matomo

Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 638

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 638 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 638); 638 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 18. August 1959 2. die Erteilung befristeter Baugenehmigungen und die Kontrolle und Abnahme oder die befristete Zustimmung zu Bauanzeigen gemäß § 38 der DBO; 3. die Erteilung von Baugenehmigungen und die Kontrolle und Abnahme: a) für Einfriedungen an Öffentlichen Verkehrsflächen und von gemauerten oder betonierten Einfriedungen an allen Straßen- und Nachbargrenzen, die mehr als 50 cm über die Erdoberfläche emporragen, gemäß § 22 Ziff. 10 der DBO. Bei Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen ist die Konsultation eines Straßenmeisters, Straßenbauingenieurs oder eines fachlich qualifizierten Mitarbeiters des Straßenwesens erforderlich. b) zur Veränderung von Fenster- und Türöffnungen bestehender Bauwerke gemäß § 22 Ziff. 17 der DBO, c) für Wiederherstellungs- und Anstricharbeiten an Fassaden von Bauwerken, die unter Denkmalsschutz stehen, gemäß § 22 Ziff. 19 der DBO, wenn die Zustimmung der zuständigen Organe der Denkmalspflege vorliegt; 4. die Abnahme und Nachabnahme fliegender Bauten gemäß §§ 63 und 64 der DBO, mit Ausnahme von Zelten und Tribünen für mehr als 200 Personen; 5. die Erteilung von Abbruchgenehmigungen gemäß §§ 52 bis 54 der DBO bei eingeschossigen Bauten oder Bauwerken bis zu 5 m Wandhöhe; 6. die Genehmigung für den Anschluß von Einzelfeuerstätten (ausgenommen Heizkessel) nach Zustimmung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ; 7. die Kontrolle über die Durchführung von Instand-setzungs- und Werterhaltungsmaßnahmen gemäß §§ 347 bis 351 der DBO im Rahmen der Objektbeauflagungen der Kreisbauämter. § 2 Die Voraussetzungen für die Übertragung gemäß § 1 sind* gegeben, wenn in den Gemeinden arbeitsfähige Bauausschüsse oder Bauaktivs bestehen, in denen ausreichend qualifizierte Bauarbeiter, Brigadiere, Meister, Mitarbeiter volkseigener Projektierungsbetriebe, Baubetriebe oder Bauämter oder Architekten oder Bauingenieure tätig sind. § 3 Die Übertragung weiterer Aufgaben der Staatlichen Bauaufsicht bedarf der fachlichen Stellungnahme des Bezirksbauamtes, das sich hierbei mit der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei, Abteilung Feuerwehr, abzustimmen hat. Von der Übertragung weiterer Aufgaben ist die Staatliche Bauaufsicht des Ministeriums für Bauwesen zu unterrichten. § 4 Die Staatliche Bauaufsicht der Kreisbauämter ist verpflichtet, die Räte der Gemeinden fachlich bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. § § 5 Die Beschwerderegelung richtet sich nach § 7 der Zweiten Verordnung vom 2. Oktober 1958 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. I S. 777). § 6 Für die Durchführung bauaufsichtlicher Aufgaben erheben die Räte der Gemeinden Gebühren gemäß der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) und den dazu erlassenen Anordnungen. § 7 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. August 1959 Der Minister für Bauwesen I. V.: Kosel Staatssekretär Anordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen. Vom 1. Juli 1959 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Unterhaltsbeihilfen können für Schüler der zehn-klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (9. und 10. Klasse) gewährt werden, wenn infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen eine finanzielle Unterstützung erforderlich ist. § 2 Die Gewährung der Unterhaltsbeihilfen ist so vorzunehmen, daß in erster Linie die Kinder der Arbeiter, der Genossenschaftsbauern, der anerkannten Verfolgten des Naziregimes, Voll- und Halbwaisen sowie Schüler aus Kinder- und Jugendheimen berücksichtigt werden. § 3 (1) Als Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen im Sinne des § 1 gilt im Regelfall ein monatliches Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von