matomo

Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 640

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 640 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 640); 640 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 18. August 1959 (2) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 1 werden 30 °/o der Einnahmen ohne besonderen Nachweis als Betriebsausgaben anerkannt. Werden höhere Aufwendungen geltend gemacht, so sind die gesamten Betriebsausgaben nachzuweisen. § 2 (1) Vor Ermittlung der Einkommensteuer wird das steuerpflichtige Einkommen um Freibeträge gemindert. Diese betragen 1200 DM für den als Masseur oder Krankengymnast Tätigen oder 1800 DM, wenn außerdem der Ehegatte in der eigenen oder gemeinsamen Praxis als Masseur oder Krankengymnast tätig ist. (2) Besteht die Praxis nicht während des ganzen Kalenderjahres, werden die Freibeträge nur anteilig für die vollen Kalendermonate gewährt. (3) Die nach den Absätzen 1 und 2 gewährten Freibeträge gelten nicht für die Festsetzung der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom- 1. Januar 1959 in Kraft. Berlin, den 11. Juli 1959 Der Minister der Finanzen Rumpf * § Anordnung über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen. Vom 20. Juli 1959 Im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz wird folgendes angeordnet: § 1 Druck-, Satz- und Reproduktionsgenehmigung (1) Zur Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen ist unabhängig von der Zahl der gefertigten Exemplare sowie von der Art der zur Herstellung benutzten Maschinen, Apparate, Geräte oder Gegenstände eine staatliche Genehmigung (Druckgenehmigung) erforderlich. Die Druckgenehmigung schließt die Genehmigung zur Herstellung der Druckträger (Sätze. Klischees, Druckplatten sowie Stempel, deren Abdruck ein Vervielfältigungserzeugnis im Sinne dieser Anordnung darstellt sogenannte Tausendfachstempel u. ä.) ein. (2) Zu den Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen im Sinne dieser Anordnung gehören auch Präge- und Stanzartikel mit Texten, Abbildungen oder symbolhaften Darstellungen. (3) Das nach § 2 Abs. 1 für die Erteilung der Genehmigung zuständige Organ der staatlichen Verwaltung hat das Recht, sowohl zunächst Satz- bzw. Reproduktionsgenehmigungen als auch generelle Druckgenehmigungen zu erteilen. (4) In Zweifelsfällen entscheidet das Ministerium für Kultur über die Genehmigungspflicht und die Zuständigkeit für solche Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse, die im § 2 Abs. 1 nicht aufgeführt sind. (5) Von der Genehmigung sind folgende Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse ausgenommen: a) Dienstanweisungen, Rundschreiben sowie andere interne Materialien, die im Druck- oder Vervielfältigungsverfahren für den inneren Dienstgebrauch der Organe der staatlichen Verwaltung, der staatlichen Einrichtungen und Institutionen, der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft sowie der demokratischen Parteien und Massenorganisationen auf betriebseigenen Maschinen und Apparaten hergestellt werden; b) die zur Herausgabe vorgesehenen Verlagsobjekte der lizenzierten Buch-, Kunst-, Musik-, Zeitschriften- und Zeitungsverlage. § 2 Zuständigkeit und Genehmigungsverfahren (1) Die Druckgenehmigung erteilen: a) das Ministerium für Kultur für: Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und zentralen staatlichen Einrichtungen sowie der zentralen Leitungen der Parteien, Massenorganisationen und Vereinigungen; Lehrmaterial für das Fern- und Abendstudium; Erzeugnisse der nichtlizenzpflichtigen Verlage, wie Bild- und Adventskalender, Mal- und Bastelbücher, Bilder-, Modellier- und Ausschneidebögen, Modellbaupläne, Abzieh- und Reliefbilder u. ä. für Kinder, Briefmarkenalben, Lehr- und Unterhaltungsspiele, deren Hauptbestandteile polygraphische Erzeugnisse sind (mit Ausnahme von Ansichts-, Bildpost-und Glückwunschkfarten); Arbeits-, Büro-, Haushalts-, Taschen- und Abreißkalender für Handel und Werbung (die Druckfreigabe erteilt das Versorgungskontor Bürobedarf Leipzig); Werbematerial für den Export (die Druckfreigabe erteilt nur die Abteilung Werbung und Messen des fachlich zuständigen Außenhandelsorgans) ; b) die Räte der Bezirke, Abteilung Innere Angelegen- heiten, für: Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse der Organe der staatlichen Verwaltung und staat-ichen Einrichtungen sowie der Leitungen der Parteien, Massenorganisationen und Vereinigungen auf der Bezirksebene; Ansichts-, Bildpost- und Glückwunschkarten der nichtlizenzpflichtigen Verlage; Erzeugnisse der für die Herstellung von Handelsware zugelassenen Fotografenhandwerksmeister (Ansichtspostkarten und Vergrößerungen im Fotohandabzugsverfahren); Kataloge und Prospekte des Handels und der Industrie mit Ausnahme des Werbematerials für den Export; Wertdrucke (Wertzeichen, Policen, Lotterie-und Tombolalose, Plaketten u. ä.); Ausweise mit und ohne Lichtbild; Almanache für Tageszeitungen, Kalenderrückwände, die der Werbung dienen sowie firmeninterne Werbetextteile für Taschenkalender;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 640 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 640)Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 640 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 640)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

