Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 579

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 579 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 579); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 12. Juni 1959 579 (2) Verfügungen über das genossenschaftliche Eigentum können nur von den dazu berechtigten genossenschaftlichen Organen vorgenommen werden. Verfügungen durch nicht berechtigte Personen sind unwirksam. (3) Genossenschaftliche Produktionsmittel sind unpfändbar. Eine Zwangsvollstreckung in die Geldmittel der gemäß Statut gebildeten genossenschaftlichen Fonds ist nur wegen solcher Forderungen zulässig, die aus den Mitteln dieser Fonds entsprechend ihrer Zweckbestimmung bezahlt werden müssen. § 15 Schadenersatzpflicht (1) Genossenschaftsmitglieder, die das genossenschaftliche Eigentum oder Vermögen schuldhaft verletzen oder durch eine grobe Vernachlässigung der genossenschaftlichen Pflichten schuldhaft erhebliche Produktionsausfälle herbeiführen, sind der LPG für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig. In weniger schweren Fällen kann der Vorstand Disziplinarmaßnahmen zur Erziehung der Mitglieder ergreifen. (2) Der Umfang der Schadenersatzpflicht richtet sich nach der Höhe des direkten Schadens. Die Beschränkung auf den direkten Schaden entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. (3) Hat das Genossenschaftsmitglied den Schaden fahrlässig und bei Durchführung der genossenschaftlichen Arbeit verursacht, so ist für den Umfang der Schadenersatzpflicht neben der Höhe des direkten Schadens auch der Grad der Schuld des Mitgliedes und seine materielle Lage zu berücksichtigen. § 16 Form des Schadenersatzes Schadenersatz für die Verletzung genossenschaftr liehen Eigentums oder die Herbeiführung eines Pro-duktionsausfalls ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Die Genossenschaft kann Naturalersatz verlangen, wenn der Schädiger in der Lage ist, diesen aus seiner persönlichen Wirtschaft oder aus den ihm zustehenden Naturalbezügen zu leisten, ohne daß dadurch die ordnungsgemäße Führung der persönlichen Hauswirtschaft gefährdet wird. § 17 Durchsetzung des Schadenersatzanspruches (1) Der Vorstand der LPG ist verpflichtet, in jedem Fall, in dem ein Mitglied für einen von ihm verursachten Schaden ersatzpflichtig ist, die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung des Schadens und des Schädigers zu treffen. Er führt die Auseinandersetzung mit dem Schädiger. (2) Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden soll. (3) Bei Ansprüchen im Werte bis zu 300, DM kann die Genossenschaft auf Beschluß der Mitgliederversammlung den entsprechenden Betrag von den Vorschußzahlungen einbehalten. Bei der Einbehaltung von Geldvorschüssen müssen dem Genossenschaftsbauern jedoch mindestens 50 °/o der auf ihn entfallenden Vorschüsse zur freien Verfügung bleiben. (4) Die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung wird durch diese Bestimmungen nicht ausgeschlossen. § 18 Verjährung vqn Ansprüchen (1) Ansprüche dev Genossenschaft gegen ihre Mitglieder und der Mitglieder gegen die Genossenschaft aus dem genossenschaftlichen Rechtsverhältnis verjähren in einem Jahre. (2) Ansprüche der Mitglieder gegen die Genossenschaft auf Rückzahlung des zusätzlichen Inventarbeitrages verjähren in 5 Jahren. (3) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. § 19 Übergang zu einer LPG höheren Typs (1) Der Übergang einer LPG niederen Typs zu einer LPG höheren Typs erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung, wenn auf der Grundlage des Perspektivplanes die Voraussetzungen hierfür geschaffen wurden. Der Beschluß muß von mindestens zwei Dritteln aller Genossenschaftsmitglieder gefaßt werden und zugleich das veränderte Statut bestätigen. (2) Für die Registrierung gilt § 3 entsprechend. § 20 Zusammenschluß von LPG (1) Mehrere LPG können sich zur Förderung der sozialistischen Großproduktion und zur weiteren Verbesserung der Lebenslage ihrer Mitglieder zu einer LPG zusammenschließen. (2) Die Mitgliederversammlungen der beteiligten LPG beschließen über den Zusammenschluß und bestimmen den Termin des Zusammenschlusses. Die Beschlüsse müssen von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder gefaßt werden. § 21 Durchführung des Zusammenschlusses (1) Der Zusammenschluß wird von einem Komitee in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen und den MTS vorbereitet. (2) Die Mitglieder des Komitees werden von den Vorständen der beteiligten Genossenschaften berufen. Das Komitee wählt sich einen Vorsitzenden. (3) Das Komitee hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung der Voraussetzungen für die gemeinsame Produktion auf der Grundlage eines Perspektivplanes, b) Ausarbeitung eines Entwurfs für das Statut und die Innere Betriebsordnung, c) Organisierung einer Versammlung aller Mitglieder der beteiligten Genossenschaften. Die Versammlung beschließt über das Statut, die Innere Betriebsordnung und sonstige mit dem Zusammenschluß zusammenhängende Fragen. Sie wählt den Vorsitzenden, den Vorstand und die Revisionskommission. § 22 Registrierung der neuen LPG (1) Die neugeblldete LPG erhält durch Eintragung in das Register der LPG beim Rat des Kreises Rechtsfähigkeit. (2) Mit dem Tage der Registrierung gehen alle Rechte und Pflichten der zusammengeschlossenen LPG auf die neugebildete LPG über. (3) Soweit weitere Registrierungen oder Grundbuchberichtigungen erforderlich sind, hat diese der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Rat des Kreises zu veranlassen. § 23 Gemeinsame Nebenbetriebe und Einrichtungen (1) Mehrere Genossenschaften können Nebenbetrieba und Einrichtungen gemeinsam betreiben sowie Meliorations- und andere landeskulturelle Maßnahmen gemeinsam durchführen. VEG und andere staatliche Einrichtungen können sich beteiligen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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