Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 647

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 647); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 20. August 1959 647 § 9 (1) In begründeten Fällen können Finanzschulden ganz oder teilweise erlassen werden. Die hierfür geltenden Voraussetzungen bestimmt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung. (2) Der Antrag auf Erlaß der Finanzschuld ist zur Entscheidung einzureichen: 1. von zentralgeleiteten Betrieben nach Stellungnahme des übergeordneten Organs, der zuständigen Abteilung Finanzen des Rates des Kreises und der Bank an die Staatliche Plankommission bzw. an das zuständige zentrale Organ der staatlichen Verwaltung; 2. von Betrieben der bezirksgeleiteten und örtlichen Wirtschaft nach Stellungnahme der zuständigen Abteilung Finanzen des Rates des Kreises und der Bank an den Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes bzw. an die Plankommission beim Rat des Kreises. § 10 (1) Bei einem Betrieb, dessen Mindergewinn bzw. außerplanmäßiger Verlust am Jahresende nicht Finanzschuld nach § 7 Absätze 1 und 2 wird oder bei dem nach § 9 die Finanzschuld erlassen wird, ist die notwendige Fondsbildung aus Mitteln des Staatshaushaltes bzw. des zuständigen örtlichen Haushaltes vorzunehmen. (2) Hat ein Betrieb Überbrückungsdarlehen für vorübergehenden außerplanmäßigen Finanzbedarf auf Grund von Mindergewinnen bzw, außerplanmäßigen Verlusten, die nach Abs. 1 zu behandeln sind, aufgenommen, so ist das Überbrückungsdarlehen ganz oder teilweise aus Mitteln des Staatshaushaltes bzw. des zuständigen örtlichen Haushaltes abzulösen. V. Schlußbestimmungen § 11 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Notenbank. § 12 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Verordnung vom 5. April 1958 über die Behandlung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft und die Gewährung von Liquiditätsdarlehen an volkseigene Betriebe (GBl. I S. 313); b) die Erste Durchführungsbestimmung vom 9. Juli 1958 zur Verordnung über die Behandlung von Mindergewinnen bzw. außerplanmäßigen Verlusten in der volkseigenen Wirtschaft und die Gewährung von Liquiditätsdarlehen an volkseigene Betriebe (GBL I S. 611). Berlin, den 23. Juli 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl I.V;t Sandig Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Gewährung von Stipendien bei der Ausbildung als Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus. Vom 24. Juli 1959 Für die Gewährung von Stipendien an Studierende, die als Produktionsarbeiter, Funktionäre der Partei der Arbeiterklasse, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Freien Deutschen Jugend, des Staatsapparates oder als ehemalige Angehörige bewaffneter Organe zur Ausbildung als Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus zu einem verkürzten dreijährigen Studium an das Franz-Mehring-Institut der Karl-Marx-Univensität Leipzig delegiert werden, wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Studierende, die insgesamt mindestens 5 Jahre ausschließlich der Lehrzeit als Produktionsarbeiter in der volkseigenen Industrie oder Landwirtschaft oder in Funktionen der Partei der Arbeiterklasse, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Freien Deutschen Jugend, des Staatsapparates tätig waren oder Angehörige der bewaffneten Formationen der Deutschen Demokratischen Republik waren, erhalten für die gesamte Studienzeit ein Grundstipendium: a) wnn sie ledig sind, in Höhe von 450 DM monatlich, b) wenn sie verheiratet sind, in Höhe von 600 DM monatlich. § 2 In besonderen Fällen, in denen es die Lage des Studierenden rechtfertigt, kann das Grundstipendium erhöht werden. Uber die Erhöhung des Grundstipendiums entscheidet auf Vorschlag der erweiterten Stipendienkommission der Karl-Marx-Universität das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen. § 3 Übersteigt das in § 1 Buchstaben a und b festgelegte Grundstipendium das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor Aufnahme des Studiums, so wird das Grundstipendium in Höhe des Nettoeinkommens gezahlt; mindestens jedoch erhalten: a) ledige Studierende 350 DM monatlich, b) verheiratete Studierende 450 DM monatlich. § 4 Kinderzuschläge sind entsprechend der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages (GBL I S. 437) zusätzlich zu gewähren. § 5 Sofern in dieser Anordnung nicht anders festgelegt, gelten für alle im § 1 genannten Studierenden die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Universitäten und Hochschulen (GBl. I S. 101) und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. § 6 Diese Anordnung tritt am 1. September 1959 in Kraft Berlin, den 24. Juli 1959 Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen I. V.: Dahlem Stellvertreter des Staatssekretärs;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 647) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 647 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 647)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X