Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 578

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 578 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 578); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 12. Juni 1959 578 (3) Zur Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses sind die Genossenschaften zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt. § 6 Die Zusammenarbeit zwischen LPG und MTS (1) Die MTS haben den LPG ständige und allseitige Hilfe bei ihrer Festigung und Entwicklung zu mustergültigen sozialistischen landwirtschaftlichen Großbetrieben auf der Grundlage der modernen Technik zu leisten und sie durch politisch und fachlich qualifizierte Kader zu unterstützen. (2) Die LPG haben durch eine gute Arbeitsorganisation und durch die sorgfältige Abstimmung ihrer Arbeitspläne mit den MTS alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz und eine hohe Auslastung der modernen Technik zu schaffen und die Einhaltung der agrotechnischen Termine sichern zu helfen. (3) Die Zusammenarbeit zwischen LPG und MTS erfolgt auf der Grundlage der entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen zentraler Konferenzen abgeschlossenen Verträge. Bei Streitigkeiten aus diesen Verträgen entscheidet das Staatliche Vertragsgericht. § 7 Eigentum des Mitgliedes an Grund und Boden (1) Der in die Genossenschaft zur allgemeinen Nutzung eingebrachte Boden bleibt Eigentum der Mitglieder. (2) Eine Veräußerung des eingebrachten Bodens kann nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder kein Land besitzen, erfolgen. § 8 Begründung des genossenschaftlichen Nutzungsverhältnisses (1) An dem Boden, der durch die Mitglieder eingebracht wird oder vom Staat der Genossenschaft übergeben wird, erhält die LPG volles Nutzungsrecht. (2) In Ausnahmefällen kann die LPG auch Eigentum an Grund und Boden erwerben. § 9 Übergabe von Boden durch den Staat (1) Die von den staatlichen Organen durch Pacht- oder Nutzungsverträge übernommenen privaten Betriebe und Flächen werden den LPG mit deren Zustimmung zur unentgeltlichen Nutzung übergeben. (2) Über die Übergabe ist ein Protokoll aufzunehmen, das mindestens folgende Angaben enthalten muß: a) Tag der Übergabe der Vermögenswerte, b) genaue Bezeichnung der Flurstücke, c) Beschreibung des Zustandes der Baulichkeiten, d) genaue Aufstellung des Zeitwertes des Grundstücks einschließlich Zubehör sowie des lebenden und toten Inventars, e) Festlegungen über die Zahlung der auf dem Grundstück ruhenden Lasten. (3) Die Begründung des Nutzungsverhältnisses an volkseigenem und Bodenreformland regelt sich nach den Bestimmungen über Rechtsträgerwechsel an volkseigenen Grundstücken. (4) Wird der LPG vom Staat Bodenreformland übergeben, so ist es als staatliches Eigentum zu registrieren". § 10 Inhalt des genossenschaftlichen Nutzungsrechts (1) Die LPG sind in Ausübung ihres Nutzungsrechts berechtigt, a) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die landwirtschaftlichen Nutzungsarten zu verändern, b) Meliorationsarbeiten durchzuführen. c) das Wege- und Grabennetz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern, d) Neubauten zu errichten und bauliche Veränderungen vorzunehmen, e) Bodenbestandteile zu gewinnen, die wirtschaftlich nutzbar und nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht Volkseigentum sind, f) den Mitgliedern Boden entsprechend den Bestimmungen des Statuts zur persönlichen Nutzung zuzuteilen. (2) Die Genossenschaften sind verpflichtet, die Werterhaltung des eingebrachten bzw. übergebenen Grund und Bodens und der baulichen Anlagen zu sichern. (3) Auf das Nutzungsrecht der LPG finden die Vorschriften über Ansprüche aus dem Eigentum, insbesondere über die Nachbarrechte, entsprechende Anwendung. § 11 Generalreparaturen an privaten Gebäuden (1) Generalreparaturen an privaten Gebäuden, die der LPG vom Rat des Kreises zur unentgeltlichen Nutzung übergeben wurden, können auch ohne Zustimmung des Eigentümers von der Genossenschaft vorgenommen werden. (2) Die staatlichen Kreditinstitute sind berechtigt, zur Sicherung des Baukredites eine Grundschuld an erster Rangstelle auf das betreffende Grundstück eiritragen zu lassen. § 12 Nutzungstausch (1) Zur Schaffung günstigerer Wirtschaftsbedingun-gen kann die Nutzungsberechtigung an einzelnen von der LPG genutzten landwirtschaftlichen Grundstücken mit der Nutzungsberechtigung an volkseigenen, genossenschaftlichen oder in besonderen Fällen auch an privaten Grundstücken getauscht werden. Der Tausch erfolgt auf freiwilliger Grundlage durch schriftlichen Vertrag und ist im Wirtschaftskataster und im Bodenbuch zu vermerken. (2) Das Eigentumsrecht wird durch den Tausch der Nutzungsberechtigung nicht berührt. (3) Wird nach dem Tausch eines der Grundstücke veräußert, tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages ein. § 13 Entstehung des genossenschaftlichen Eigentums (1) Die dem Mitglied gehörenden eingebrachten Inventarstücke und Wirtschaftsgebäude sowie der eingebrachte Waldbestand werden mit der Bestätigung des Übergabeprotokolls durch die Mitgliederversammlung genossenschaftliches Eigentum. (2) Die von der Genossenschaft auf Grund ihres Nutzungsrechts auf eingebrachtem bzw. übergebenem Boden errichteten Gebäude und der durch Aufforstung genossenschaftlich genutzter Flächen entstehende Waldbestand werden unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden genossenschaftliches Eigentum. § 14 Schutz des genossenschaftlichen Eigentums (1) Das genossenschaftliche Eigentum ist die wirtschaftliche Grundlage für die Festigung und weitere sozialistische Entwicklung der LPG sowie für den steigenden Wohlstand ihrer Mitglieder. Es ist Aufgabe : aller Genossenschaftsmitglieder und der staatlichen Organe, das genossenschaftliche Eigentum allseitig zu i schützen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Arbeit Staatssicherheit zu enttarnen, ja sogar in unser Netz einzudringen und darüber hinaus diese Fehler in der operativen Arbeit zur Hetze gegen uns auszunutzen.

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