Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 615

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 615 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 615); Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 11. Juli 1959 615 (4) Vom Pflanzenschutzdienst sind alle an verseuchte Flächen angrenzenden Felder auf Nematodenbefall zu untersuchen. Grundstücke, deren Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer nicht der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterliegen, sind in die Untersuchung einzubeziehen. / § 3 (1) Für gemäß § 2 Abs. 1 als verseucht festgestellte Flächen ist eine fünfjährige , Anbausperre für Kartoffeln und Tomaten vom Rat des Kreises; Abteilung Land- und Forstwirtschaft, anzuordnen. (2) Für gemäß § 2 Abs. 2 als befallen geltende Flächen ist vom Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, eine vierjährige Fruchtfolge für Kartoffeln und Tomaten anzuordnen. (3) Für landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte nematodenfreie Flächen ist eine mindestens dreijährige Fruchtfolge für Kartoffeln und Tomaten einzuhalten. (4) Ist eine Fläche von mehr als 2,5 ha nur teilweise verseucht und kann der verseuchte Teil ackerbaulich selbständig genutzt werden, so ist dieser gemäß Abs. 1 zu behandeln. Für den Rest der Fläche ist gemäß Abs. 2 zu verfahren. (5) Die jeweiligen nach den Absätzen 1 und 2 angeordneten Maßnahmen können auf den ganzen Betrieb ausgedehnt werden. (6) In Gemeinden; in denen nur noch einzelne nematodenfreie Ackerflächen vorhanden sind, können die gemäß Absätzen 1 und 2 angeordneten Maßnahmen auf die gesamte Fläche der Gemeinde ausgedehnt werden. (7) In besonderen Fällen können für ländliche Gemeinden die vorgeschriebenen Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 auch für Gartenflächen angeordnet werden. (8) Die Anordnung der jeweiligen Maßnahmen kann vom Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, geändert oder aufgehoben werden, sofern das Ergebnis einer vom Pflanzenschutzdienst durchgeführten Bodenuntersuchung es zuläßt. (9) Ausnahmen bezüglich der Sperrung bzw. Fruchtfolge können in besonders begründeten Fällen vom Rat des Bezirkes, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zugelassen werden. (10) Die Räte der Bezirke; Abteilung Land- und Forstwirtschaft, haben zu sichern, daß der Kartoffelanbau im Bezirk insgesamt durch Maßnahmen dieser Durchführungsbestimmung nicht eingeschränkt wird. § § 4 (1) Kartoffeln, die auf solchen Flächen aufwachsen, die Von Beauftragten des Pflanzenschutzdienstes als befallen oder verseucht gemäß § 2 festgestellt werden, dürfen außerhalb des Betriebes als Pflanzgut keine Verwendung finden. Im Erzeugerbetrieb kann die Verwendung auf befallenen Flächen zugelassen werden. (2) Bewurzelte Pflanzen aller Art, die auf befallenen oder verseuchten Flächen gewachsen sind, dürfen an andere Betriebe nicht abgegeben werden. (3) Von Betrieben, zu denen befallene oder verseuchte Flächen gehören, dürfen Erde, Stalldünger oder Kompost nicht abgegeben werden. (4) Rüdestände der Kartoffel- und Tomatenpflanzen; die auf befallenen oder verseuchten Flächen geerntet werden, sind auf diesen Flächen zu verbrennen. (5) Auf Flächen mit Anbausperre gemäß § 3 Abs. 1 und Flächen mit vierjähriger Fruchtfolge gemäß § 3 Abs. 2 ist Fremdbesatz von Kartoffeln und Tomaten mit den Wurzeln auszuziehen und restlos zu vernichten, um die Vermehrung der Kartoffelnematoden an wildwachsenden Wirtspflanzen zu verhindern. (6) Die Einmietung von Pflanzkartoffeln darf nur auf nematodenfreien Flächen stattfinden. (7) Traktoren; Maschinen und Geräte sind vor Verlassen verseuchter bzw. befallener Felder gründlich von anhaftender Erde zu reinigen. § 5 (1) Die Räte der Kreise, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, geben Richtlinien für geeignete Fruchtfolgen bekannt, damit die vorgeschriebene Sperre bzw. Fruchtfolge nach § 3 Absätzen 1 und 2 gewährleistet ist. (2) Die Nutzungsberechtigten von Flächen, für die eine fünfjährige Anbausperre angeordnet wurde, sind durch den Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, auf Vorschlag der Abteilung Land- und Forstwirtschaft so zu veranlagen, daß entsprechend der Größe der gesperrten Flächen die Pflichtablieferung von Kartoffeln eingeschränkt wird und an deren Stelle andere ablieferungspflichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse treten. (3) Der Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, hat Maßnahmen zu treffen, daß unter Berücksichtigung des Abs. 2 entsprechende Kulturen angbbaut werden, um sowohl die Pflichtablieferung als auch die Futtergrundlage dieser Betriebe zu sichern. Außerdem hat der Rat des Kreises, Abteilung Land-und Forstwirtschaft, im Einvernehmen mit der VdgB die gegenseitige Hilfe für den Austausch von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Betrieben in Kartoffelanbaugebieten zu organisieren. Ist infolge der Verseuchung der ganzen Gemeindeflur die Versorgung der Bevölkerung mit Speisekartoffeln nicht mehr aus eigenem Aufkommen gesichert, so sind dem Rat des Kreises durch die Abteilung Handel und Versorgung Vorschläge für geeignete Maßnahmen, die die Kartoffelversorgung gewährleisten, zu unterbreiten. (4) Die Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe sind verpflichtet, sich vom Vermehrer vor Abschluß des Vermehrungsvertrages durch Attest nach weisen zu lassen, daß die für die Vermehrung vorgesehenen Flächen frei von Kartoffelnematoden sind. Die dazu notwendigen Bodenuntersuchungen sind durch die Mitarbeiter des Pflanzenschutzes in Zusammenarbeit mit den Anbauberatern der Deutschen Saatgut-Handelsbetriebe vorzunehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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