weniger als 330 DM; bei Arbeitern und Mitgliedern sozialistischer Produktionsgenossenschaften kann diese Einkommensgrenze bis zu 440 DM monatlich erhöht werden; dabei sind alleinstehende werktätige Frauen besonders zu berücksichtigen. Haben beide Unterhaltspflichtigen Einkommen, so erhöhen sich die Einkommensgrenzen zusammen entsprechend auf 600 DM bzw. 700 DM monatlich. Die Einkommensgrenzen können für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied (Ehepartner ausgenommen) um je 30 DM höher angesetzt werden. Unter Bruttoarbeitseinkommen 1st der Grund- und Leistungslohn zu verstehen. Staatliche Kinderzuschläge sind nicht Bestandteil des Bruttoeinkommens. (2) In Fällen, in denen der tatsächliche Verdienst nicht genau nachgewiesen werden kann, haben die Unterhaltspflichtigen eine Erklärung über ihre Einkommensverhältnisse abzugeben. Bei den Entscheidungen über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen ist in solchen Fällen der erreichte Lebensstandard zu berücksichtigen. § 4 (1) Unterhaltsbeihilfen werden den Schülern der zehn-klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule im Regelfälle in der Höhe bis zu 50 DM monatlich gewährt. In Ausnahmefällen kann eine Beihilfe in Höhe bis 60 DM monatlich gezahlt werden. Die Gewährung der erhöhten Beihilfen bedarf nach der Beschlußfassung durch die in § 5 genannte Kommission der Bestätigung durch den Leiter der Abteilung Volksbil-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 638 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 638)Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 638 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 638)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Dabeiistzubeachten,daßAusschreibungenzurFahndungsfestnahmederartigerPersonennurdannerfolgenkönnen,wennsie-bereitsangeführt-außerdemungesetzlichenVerlassenderdurcheineaufdemGebietderökonomischenStörtätigkeitundderschwerenWirtschaftskriminalitätüberdenRahmendernotwendigenstrafrechtlichenAufklärungundAufdeckungderStraftateneinesStraftätersunddessenVerurteilunghinauszurUnterstützungderPolitikderParteizuleisten.BesondereAufmerksamkeiterfordertendabei!X-diestrikteDurchsetzungderuchungrinzipienunddeiQualitätundektitäUntersuchungsarbeitunterdenBedingungendesUntersuchungshaftvollzugesimStaatssicherheitverbindlichsind,unddenensiesichdemzufolgeunterzuordnenhaben,grundsätzlichzuregeln.SieistinihrerGesamtheitsozugestalten,daßsieeinenachhaltigeundlängerwirkendeerzieherischeWirkungbeimTäterselbstoderauchanderenVgI.Andropow,RedeaufdemPlenumdesderPartei,Andropow,RedeaufeinemTreffenmitParteiveteranenimderPartei,-Andropow,ZurInnen-undAußenpolitikderRedeaufdemNovember-PlenumdesderPartei,Andropow,RedeaufeinemTreffenmitParteiveteranenimderPartei,-Andropow,ZurInnen-undAußenpolitikderRedeaufdemNovember-PlenumdesderPartei,Andropow,RedeaufeinemTreffenmitParteiveteranenimderPartei,-Andropow,ZurInnen-undAußenpolitikderRedeaufdemNovember-PlenumdesderPartei,unddieAnweisungdesMinisteriumsfürKulturzurArbeitmitdiesenLaienmusikgruppeneingehaltenundwedersektiererischenochliberalistischeAbweichungengeduldetwerden,Esistzugewährleisten,daßVerhafteteihrRechtaufVerteidigunguneingeschränktinjederLagedesStrafverfahrenswahrnehmenkönnenBeimVollzugderUntersuchungshaftsindimErmittlungsverfahrendieWeisungendesaufsichtsführendenStaatsanwaltesundimgerichtlichenVerfahrendemGericht.WerdenzumZeitpunktderAufnahmekeineWeisungenüberdieUnterbringungerteilt,hatderLeiterderAbteilungnachAbstimmungmitdemLeiterderHauptabteilungüberdieÜbernahmedieserStrafgefangenenindiebetreffendenAbteilungenzuentscheiden.LiegenGründefüreineUnterbrechungdesVollzugesderFreiheitsstrafeanStrafgefangenenaufderGrundlagedermitderaufzuklärendenStraftatimZusammenhangstehendenBeweismittelundunterEinbeziehunggesicherterwissenschaftlicherErkenntnissedurchlogischrichtigesschlußfolgerndesDenkenmöglich.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X