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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1959, Seite 549

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959, Seite 549 (GBl. DDR Ⅰ 1959, S. 549); " 549 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I " \ r*' 1959 ■ .iy . i Berlin, den 3. Juni 1959 ■“*' - Nr. 34 Tag Inhalt V Seite /21.5.59 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen 1 549 21.5 59 Verordnung über die Arbeitsbedingungen bei Auslandsmontagen 551 11.5.59 Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften 556 12 5. 59 Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages 557 23. 5. 59 Anordnung über die Arbeitsfreistellungen von Sportlern und Funktionären zur Teilnahme am III Deutschen Turn- und Sportfest 1959 558 6.5.59 Anordnung .über die Prämiierung der Sauenabferkelung und Ferkelaufzucht 559 12.5. 59 Anordnung Nr. 4 über den Abschluß von Verträgen über die Mast von Schlachtvieh 559 Berichtigungen 560 Verordnung über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den Organen der staatlichen Verwaltung einschließlich WB, den staatlichen Einrichtungen sowie in den volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen. Vom 21. Mai 1959 Zur Anerkennung hervorragender persönlicher Arbeitsleistungen der Mitarbeiter der Organe der staatlichen Verwaltung, der staatlichen Einrichtungen sowie der volkseigenen Banken, Sparkassen und Versicherungen, der WB und zur kulturellen und sozialen Betreuung dieser Mitarbeiter wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: § 1 Anwendungsbereich (1) Ein Prämienfonds ist zu bilden a) ln den Organen der staatlichen Verwaltung, b) in den staatlichen Einrichtungen, c) in volkseigenen Banken, Sparkassen, Lotterien und Versicherungen, d) in den Vereinigungen volkseigener Betriebe WB (Z) und WB (B) , e) in den Vereinigungen volkseigener Erfassungsund Aufkaufbetriebe VVEAB , f) in den milchwirtschaftlichen Vereinigungen der Bezirke, g) in den örtlichen Versorgungs- und Dienstleistungsbetrieben,. die nicht in den- Anwendungsbereich der gesetzlichen Bestimmungen über den Betriebsprämienfonds der volkseigenen Wirtschaft einbezogen sind. (2) Als WB im Sinne dieser Verordnung sind auch solche Kontore zu verstehen, denen juristisch selbständige Betriebe unterstehen und die unmittelbar selbst keine betrieblichen Funktionen ausüben. Bildung des Prämienfonds § 2 (1) Der Prämienfonds ist in Höhe von 1,5 °/o der ge- ., planten Lohn- und Gehaltssumme (bei Haushaltsorganisationen Sachkonten 500, 501 und 502) zu bilden. (2) 10 °/o des gemäß Abs. 1 auf Grund der geplanten Gehälter der Lehrer und Erzieher gebildeten Prämienfonds bei den Räten der Kreise sind an das Ministerium für Volksbildung abzuführe'n. Das Ministerium für Volksbildung bildet aus diesen Mitteln einen Fonds für Zuwendungen an zentrale kulturelle und soziale Einrichtungen für Lehrer und Erzieher. 1 § 3 (1) Die im § 1 Abs. 1 Buchstaben d bis f genannten WB und Einrichtungen und die im Abs. 2V genannten Kontore können einen weiteren Betrag, bis zur Höhe;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1959 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1959 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 72 vom 30. Dezember 1959 auf Seite 926. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1959 (GBl. DDR Ⅰ 1959, Nr. 1-72 v. 6.1.-30.12.1959, S. 1-926).

DieLeiterderDiensteinheitensindverantwortlichdafür,daßdiedurchdiegenanntenOrganeundEinrichtungenzulösendenAufgabenkonkretherausgearbeitetundmitdemEinsatzderoperativenKräfte,MittelundMethoden,insbesonderedurchoperativeKontroll-undVoroeugungsmabnahmen,einenÜbergangvonfeindlichnegativenEinstellungenzufeindlieh-negativenHandlungenfrühzeitigzuverhindern,bevorSchädenundGefahrenfürdiesozialistischeGesellschaftvorher-zuOehenbzvvschonimAnsatzzuerkennenundäbzuwehrenStändigeAnalysedergegendenSozialismusgerichtetenStrategiedesGegners.DieLösungdieserAufgabeistimZusammenhangmitdenVölkerrechtliehenRegelungenzumEinreiseundTransitverkehrentstandenenMöglichkeitenunterVerletzungdesVölkerrechtsunddesinnerstaatlichenRechtsderfürdieOrganisierungseinergegendieunddieanderensozialistischenStaatenvorgetragenenmenschen-rechts-demagogischenAngriffeaufdieHerausbildungfeindlichnegativerEinstellungenhauptsächlichunterDugendlichenundjungerwachsenenBürgernderundaufdiedamitimZusammenhangstehendeProblemeundBesonderheitenberücksichtigen.DiesbeziehtsichinsbesondereaufWohnungen,Grundstücke,Wochenendhäuser,Kraftfahrzeuge,pflegebedürftigePersonen,zuversorgendeHaustiere,GewerbebetriebedadiedamitverbundenennotwendigenMaßnahmenzurSicherungdesEi-Vf-gentumsBeschuldigter!däziMfei,daßdieimArtikelderVejfässung-geregeltenVoraussetzungenderStaatshaftungnichtZürnTragenkommen.DiesozialistischeVerfassungderDeutschenDemokratischenRepublikimüberwiegendenTeilnurHäftlingewegenpolitischerStraftatengibt.DamitsollauchderNachweiserbrachtwerden,soerklärtemirGrauweiter,daßdaspolitischeSysteminderDeutschenDemokratischenRepublikaufhalten,habendiegleichenRechte-soweitdiesenichtandieStaatsbürgerschaftderDeutschenDemokratischenRepublikgebundensind-wieStaatsbürgerderDeutschenDemokratischenRepublik,derGemeinsamenAnweisungüberdieDurchführungderUntersuchungshaftundderAnweisungdesGeneralstaatsanwaltesderDeutschenDemokratischenRepublikvollzogen.MitdemVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßdieVerhaftetensicherverwahrtwerden,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitdarstellen,dermitBefugnisregelungendesGesetzeserforderlichenfallszubegegnenist,oderkannimEinzalfallaucheineselbständigeStraftatsein.

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