesondert festgelegt. 3. Die Arbeitszeit beginnt und endet am Arbeitsplatz. 4. Die Leiter der Brigaden sind berechtigt, im Interesse der genossenschaftlichen Produktion ausnahmsweise für die Brigade, für Arbeitsgruppen oder für einzelne Mitglieder der Brigade die Arbeitszeit zu ändern und zu verlängern (z. B. bei dringenden Verladearbeiten, ungünstigen Witterungen u. ä.). 5. Will ein Mitglied aus persönlichen Gründen von der genossenschaftlichen Arbeit fernbleiben, so ist dies in der Regel 2 Tage vorher mit dem Leiter der Brigade zu vereinbaren. Die Benachrichtigung hat ebenfalls zu erfolgen, wenn das Mitglied wegen Erfüllung staatlicher oder gesellschaftlicher Aufgaben verhindert ist, an der genossenschaftlichen Arbeit teilzunehmen. Qualifizierung der Mitglieder 6. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihr Wissen durch die Teilnahme an Erfahrungsaustauschen und Zirkeln, durch Besuch von Lehrgängen und Schulen sowie durch Wahrnehmung anderer Bildungsmöglichkeiten zu erweitern. (Die LPG sollte hierbei insbesondere Förderungsmaßnahmen für Jugendliche und Frauen festlegen, z. B. Übernahme von Verpflichtungen erfahrener Genossenschaftsbauern bei der Lehrlingsausbildung, Schaffung von Möglichkeiten zur Weiterbildung der Mitglieder insbesondere der Frauen in der LPG selbst. Unterstützung der Frauen bei ihrer Qualifizierung, Hilfe bei der Übernahme und Ausübung verantwortlicher Funktionen durch Jugendliche und Frauen.) 7. Mitglieder, die durch die Mitgliederversammlung an Schulen und zu Lehrgängen delegiert werden, erhalten eine Unterstützung. Die Unterstützung beträgt: (Die LPG sollte hierbei festlegen, in welcher Form finanziell oder durch Naturalleistungen und in welcher Höhe die Unterstützung bei lang- und kurzfristigen Lehrgängen erfolgt. Hierbei sind die bisherige Arbeitsleistung, die Höhe des Stipendiums und die sozialen Verhältnisse des Mitgliedes Zurückbleiben von arbeitsunfähigen Angehörigen u. ä. zu berücksichtigen. Die Weiterführung der individuellen Hauswirtschaft sollte in jedem Fall gesichert sein.) 8. Mitglieder, die außerhalb der Gemeinde eine gesellschaftliche Tätigkeit ausüben und dadurch zeitweise nicht an der genossenschaftlichen Produktion teilnehmen können, erhalten eine Unterstützung. Soweit gesetzliche Regelungen, wie z. B. für die Vergütung von Abgeordneten, bestehen, finden diese auch für die gesellschaftliche Tätigkeit von Genossenschaftsmitgliedern volle Anwendung. Sofern für die Ausübung einer gesellschaftlichen Tätigkeit keine gesetzlichen Regelungen getroffen sind, beschließt die Mitgliederversammlung Grundsätze für die Unterstützung dieser Mitglieder. Dabei wird die durchschnittliche Arbeitsleistung der betreffenden Mitglieder in der LPG sowie die von gesellschaftlichen Organisationen gewährte Entschädigung für Verdienstausfall berücksichtigt. L. Die Brigadearbeit Die Organisation der Arbeit 9. Die Grundform der genossenschaftlichen Arbeitsorganisation bildet die ständige Produktionsbrigade. 10. Die Genossenschaftsmitglieder werden entsprechend den genossenschaftlichen Interessen und unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten in Brigaden eingeteilt. Die Initiative der Freien Deutschen J'/gend zur Bildung von Jugendbrigaden oder Arbeitsgruppen wird durch den Vorstand gefördert. 11. In der Genossenschaft werden folgende ständige Produktionsbrigaden gebildet: (Von der Genossenschaft ist hierbei die vorhandene bzw. die entsprechend den Erfordernissen neu zu wählende Organisationsform z. B. bei Zusammenschluß von LPG in die Betriebsordnung aufzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen.

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