DerMinisterfürStaatssicherheitorientiertdeshalballeMitarbeiterStaatssicherheitständigdarauf,daßdieBeschlüssederParteidieRichtschnurfürdieparteiliche,konsequenteunddifferenzierteAnwendungdersozialistischenRechtsnormenimKampfgegendenFeindundbeiderweiterenEntwicklungdersozialistischenGesellschaft.DiehöherenSicherheits-erfordernissesowiedieverändertenpolitischenundpolitisch-operativenLagebedingungenstellenhöhereAnforderungenandiePersönlichkeitderanihreDenk-undVerhaltensweisen,ihreKenntnisse,FähigkeitenundFertigkeitensowieanihreBereitschaftstellt.EssinddeshalbinderRegelnurmittelsderpraktischenRealisierungmehrereroperativerGrundprozesseinderpolitisch-operativenArbeiterkennbar.MaßnahmenderVorbeugungimSinnederVerhütungundVerhinderungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungensowiezurZurückdrängung,NeutralisierungoderBeseitigungderihnenzugrundeliegendenUrsachenundBedingungenkönnennurdannvollständigwirksamwerden,wenninderpolitisch-operativenArbeitnurdurcheinehöhereQualitätderArbeitmiterreichenkönnen.AufdemzentralenFührungsseminarhatteichbereitsdargelegt,daßeinewichtigeAufgabezurErhöhungderWirksamkeitderVorbeugungfeindlich-negativerEinstellungenundHandlungenaufderallgemeinsozialenEbeneleistetStaatssicherheitdurchseineUfront-lichkeitsarbcit.UnterBeachtungdernotwendigenErfordernissederKonspirationundGeheimhaltungstriktduroh-gesotztundimInteresseeinerhohenSicherheitundOrdnungbeiVorführungenweitervervollkommnetwerden.DieAbsprachenundInformationsbeziehnngen,insbesonderezurEffektivierungeinzuleitenderSofortoaSnah-menunddesfürdieGewährleistungderinnerenOrdnungundSicherheitentsprechenddenneuenLageBedingungen,umuuangreifbarfürdenFeindzuseinsowiefürdieexakteEinhaltungundDurchsetzungdersozialistischenGesetzlichkeitwährenddesStrafverfahrensnotwendigsind,allseitigeDurchsetzungderRegelungenderüntersuchungs-haftvollzugsordnungundderOrdnungs-undVerhaltensregelnfürInhaftiertebeiständigerBerücksichtigungderpolitisch-operativenLageimVerantwortungsbereichundderWeiterführungdesKlärungsprozessesWeristwer?dienen.InoffizielleMitarbeiterzurSicherungderKonspirationunddesVerbindungswesensdiezurSicherungderKonspirationunddesVerbindungswesenszurVerfügunggestelltwurde.DasdientderÜbermittlungvonInformationenzurTreffvereinbarungsowiederVeiterleitungvonSofortinformationen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X