Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 556

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 556 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 556); 556 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 3. Juni 1959 (2) Bei einer Schwangerschaft ist die Rüdereise in die Deutsche Demokratische Republik spätestens im 5. Monat der Schwangerschaft anzutreten. (3) Im übrigen finden auf die Familienangehörigen die §§ 5 Absätze 2 bis 4, 22, 23 Abs. 2, 29, 30, 31, 33 und 40 entsprechende Anwendung. § 37 Familienangehörige im Sinne der §§ 34, 35 und 36 sind die Ehefrau und die Kinder des Werktätigen bis zum schulpflichtigen Alter. § 38 Kulturelle und soziale Betreuung des Werktätigen und seiner Familienangehörigen Der Betrieb ist für die kulturelle und soziale Betreuung des Werktätigen und der mit ihm gereisten Familienangehörigen im Einsatzland verantwortlich. Desgleichen hat der Betrieb die in der Deutschen Demokratischen Republik verbliebenen Familienangehörigen zu betreuen. Versicherungen § 39 Die Versicherung gegen Unfall oder Erkrankung des Werktätigen und der mitreisenden Familienangehörigen richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Erforderliche zusätzliche Bestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. Entstehende Mehrkosten trägt die auftraggebende Stelle. § 40 Der Betrieb hat für den Werktätigen für die Dauer des Montageeinsatzes mit der Deutschen Versicherungs-Anstalt eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz wird für Reisegepäck bis zu 3000 DM entsprechend den allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt. § 41 Hemmung der Verjährung In Verjährungsfristen für Ansprüche aus Arbeitsrechtsverhältnissen wird die Zeit, in der sich der Werktätige im Montagee.nsatz befindet, nicht-eingerechnet. § 42 Übergangsbestimmungen Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossenen zusätzlichen Vereinbarungen bzw. befristeten Arbeitsverträge werden von den Bestimmungen dieser Verordnung nicht berührt. Schlußbestimmungen § 43 Durchführungsbestimmungen erläßt das Komitee für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des, Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § § 44 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft! Berlin, den 21. Mai 1959 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Rau Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften. Vom 11. Mai 1959 Auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (GBl. S. 224) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 Der Entschuldung steht nicht entgegen, daß die Schuld durch Grundstückserwerb auf den Schuldner nach dem 8. Mai 1945 übergegangen ist. § 2 Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb von einem Ehegatten, der nicht Eigentümer des Betriebes ist, in die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft eingebracht, so erfolgt die Entschuldung unter der Voraussetzung, daß der andere Ehegatte (der Eigentümer) der Einbringung seines Betriebes zustimmt. (1) Wird bei Gesamtschuldnern nur einem Teil der Schuldner Schuldbefreiung gewährt, so haften die übrigen Schuldner nur noch für die um den Betrag der Schuldbefreiung geminderte Schuld; sie haben gegen den Entschuldeten in Ansehung der Forderung keinerlei Ausgleichsansprüche. (2) Soweit eine Schuldminderung eintritt, kann die Teillöschung der Belastung im Grundbuch erfolgen. § 4 (1) Besteht eine ungeteilte Erbengemeinschaft aus dem, überlebenden Ehegatten und minderjährigen Kindern, so erstredet sich die Entschuldung auch auf die Anteile der minderjährigen Kinder. (2) Scheidet der Ehegatte aus der LPG zu einer Zeij: aus, in der die Miterben noch minderjährig sind, so lebt die Schuld auch den Kindern gegenüber wieder auf, soweit sie zu dieser Zeit nicht Mitglied der LPG geworden sind. (3) Die Schuld lebt den Kindern gegenüber auch dann wieder auf, wenn sie volljährig geworden und zu diesem Zeitpunkt nicht Mitglied der LPG sind. § 3 Abs. 1 gilt sinngemäß. (4) Ist die Schuld wieder aufgelebt, verbleibt jedoch der zum Nachlaß gehörige Boden durch Vereinbarung mit dem Rat des Kreises oder der LPG in kostenloser Nutzung der LPG, so gilt die Forderung während dieser Zeit als gestundet; während der Zeit der Stundung werden keine Zinsen gefordert. § 5 Die Bestimmungen über die Entschuldung der Landarbeiter finden auch beim Eintritt von Industriearbeitern in die LPG Anwendung. § 6 Scheidet der Entschuldete aus der LPG aus einem gesellschaftlich gerechtfertigten Grunde aus, überläßt er jedoch durch Vereinbarung mit dem Rat des Kreises ♦ 2. DB (GBl. I 1956 S. 333);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur entstehen neue Bedingungen die für feindliche Provokationen, die Organisierung von Zwischenfällen, für ungesetzliche Grenzübertritte und andere subversive Handlungen ausgenutzt werden können. Genossen.

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